Sitzung: 27.09.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0306/2022
Beschluss:
Der
Landkreis Friesland beschließt die Ziele zur Treibhausgasneutralität und
beauftragt die Verwaltung die Ziele wie in der Begründung formuliert umzusetzen
Der Klimawandel schreitet voran und die
Auswirkungen machen sich zunehmend auch in Deutschland bemerkbar. Zu dem Thema
hat sich die gesetzliche und gesellschaftliche Situation in den letzten Jahren
stark verändert, sodass dies auch einer strategischen und konzeptionellen
Anpassung der Klimaschutzarbeit des Landkreises Friesland bedarf:
- Die
Verwaltung des Landkreises Friesland strebt bis zum Jahr 2030, spätestens
aber bis 2035, die Treibhausgasneutralität an. Dies betrifft insbesondere
die Bereiche „landkreiseigene Liegenschaften“ (Strom und Wärme) und
„Mobilität“ (landkreiseigener Fuhrpark). In anderen Bereichen, wie
Planung, Beschaffung, Besucherverkehr und Veranstaltungen, soll die
Verursachung von Treibhausgasemissionen so weit wie möglich reduziert werden.
- Der
Landkreis als Ganzes soll bis 2040 treibhausgasneutral werden. Um dieses
Ziel zu erreichen, werden die Städte und Gemeinden des Landkreises dazu
aufgerufen eigene kommunale Klimaschutzmanagements aufzubauen und in
Zusammenarbeit mit dem Landkreis das Ziel der Treibhausgasneutralität zu
verfolgen.
- Die
Ziele stellen die Grundlage für den Fördermittelantrag zur Erstellung
eines integrierten Vorreiterkonzepts dar. Mit dem Vorreiterkonzept sollen
Maßnahmen zur Erreichung der vorgenannten Ziele erarbeitet werden und das
Klimaschutzkonzept von 2010 ersetzt werden. Der Förderantrag zum
integrierten Vorreiterkonzept wird in einer separaten Vorlage behandelt.
- Bei
allen Vorlagen werden zukünftig die Auswirkungen auf den Klimaschutz
bewertet (siehe Anlage). Hierdurch sollen Maßnahmen, die dem Erreichen der
Treibhausgasneutralität entgegenstehen, zukünftig einfacher sichtbar
werden und eine Begründung erfordern. Mithilfe der Begründungen sollen
Barrieren identifiziert werden.
Bei Abstimmungen wird das Ziel der Treibhausgasneutralität berücksichtigt. - Neben
der Reduktion von Treibhausgasemissionen werden natürliche
Treibhausgassenken stärker gefördert, wie z.B. die Wiedervernässung von
Mooren und (Wieder-)Aufforstung durch naturnahe Wälder.
Schwierig
bilanzierbare Treibhausgasemissionen, wie z.B. graue Energie und importierte
Treibhausgasemissionen, werden bei Entscheidungen verstärkt berücksichtigt.
Der Landkreis strebe für die Verwaltung das
Ziel an, bis 2030 bzw. spätestens 2035 treibhausgasneutral zu werden. Der
besondere Fokus liege dabei auf den Bereichen Strom und Wärme bei den eigenen
Liegenschaften, sowie im Bereich des landkreiseigenen Fuhrparks.
Der Landkreis an sich möchte bis 2040
treibhausgasneutral werden. Da der Landkreis diese große Aufgabe nicht allein
schaffen könne, sollen die Kommunen dazu
ermuntert werden, eigene Klimaschutzmanagements einzurichten.
Es solle ein Fördermittelantrag zum
Vorreiterkonzept beantragt werden. Herr Lang wird im TOP 4.2.1 näher auf das
Thema eingehen.
Diese vorab definierten Ziele sind die Basis
bzw. die Voraussetzung für das Vorreiterkonzept.
Bei allen Vorlagen solle in Zukunft dem
Klimaschutz eine noch größere Bedeutung zukommen. Herr Lang weist auf eine
beispielhafte Anlage hin, die widerspiegeln solle, wie diese Veränderung in
Zukunft aussehen könne. Auf dem Musterblatt unten dargestellt könne abgefragt
werden, ob die Vorlage negative oder positive Auswirkungen auf den Klimaschutz
habe. Bei negativen Auswirkungen müssten diese dann in der Vorlage im Textfeld
„Begründung“ näher erläutert werden und eine Erklärung erfolgen, warum keine
klimafreundlichere Variante ausgewählt worden ist.
Die Kollegen/Innen sollen so sensibilisiert
werden, in Ihren Entscheidungen das Thema Klimaschutz noch mehr einzubeziehen,
als bisher. Für alle Abgeordneten wäre
es ebenso einfacher zu erkennen, welche Auswirkungen die einzelnen
Entscheidungen auf den Klimaschutz haben. Diese abgeänderte Vorlage würde zudem
helfen, Barrieren zu erkennen, die das klimaschutzfreundliche Handeln
erschweren.
Ein stärkerer Fokus solle zudem auf die
natürliche Treibhausgassenkung gelegt werden. Positiv würden sich dabei mehrere
Moore im Landkreis auswirken.
Es sollen schwierig bilanzierbare
Treibhausgasemissionen in Zukunft stärker berücksichtigt werden, z.B. das Thema
graue Energien.
Herr KTA Ratzel meldet sich zu Wort und habe
den Vorschlag den Halbsatz in Punkt 7.1 in der zweiten Zeile „spätestens aber
bis 2035“ zu streichen, da das Ziel bis 2030 angestrebt sei. Daher stellt er
den Antrag, diesen Halbsatz aus der Begründung zu entnehmen.
Bezugnehmend auf die Aussage von Herrn Lang,
dass die Kommunen ermuntert werden sollen, eigene Klimaschutzmanager zu stellen
und diesbezüglich Strukturen zu schaffen, stellt Herr KTA Homfeldt die Frage
an Herrn Lang, für wie sinnvoll er dies
halte und für wie wahrscheinlich er die Umsetzung in personeller sowie
finanzieller Umsetzung halte. Herr Homfeldt schlägt vor, dass der Landrat diese
Thematik in der nächsten HVB-Runde bespreche und der Landkreis die Kommunen
diesbezüglich unterstütze.
Herr Dr. Dehrendorf erklärt, dass sich das
Vorreiterkonzept eine Kooperation mit den Gemeinden erfordere und sich nur so
verwirklichen lasse und dass man mit den Gemeinden in einem ständigen Austausch
sei. Es sei von seiner Seite nichts dagegen einzuwenden, diesen Halbsatz, den
Herr KTA Ratzel angesprochen hat, herauszunehmen. Es sei jedoch noch nicht
abschließend geklärt, wie man 2030 Klimaneutralität definiere. Gebäude sollen
klimaneutral betrieben werden, ebenso solle der Fuhrpark klimaneutral betrieben
werden, es solle klimaneutrale Energie verbraucht werden. Die halte er für die
Kreisverwaltung realistisch.
Herr Lang fügt hinzu, dass es ein
Förderprogramm gebe, bei dem bei jeder Kommune ein gewisser Teil des Gehaltes
des Klimaschutzmanagers vom Bund übernommen werde. Schwierig sei, dass derzeit
nicht jede Kommune einen Klimaschutzmanager habe bzw. die Ansprechpartner dafür
nicht geklärt seien. Der Markt sei zwar recht leer, allerdings müsste man es
trotzdem versuchen, dass jede Kommune einen eigenen Klimaschutzmanager
ausweise, denn nur so könne man das Ziel Treibhausgasneutralität erreichen.
Frau KTA Beckmann stellt zur Vorlage der
Verwaltung die Frage, ob es schon Erfahrungen in anderen Kommunen gebe, ob die
Begründung in der Vorlage über die Auswirkungen auf den Klimaschutz sich
tatsächlich auch positiv auf den Klimaschutz in der Kommune auswirke oder ob
dies nur zur Dokumentation beitrage.
Herr Lang antwortet, dass der Erfolg dieser
zusätzlichen Begründung in der Vorlage in erster Linie vom eigenen Umgang damit
abhänge. Herr Lang habe sich dazu verschiedene Beschlussvorlagen zum Thema
Treibhausgasneutralität aus anderen Kommunen angeschaut, die ein ähnliches
Prinzip verfolgen. Da das Thema Treibhausgasneutralität recht neu sei, ist ihm
nicht bekannt, ob dazu bereits eine Evaluation stattgefunden habe.
Herr Homfeldt fügt ein Beispiel hinzu. Beim
Neubau einer Kita auf Wangerooge wurden die CO2-neutrale Variante und die
konventionelle Variante geprüft. Die klimaneutrale Variante hätte 800.000 bis
900.000 Euro Mehrkosten verursacht. Der Kreistag habe daraufhin bewusst gegen
die klimaneutrale Variante entschieden, da diese Kosten derzeit nicht zur
Verfügung stehen würden. Bei den Vorlagen gehe es um eine Sensibilisierung der
Politik und der Verwaltung, um eine bewusste Entscheidung für oder gegen etwas
treffen zu können.
Herr Lang ergänzt, dass die Änderung der
Vorlage ein klimabewusstes Denken im Vorfeld unterstützen solle und geprüft
werden solle, ob es klimafreundliche Alternativen gäbe. Dennoch werden auch
weiterhin Beschlüsse gefasst, die nicht treibhausneutral seien, weil im
Einzelfall diverse Gründe dagegen sprächen. Der Anspruch solle aber sein,
treibhausgasneutrale Alternativen zu finden.
Bezugnehmend auf eine am Vortag
stattgefundene Gruppensitzung, bei der es um das Thema Sanierung oder Abriss
mit darauf folgendem Neubau eines Gebäudes ging, stellt Herr Wiesner die Frage,
in wie fern Treibhausgasneutralität im Bereich des Gebäudemanagements eine
Rolle spiele. Er fragt, ob die Möglichkeit bestehe, dass dort ähnlich wie bei
den Vorlagen vorgegangen werden und die Auswirkungen einer Sanierung oder eines
Neubaus auf die Klimabilanz geprüft würden. Diese Prüfung solle unabhängig vom
finanziellen Aspekt stattfinden.
Herr Dr. Dehrendorf erklärt, dass dies ein
sehr wichtiges Thema derzeit ist, insbesondere in Bezug auf die Neubauvorhaben
des Landkreises. Beispielsweise stelle sich die Frage für das Gebäude in der
Beethovenstraße 1 in Jever, ob er in Bezug auf Klimaschutz aufwendig saniert
werde. Zu dem Thema Abriss, Neubau oder Sanierung fänden intern, sowie auch im Austausch mit der Stadt
Jever, intensive Überlegungen statt, auch in Bezug auf die graue Energie,
welche in dieser Region einen erheblichen Teil der Treibhausgasemission
verursacht. Ebenso wird darüber
nachgedacht, ob über einen Ringtausch ermöglicht werden könne, dieses Gebäude
weiterhin für die Verwaltung zu nutzen. Klimaneutralität sei bis zum Jahr 2030
nur begrenzt definiert möglich. Der Halbsatz, dass dieses Ziel auch bis zum
Jahren 2035 realisiert werden könne, komme daher, dass das integrierte
Vorreiterkonzept die Klimaneutralität bis 2035 erfordere. Bis dahin müsse das
Ziel erreicht sein, ansonsten wären die Erfordernisse des integrierten
Vorreiterkonzeptes nicht erfüllt. Bei Streichung dieses Halbsatzes das Ziel 5
Jahre eher als erforderlich erreicht wäre, wäre diese Forderung erfüllt. Es
spreche somit nichts dagegen.
Herr KTA Ratzel fügt hinzu, dass er den
Klimaschutz als ein sehr wichtiges Ziel ansehe, was gesetzt wurde. Es werde
parallel auf viele andere Dinge hingewiesen, wie beispielsweise finanzielle
Auswirkungen, mittelfristige Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte, die
betroffen seien.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Herr Ratzel bestätigt auf Nachfrage, dass er
den Antrag aufrecht erhalte.
Der Vorsitzende Herr Homfeldt trägt vor,
dass Herr KTA Ratzel den Antrag gestellt habe, den in der Begründung der
Beschlussvorlage unter dem ersten Punkt den Halbsatz „spätestens aber bis 2035“
zu streichen. Herr KTA Ratzel bestätigte diese Aussage.
Herr Homfeldt bittet um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis Antrag Streichung des
Halbsatzes „spätestens aber bis 2035“:
Ja: |
12 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |
Anlagen:
Muster Vorlagenvormat
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Ja: |
13 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |