Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Landkreis Friesland beschließt die Ziele zur Treibhausgasneutralität und beauftragt die Verwaltung die Ziele wie in der Begründung formuliert umzusetzen

 


Der Klimawandel schreitet voran und die Auswirkungen machen sich zunehmend auch in Deutschland bemerkbar. Zu dem Thema hat sich die gesetzliche und gesellschaftliche Situation in den letzten Jahren stark verändert, sodass dies auch einer strategischen und konzeptionellen Anpassung der Klimaschutzarbeit des Landkreises Friesland bedarf:

  • Die Verwaltung des Landkreises Friesland strebt bis zum Jahr 2030, spätestens aber bis 2035, die Treibhausgasneutralität an. Dies betrifft insbesondere die Bereiche „landkreiseigene Liegenschaften“ (Strom und Wärme) und „Mobilität“ (landkreiseigener Fuhrpark). In anderen Bereichen, wie Planung, Beschaffung, Besucherverkehr und Veranstaltungen, soll die Verursachung von Treibhausgasemissionen so weit wie möglich reduziert werden.
  • Der Landkreis als Ganzes soll bis 2040 treibhausgasneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Städte und Gemeinden des Landkreises dazu aufgerufen eigene kommunale Klimaschutzmanagements aufzubauen und in Zusammenarbeit mit dem Landkreis das Ziel der Treibhausgasneutralität zu verfolgen.
  • Die Ziele stellen die Grundlage für den Fördermittelantrag zur Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts dar. Mit dem Vorreiterkonzept sollen Maßnahmen zur Erreichung der vorgenannten Ziele erarbeitet werden und das Klimaschutzkonzept von 2010 ersetzt werden. Der Förderantrag zum integrierten Vorreiterkonzept wird in einer separaten Vorlage behandelt.
  • Bei allen Vorlagen werden zukünftig die Auswirkungen auf den Klimaschutz bewertet (siehe Anlage). Hierdurch sollen Maßnahmen, die dem Erreichen der Treibhausgasneutralität entgegenstehen, zukünftig einfacher sichtbar werden und eine Begründung erfordern. Mithilfe der Begründungen sollen Barrieren identifiziert werden.             
    Bei Abstimmungen wird das Ziel der Treibhausgasneutralität berücksichtigt.
  • Neben der Reduktion von Treibhausgasemissionen werden natürliche Treibhausgassenken stärker gefördert, wie z.B. die Wiedervernässung von Mooren und (Wieder-)Aufforstung durch naturnahe Wälder.

Schwierig bilanzierbare Treibhausgasemissionen, wie z.B. graue Energie und importierte Treibhausgasemissionen, werden bei Entscheidungen verstärkt berücksichtigt.

 

Herr Lang begrüßt alle Anwesenden. Er erklärt, dass die Vorlage die strategische Ausrichtung der Klimaschutzarbeit der nächsten Jahre skizzieren solle.

Der Landkreis strebe für die Verwaltung das Ziel an, bis 2030 bzw. spätestens 2035 treibhausgasneutral zu werden. Der besondere Fokus liege dabei auf den Bereichen Strom und Wärme bei den eigenen Liegenschaften, sowie im Bereich des landkreiseigenen Fuhrparks.

 

Der Landkreis an sich möchte bis 2040 treibhausgasneutral werden. Da der Landkreis diese große Aufgabe nicht allein schaffen könne, sollen die  Kommunen dazu ermuntert werden, eigene Klimaschutzmanagements einzurichten.

Es solle ein Fördermittelantrag zum Vorreiterkonzept beantragt werden. Herr Lang wird im TOP 4.2.1 näher auf das Thema eingehen.

Diese vorab definierten Ziele sind die Basis bzw. die Voraussetzung für das Vorreiterkonzept.

Bei allen Vorlagen solle in Zukunft dem Klimaschutz eine noch größere Bedeutung zukommen. Herr Lang weist auf eine beispielhafte Anlage hin, die widerspiegeln solle, wie diese Veränderung in Zukunft aussehen könne. Auf dem Musterblatt unten dargestellt könne abgefragt werden, ob die Vorlage negative oder positive Auswirkungen auf den Klimaschutz habe. Bei negativen Auswirkungen müssten diese dann in der Vorlage im Textfeld „Begründung“ näher erläutert werden und eine Erklärung erfolgen, warum keine klimafreundlichere Variante ausgewählt worden ist.

Die Kollegen/Innen sollen so sensibilisiert werden, in Ihren Entscheidungen das Thema Klimaschutz noch mehr einzubeziehen, als bisher. Für alle  Abgeordneten wäre es ebenso einfacher zu erkennen, welche Auswirkungen die einzelnen Entscheidungen auf den Klimaschutz haben. Diese abgeänderte Vorlage würde zudem helfen, Barrieren zu erkennen, die das klimaschutzfreundliche Handeln erschweren.

Ein stärkerer Fokus solle zudem auf die natürliche Treibhausgassenkung gelegt werden. Positiv würden sich dabei mehrere Moore im Landkreis auswirken.

Es sollen schwierig bilanzierbare Treibhausgasemissionen in Zukunft stärker berücksichtigt werden, z.B. das Thema graue Energien.

Herr KTA Ratzel meldet sich zu Wort und habe den Vorschlag den Halbsatz in Punkt 7.1 in der zweiten Zeile „spätestens aber bis 2035“ zu streichen, da das Ziel bis 2030 angestrebt sei. Daher stellt er den Antrag, diesen Halbsatz aus der Begründung zu entnehmen.

Bezugnehmend auf die Aussage von Herrn Lang, dass die Kommunen ermuntert werden sollen, eigene Klimaschutzmanager zu stellen und diesbezüglich Strukturen zu schaffen, stellt Herr KTA Homfeldt die Frage an  Herrn Lang, für wie sinnvoll er dies halte und für wie wahrscheinlich er die Umsetzung in personeller sowie finanzieller Umsetzung halte. Herr Homfeldt schlägt vor, dass der Landrat diese Thematik in der nächsten HVB-Runde bespreche und der Landkreis die Kommunen diesbezüglich unterstütze.

Herr Dr. Dehrendorf erklärt, dass sich das Vorreiterkonzept eine Kooperation mit den Gemeinden erfordere und sich nur so verwirklichen lasse und dass man mit den Gemeinden in einem ständigen Austausch sei. Es sei von seiner Seite nichts dagegen einzuwenden, diesen Halbsatz, den Herr KTA Ratzel angesprochen hat, herauszunehmen. Es sei jedoch noch nicht abschließend geklärt, wie man 2030 Klimaneutralität definiere. Gebäude sollen klimaneutral betrieben werden, ebenso solle der Fuhrpark klimaneutral betrieben werden, es solle klimaneutrale Energie verbraucht werden. Die halte er für die Kreisverwaltung realistisch.

Herr Lang fügt hinzu, dass es ein Förderprogramm gebe, bei dem bei jeder Kommune ein gewisser Teil des Gehaltes des Klimaschutzmanagers vom Bund übernommen werde. Schwierig sei, dass derzeit nicht jede Kommune einen Klimaschutzmanager habe bzw. die Ansprechpartner dafür nicht geklärt seien. Der Markt sei zwar recht leer, allerdings müsste man es trotzdem versuchen, dass jede Kommune einen eigenen Klimaschutzmanager ausweise, denn nur so könne man das Ziel Treibhausgasneutralität erreichen.

Frau KTA Beckmann stellt zur Vorlage der Verwaltung die Frage, ob es schon Erfahrungen in anderen Kommunen gebe, ob die Begründung in der Vorlage über die Auswirkungen auf den Klimaschutz sich tatsächlich auch positiv auf den Klimaschutz in der Kommune auswirke oder ob dies nur zur Dokumentation beitrage.

Herr Lang antwortet, dass der Erfolg dieser zusätzlichen Begründung in der Vorlage in erster Linie vom eigenen Umgang damit abhänge. Herr Lang habe sich dazu verschiedene Beschlussvorlagen zum Thema Treibhausgasneutralität aus anderen Kommunen angeschaut, die ein ähnliches Prinzip verfolgen. Da das Thema Treibhausgasneutralität recht neu sei, ist ihm nicht bekannt, ob dazu bereits eine Evaluation stattgefunden habe.

Herr Homfeldt fügt ein Beispiel hinzu. Beim Neubau einer Kita auf Wangerooge wurden die CO2-neutrale Variante und die konventionelle Variante geprüft. Die klimaneutrale Variante hätte 800.000 bis 900.000 Euro Mehrkosten verursacht. Der Kreistag habe daraufhin bewusst gegen die klimaneutrale Variante entschieden, da diese Kosten derzeit nicht zur Verfügung stehen würden. Bei den Vorlagen gehe es um eine Sensibilisierung der Politik und der Verwaltung, um eine bewusste Entscheidung für oder gegen etwas treffen zu können.  

Herr Lang ergänzt, dass die Änderung der Vorlage ein klimabewusstes Denken im Vorfeld unterstützen solle und geprüft werden solle, ob es klimafreundliche Alternativen gäbe. Dennoch werden auch weiterhin Beschlüsse gefasst, die nicht treibhausneutral seien, weil im Einzelfall diverse Gründe dagegen sprächen. Der Anspruch solle aber sein, treibhausgasneutrale Alternativen zu finden.

Bezugnehmend auf eine am Vortag stattgefundene Gruppensitzung, bei der es um das Thema Sanierung oder Abriss mit darauf folgendem Neubau eines Gebäudes ging, stellt Herr Wiesner die Frage, in wie fern Treibhausgasneutralität im Bereich des Gebäudemanagements eine Rolle spiele. Er fragt, ob die Möglichkeit bestehe, dass dort ähnlich wie bei den Vorlagen vorgegangen werden und die Auswirkungen einer Sanierung oder eines Neubaus auf die Klimabilanz geprüft würden. Diese Prüfung solle unabhängig vom finanziellen Aspekt stattfinden.

Herr Dr. Dehrendorf erklärt, dass dies ein sehr wichtiges Thema derzeit ist, insbesondere in Bezug auf die Neubauvorhaben des Landkreises. Beispielsweise stelle sich die Frage für das Gebäude in der Beethovenstraße 1 in Jever, ob er in Bezug auf Klimaschutz aufwendig saniert werde. Zu dem Thema Abriss, Neubau oder Sanierung fänden  intern, sowie auch im Austausch mit der Stadt Jever, intensive Überlegungen statt, auch in Bezug auf die graue Energie, welche in dieser Region einen erheblichen Teil der Treibhausgasemission verursacht.   Ebenso wird darüber nachgedacht, ob über einen Ringtausch ermöglicht werden könne, dieses Gebäude weiterhin für die Verwaltung zu nutzen. Klimaneutralität sei bis zum Jahr 2030 nur begrenzt definiert möglich. Der Halbsatz, dass dieses Ziel auch bis zum Jahren 2035 realisiert werden könne, komme daher, dass das integrierte Vorreiterkonzept die Klimaneutralität bis 2035 erfordere. Bis dahin müsse das Ziel erreicht sein, ansonsten wären die Erfordernisse des integrierten Vorreiterkonzeptes nicht erfüllt. Bei Streichung dieses Halbsatzes das Ziel 5 Jahre eher als erforderlich erreicht wäre, wäre diese Forderung erfüllt. Es spreche somit nichts dagegen.

Herr KTA Ratzel fügt hinzu, dass er den Klimaschutz als ein sehr wichtiges Ziel ansehe, was gesetzt wurde. Es werde parallel auf viele andere Dinge hingewiesen, wie beispielsweise finanzielle Auswirkungen, mittelfristige Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte, die betroffen seien.

Keine weiteren Wortmeldungen. 

Herr Ratzel bestätigt auf Nachfrage, dass er den Antrag aufrecht erhalte.

 

Der Vorsitzende Herr Homfeldt trägt vor, dass Herr KTA Ratzel den Antrag gestellt habe, den in der Begründung der Beschlussvorlage unter dem ersten Punkt den Halbsatz „spätestens aber bis 2035“ zu streichen. Herr KTA Ratzel bestätigte diese Aussage.

Herr Homfeldt bittet um Abstimmung.

Abstimmungsergebnis Antrag Streichung des Halbsatzes „spätestens aber bis 2035“:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

1

 

Anlagen:

Muster Vorlagenvormat

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

0