Nachtrag: 20.09.2022

Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

In Abänderung des Beschlussvorschlages:

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach baulicher und technischer Prüfung, geeignete Flächen für eine mögliche Vermietung durch eine kreiseigene Gesellschaft mit Bürgerbeteiligung zur Verfügung zu stellen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt nach baulicher und technischer Prüfung, geeignete Flächen für eine mögliche Vermietung an eine kreiseigene Gesellschaft mit Bürgerbeteiligung zur Verfügung zu stellen.

 

 


 

Um die die Stromerzeugung durch PV-Anlagen zu erhöhen, sollen weitere Dachflächen mit PV-Anlagen ausgebaut werden. Hierzu hatte die Verwaltung im Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz am 09.06.2022 den Prüfauftrag für die bauliche und technische Machbarkeit bekommen. Die beantragten Mittel für die Untersuchungen der potentiellen Dachflächen sind durch den Kreistag am 14.09.2022 bewilligt worden, sodass nun Fachplanungsbüros mit der Untersuchung beauftragt werden können.

 

Bei Vorliegen der Untersuchungsergebnisse werden die zuständigen Gremien über den Sachstand informiert. Anschließend können die baulich und technisch unbedenklichen Dachflächen grundsätzlich zur Vermietung von PV-Anlagen zur Verfügung gestellt werden. Näheres zur Umsetzung der kreiseigenen Gesellschaft wird noch geklärt.

 

 

 

Herr stellv. Vorsitzender Gburreck erkundigt bei den Ausschussmitgliedern nach Fragen zum Antrag.

 

Herr KTA Burgenger führt zum Antrag aus, dass ein Ausbau von Dachflächen mit PV-Anlagen erfolgen solle und alle kreiseigenen Liegenschaften dementsprechend auf Eignung in diesem Zusammenhang zu überprüfen seien. Die Vermietung solle durch eine Gesellschaft mit Bürgerbeteiligung erfolgen.

 

 Herr KTA Eilers möchte zum Beschlussvorschlag wissen, ob die kreiseigene Gesellschaft die Vermietung vornehmen möchte oder die kreiseigene Gesellschaft beabsichtigt zu mieten.

 

Herr Landrat Ambrosy antwortet, dass die kreiseigene Gesellschaft mieten möchte.

 

Herr KTA Eilers weist darauf hin, dass dies nicht eindeutig aus dem Beschlussvorschlag hervorgehe und stellt darüber hinaus zur Diskussion, ob die Gründung einer kreiseigenen Gesellschaft, die Form der Gesellschaft und die Vermietung durch oder an die kreiseigene Gesellschaft erfolge, im hiesigen Ausschuss oder in einem anderen Ausschuss beraten werden solle.

 

Herr Landrat Ambrosy erklärt, dass es hierbei um eine Gesellschaft gehe, die die kreiseigenen Flächen/ Liegenschaften bewirtschaften soll und sehe daher durchaus die Zuständigkeit dieses Gremiums. Genauso richtig sei es, wenn Finanzfragen oder gesellschaftliche Fragen im Finanzausschuss geklärt werden. Beide sollten beraten hinsichtlich der Frage, wie diese kreiseigenen Flächen vermietet werden sollen, ob in Fremd- oder Eigenvermietung. Der Verwaltung sei es wichtig, die Vermietung wegen der Rendite selber zu machen, daher stehe in der Vorlage „kreiseigene Gesellschaft“. Es könne die Idee aufkommen, dass die Bewirtschaftung durch die kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft übernommen werde, auch wenn hieran die Städte/ Gemeinden Anteile haben. Die Interessenlage der Politik ist, die Bürger zu beteiligen, wie in der Arbeitsgruppe vorbesprochen. Auch hier gäbe es verschiedene rechtliche Varianten der Bürgerbeteiligung, wie z.B. die Gründung einer GmbH & Co. KG oder Genossenschaft. Wichtig sei der Verwaltung das Signal zu bekommen für eine kreiseigene Gesellschaft, die anmieten soll, und eine Bürgerbeteiligung. Die Einzelheiten und Ausgestaltung sind damit noch nicht abgearbeitet und werden in weiterer Vorlage der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Herr KTA Tammen bringt ein, den Beschlussvorschlag zu ändern und macht den Vorschlag „durch eine kreiseigene Gesellschaft“ durch „an eine kreiseigene Gesellschaft“ zu ersetzen.

 

Herr Landrat Ambrosy stimmt diesem zu, da die Änderung sinngemäß deutlicher sei.

 

Herr KTA Eilers bittet nochmals um Klärung der Federführung in Bezug auf die zuständigen Kompetenzen der Ausschüsse dieser Entscheidungen.

 

Herr Landrat Ambrosy betont, dass ausschließlich dieser Ausschuss zuständig sei, da es um die Bewirtschaftung der kreiseigenen Immobilien gehe. Andere Ausschüsse ebenfalls zu beteiligen stehe außer Frage. Darüber hinaus erklärt er, dass der Umweltausschuss sich ausschließlich mit der Deponie Hohenberge beschäftigt habe, da die Zuständigkeit dort liege. Aufgrund der im Umweltausschuss gegründeten Arbeitsgruppe „Photovoltaik“ und der Feststellung, dass es nicht nur um die Deponie Hohenberge bei der Planung von Photovoltaik gehe, sondern um alle Liegenschaften, wurde durch den Zwischenbeschlusses des Arbeitskreises deutlich, dass die Zuständigkeit in den Bauausschuss verlegt werden müsse.

 

Herr KTA Eilers stellt die für sich moralische Frage, ob die Art der Gesellschaft in diesem Ausschuss zu entscheiden sei.

 

Herr Landrat Ambrosy verweist nochmals darauf, dass es hier in dieser Vorlage um Liegenschaftsfragen gehe. Hier gehe es um Grundsatzfragen der Liegenschaften wie, wie gehe ich mit meiner Liegenschaft um, will ich diese entwickeln, was will ich investieren, wie will ich investieren. Das Thema Wärmepumpen und andere Dinge werden kommen und da geht es darum, wie ich mit meiner Liegenschaft oder Freifläche umgehe. Soll hier dann eine Kompensation oder eine Freiflächenphotovoltaik erfolgen? Auch die elementare und strategische Frage, will ich das selber machen und steuern, sollte im Ausschuss geklärt werden. Wenn das Gremium jedoch sagt, der Finanzausschuss solle sich mit rechtlichen Fragen befassen, ist das genauso richtig.

 

Herr stellv. Vorsitzender Gburreck liest den abgeänderten Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

 

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0