Sitzung: 27.09.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0307/2022
Beschluss:
Der Landkreis Friesland beschließt einen Förderantrag
zur Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts zu stellen und das
integrierte Vorreiterkonzept bei Erhalt eines positiven Förderbescheids in
Auftrag zu geben.
Der Kreistag hat 2020 die Verwaltung damit
beauftragt, das vorliegende Klimaschutzkonzept von 2010 zu einem konkreten
Klimaschutzplan weiterzuentwickeln. Hierzu wurden in den Haushalt 2021 50.000 €
Planungskosten eingestellt.
Mittlerweile hat sich eine Fördermöglichkeit
ergeben, mit der integrierte Klimaschutzkonzepte, die vor 2017 fertiggestellt
worden sind, aktualisiert, konkretisiert und ambitionierter gestaltet werden
können. Das sogenannte „integrierte Vorreiterkonzept“ muss u.a. folgende
inhaltliche Bausteine enthalten:
- Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2040
- Bildung eines Arbeitskreises mit mindestens drei relevanten
Verwaltungseinheiten
- Trend-Szenario als Referenz und ein Klimaschutz-Vorreiter-Szenario
als Ziel
- Klimaschutzstrategie
- Maßnahmenkatalog
- Strategie zur „klimaneutralen Kommunalverwaltung“ bis 2035
Die Förderquote beträgt 50% der
förderfähigen Gesamtausgaben.
In einer anderen Vorlage werden Treibhausgasneutralitätsziele für die
Verwaltung und den gesamten Landkreis vorgeschlagen, um mithilfe des
integrierten Vorreiterkonzepts die Umsetzung zur Erreichung der Ziele in die
Wege zu leiten.
Der Vorsitzende ruft den TOP 4.2.1 auf.
Herr Lang erklärt, dass die Verwaltung einen neuen Klimaschutzplan mit
konkreten Maßnahmen erstellt habe, der alte sei aus dem Jahre 2020 und somit
nicht mehr zeitgemäß. Dafür waren 2021 50.000 Euro Planungskosten in den
Haushalt eingestellt. Mittlerweile gibt es für solche Zwecke eine neue
Fördermöglichkeit. Der Vorschlag von Herrn Lang ist, einen solchen Antrag auf
Fördermittel zu stellen, damit durch diese
Fördersumme die Gesamtsumme von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht
werden könne. Das integrierte Vorreiterkonzept beinhaltet mehrere Bausteine,
die am Ende vorgewiesen werden müssen. Zum einen das Ziel der Treibhausgasneutralität
bis 2040, die Bildung eines Arbeitskreises mit mindestens 3 relevanten
Verwaltungseinheiten, es sollen verschiedene Szenarien und eine
Klimaschutzstrategie entworfen werden, ein Maßnahmenkatalog mit konkreten
Maßnahmen und eine Strategie zur klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2035.
Frau KTA Beckmann stellt eine Frage, wie lange es nach Stellung des
Förderantrages dauere, bis das Vorreiterkonzept erstellt sei.
Herr Lang erläutert, dass dieses von vielen verschiedenen Variablen
abhänge. Das Ziel sei, den Förderantrag bis Ende November einzureichen. Er
könne nicht genau sagen, wie lange die Prüfung dieses Antrages dauern werde.
Bei Klimaanpassungskonzept habe diese Prüfung fast 6 Monate in Anspruch
genommen. Er schätzt, dass im Sommer 2023 mit dem Projekt begonnen werden
könne, eingeplant habe er dafür in etwa 1 Jahr. Der fertige Maßnahmenkatalog
sei dann ca. im Sommer 2024 erstellt. Natürlich würden auch schon vorher
Maßnahmen umgesetzt.
Herr Homfeldt gibt wieder, dass erwähnt wurde, dass von Seiten der
Verwaltung mindestens 3 relevante Verwaltungseinheiten herangezogen werden
sollen. Er fragt, ob dies verwaltungsseitig tatsächlich leistbar sei.
Herr Dr. Dehrendorf erklärt, dass der Landkreis auch schon vorher im
Klimaschutz aktiv gewesen sei, besonders auch im Bereich des
Gebäudemanagements, was die Schulsanierungen oder die Sanierung der
Heizungsanlagen betreffe. Daraufhin hat der Landkreis den ersten Schritt getan
und alles, was das Thema Klimaschutz betraf, auf die Plattform des Klimaschutzes
zu übernehmen. Dadurch seien Kooperationsstrukturen entstanden und es werde
angestrebt, diese Strukturen zu nutzen, ohne dass ein erheblicher Mehraufwand
entstehe.
Keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.
Anlagen:
keine
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
beschlossen
Ja: |
13 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |