Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Ausgangslage zur
Kenntnis.
Begründung:
Ausgangslage
Im Landkreis
Friesland betreuen derzeit 43 selbständig tätige Kindertagespflegepersonen 186
Kinder.
In der Regel
betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder gleichzeitig im eigenen
Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in einer Großtagespflegestelle.
Großtagespflege bedeutet, dass sich mehrere selbständig tätige
Kindertagespflegepersonen zusammengeschlossen haben und in geeigneten, vom
Jugendamt geprüften Räumlichkeiten betreuen.
Die Betreuung in
kleiner Gruppe mit fester Bezugsperson und die familienähnliche Atmosphäre
zeichnen die Kindertagespflege aus. Es ist ein flexibles Betreuungsangebot,
welches auf die individuellen Bedarfe des Kindes und seiner Familie
zugeschnitten werden kann.
Kindertagespflege ist in der Regel eine
selbstständige Tätigkeit. Die Möglichkeit, Kindertagespflegepersonen über einen
freien Träger anzustellen, ist jedoch gegeben, wie das BMFSFJ im Handbuch
Kindertagespflege darlegt.
Laut Auskunft des
Niedersächsischen Kindertagespflegebüros ist keine Kommune bekannt, die aktuell
das Modell der Festanstellung von Kindertagespflegepersonen in Niedersachsen
anbietet.
Beispiele für Modelle
außerhalb Niedersachsens, die die Möglichkeit einer Festanstellung von
Kindertagespflegepersonen bieten, finden sich z.B. in den Städten Düsseldorf
oder Kiel. Hier wird neben der selbstständigen Tätigkeit auch eine
Festanstellung durch freie Träger angeboten.
Die Ausführen zu
dieser Vorlage sind unter TOP 7.2 protokolliert.