Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Landkreis Friesland beschließt einen Förderantrag zur Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts zu stellen und das integrierte Vorreiterkonzept bei Erhalt eines positiven Förderbescheids in Auftrag zu geben.

 


Der Kreistag hat 2020 die Verwaltung damit beauftragt, das vorliegende Klimaschutzkonzept von 2010 zu einem konkreten Klimaschutzplan weiterzuentwickeln. Hierzu wurden in den Haushalt 2021 50.000 € Planungskosten eingestellt.

Mittlerweile hat sich eine Fördermöglichkeit ergeben, mit der integrierte Klimaschutzkonzepte, die vor 2017 fertiggestellt worden sind, aktualisiert, konkretisiert und ambitionierter gestaltet werden können. Das sogenannte „integrierte Vorreiterkonzept“ muss u.a. folgende inhaltliche Bausteine enthalten:

  • Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040
  • Bildung eines Arbeitskreises mit mindestens drei relevanten Verwaltungseinheiten
  • Trend-Szenario als Referenz und ein Klimaschutz-Vorreiter-Szenario als Ziel
  • Klimaschutzstrategie
  • Maßnahmenkatalog
  • Strategie zur „klimaneutralen Kommunalverwaltung“ bis 2035

 

Die Förderquote beträgt 50% der förderfähigen Gesamtausgaben.
In einer anderen Vorlage werden Treibhausgasneutralitätsziele für die Verwaltung und den gesamten Landkreis vorgeschlagen, um mithilfe des integrierten Vorreiterkonzepts die Umsetzung zur Erreichung der Ziele in die Wege zu leiten.

Der Vorsitzende ruft den TOP 4.2.1 auf.

Herr Lang erklärt, dass die Verwaltung einen neuen Klimaschutzplan mit konkreten Maßnahmen erstellt habe, der alte sei aus dem Jahre 2020 und somit nicht mehr zeitgemäß. Dafür waren 2021 50.000 Euro Planungskosten in den Haushalt eingestellt. Mittlerweile gibt es für solche Zwecke eine neue Fördermöglichkeit. Der Vorschlag von Herrn Lang ist, einen solchen Antrag auf Fördermittel zu stellen, damit durch diese  Fördersumme die Gesamtsumme von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden könne. Das integrierte Vorreiterkonzept beinhaltet mehrere Bausteine, die am Ende vorgewiesen werden müssen. Zum einen das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040, die Bildung eines Arbeitskreises mit mindestens 3 relevanten Verwaltungseinheiten, es sollen verschiedene Szenarien und eine Klimaschutzstrategie entworfen werden, ein Maßnahmenkatalog mit konkreten Maßnahmen und eine Strategie zur klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2035.

Frau KTA Beckmann stellt eine Frage, wie lange es nach Stellung des Förderantrages dauere, bis das Vorreiterkonzept erstellt sei.

Herr Lang erläutert, dass dieses von vielen verschiedenen Variablen abhänge. Das Ziel sei, den Förderantrag bis Ende November einzureichen. Er könne nicht genau sagen, wie lange die Prüfung dieses Antrages dauern werde. Bei Klimaanpassungskonzept habe diese Prüfung fast 6 Monate in Anspruch genommen. Er schätzt, dass im Sommer 2023 mit dem Projekt begonnen werden könne, eingeplant habe er dafür in etwa 1 Jahr. Der fertige Maßnahmenkatalog sei dann ca. im Sommer 2024 erstellt. Natürlich würden auch schon vorher Maßnahmen umgesetzt.

Herr Homfeldt gibt wieder, dass erwähnt wurde, dass von Seiten der Verwaltung mindestens 3 relevante Verwaltungseinheiten herangezogen werden sollen. Er fragt, ob dies verwaltungsseitig tatsächlich leistbar sei.

Herr Dr. Dehrendorf erklärt, dass der Landkreis auch schon vorher im Klimaschutz aktiv gewesen sei, besonders auch im Bereich des Gebäudemanagements, was die Schulsanierungen oder die Sanierung der Heizungsanlagen betreffe. Daraufhin hat der Landkreis den ersten Schritt getan und alles, was das Thema Klimaschutz betraf, auf die Plattform des Klimaschutzes zu übernehmen. Dadurch seien Kooperationsstrukturen entstanden und es werde angestrebt, diese Strukturen zu nutzen, ohne dass ein erheblicher Mehraufwand entstehe.

Keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.

Anlagen:

keine

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

0