Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Gremium nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Ausgangslage zur Kenntnis.

 

 

 


Begründung:

 

Ausgangslage

Im Landkreis Friesland betreuen derzeit 43 selbständig tätige Kindertagespflegepersonen 186 Kinder.

In der Regel betreut eine Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder gleichzeitig im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in einer Großtagespflegestelle. Großtagespflege bedeutet, dass sich mehrere selbständig tätige Kindertagespflegepersonen zusammengeschlossen haben und in geeigneten, vom Jugendamt geprüften Räumlichkeiten betreuen.

Die Betreuung in kleiner Gruppe mit fester Bezugsperson und die familienähnliche Atmosphäre zeichnen die Kindertagespflege aus. Es ist ein flexibles Betreuungsangebot, welches auf die individuellen Bedarfe des Kindes und seiner Familie zugeschnitten werden kann.

Kindertagespflege ist in der Regel eine selbstständige Tätigkeit. Die Möglichkeit, Kindertagespflegepersonen über einen freien Träger anzustellen, ist jedoch gegeben, wie das BMFSFJ im Handbuch Kindertagespflege darlegt.

Laut Auskunft des Niedersächsischen Kindertagespflegebüros ist keine Kommune bekannt, die aktuell das Modell der Festanstellung von Kindertagespflegepersonen in Niedersachsen anbietet.

Beispiele für Modelle außerhalb Niedersachsens, die die Möglichkeit einer Festanstellung von Kindertagespflegepersonen bieten, finden sich z.B. in den Städten Düsseldorf oder Kiel. Hier wird neben der selbstständigen Tätigkeit auch eine Festanstellung durch freie Träger angeboten.

Die Ausführen zu dieser Vorlage sind unter TOP 7.2 protokolliert.