Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Begründung:
Aus dem Niedersächsischen Gesetz über
Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG, 01.08.2021) ergeben sich für
die Kindertagespflegepersonen zusätzliche Aufgabenbereiche und Änderungen, die sich auf die finanzielle Situation und Finanzierung
der Kindertagespflegepersonen auswirken:
Festgelegte Aufgaben:
Kindertagespflege hat nun den gleichen Bildungs- und
Erziehungsauftrag wie die Kindertagesstätten. Neun Bildungs- und
Erziehungsaufträge werden im Gesetz benannt.
Jede Kindertagespflegeperson hat vor Beginn der
Tätigkeit ein bestehendes Konzept für ihre Kindertagespflegestelle entwickelt,
das regelmäßig fortzuschreiben und weiterzuentwickeln ist.
Entwicklungs- und Bildungsprozesse der
Tagespflegekinder sind zu beobachten, reflektieren und dokumentieren, inklusive
der sprachlichen Kompetenzentwicklung. Auf dieser Grundlage sind regelmäßige
Gespräche über die Entwicklung des Kindes mit den Eltern zu führen.
Kinder mit sozialen oder individuellen
Benachteiligungen sollen besonders gefördert werden. Außerdem ist eine
Zusammenarbeit mit Kitas oder Schulen und anderen Kindertagespflegepersonen
vorgesehen.
Weiter sieht das NKiTaG jährlich 24
Fortbildungsstunden für Kindertagespflegepersonen vor. Dies ist bereits in der
aktuellen Satzung des Landkreises Friesland festgelegt.
Betreuungsplätze:
Eine Kindertagespflegeperson, die mehr als drei Kinder
unter 2 Jahren betreut, darf höchstens 8 Betreuungsverträge insgesamt
abschließen. Bisher konnten die Kindertagespflegepersonen im Landkreis Friesland
10 bis 15 Betreuungsverträge zum Platzsharing vereinbaren.
Dies betrifft auch die Großtagespflegestellen. Dort
dürfen höchstens 8 Tageskinder zeitgleich betreut werden, wenn unter den
Kindern mehr als drei Kinder unter 2 Jahre alt sind. Zudem dürfen alle
Kindertagespflegepersonen zusammen lediglich 16 Betreuungsverhältnisse
vereinbaren. Zuvor waren es 20 oder mehr Plätze durch das Platzsharing.
Finanzierung:
Nach § 35 Abs. 1-3 NKiTaG gibt es für den öffentlichen
Jugendhilfeträger eine pauschalierte Finanzhilfe nach Qualifikation gestaffelt:
1.267€ für pädagogische Fachkräfte wie z.B. Erzieherinnen und Erzieher, 1088€
für pädagogische Assistenzkräfte wie z.B. Sozialpädagogische Assistentinnen und
Assistenzen, 709€ für 560 Stunden Weiterqualifizierung vom Fachministerium
sowie 603€ für 160 Stunden Qualifizierung nach dem DJI Curriculum. Derzeit
betreuen im Landkreis Friesland ausschließlich Kindertagespflegepersonen mit
einer Qualifizierung nach dem DJI Curriculum sowie einige pädagogische
Fachkräfte und pädagogische Assistenzkräfte.
Für den Landkreis Friesland besteht die Möglichkeit
eine pauschalisierte Finanzhilfe für die Weiterqualifizierung von
Kindertagespflegepersonen zu beantragen. Pro Kindertagespflegeperson können
300€ jährlich und maximal 90% der Kosten bezuschusst werden. Es muss sich
jedoch eine vom Fachministerium anerkannte Weiterqualifizierung von 400
Unterrichtsstunden handeln.
Darüber hinaus kann der öffentliche Jugendhilfeträger
für die die Grundqualifikation von Kindertagespflegepersonen nach dem QHB im
Umfang von 300 Unterrichtsstunden eine finanzielle Förderung erhalten. Die
Förderung umfasst 90 Prozent der Ausgaben, höchstens jedoch in Höhe von 4 000
Euro. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung von einem
Bildungsträger mit dem „Gütesiegel für Qualifizierungsmaßnahmen in der
frühkindlichen Bildung“.
Frau Renken nimmt Bezug auf die Vorlage und freut sich, dass erstmals die Kindertagespflegepersonen (TPP) mit aufgenommen wurden. Es seien 9 Bildungs- und Erziehungsaufträge beschrieben. Die Beantwortung des Fragenkataloges der Berufsvereinigung der Tagespflegepersonen käme im nächsten Jugendhilfeausschuss auf die Tagesordnung. In einem aktuell geführten Gespräch hinsichtlich der Auslagerung der Tagespflege wurde deutlich, dass durch eine intensive Fachberatung seitens des Landkreises, mit Unterstützung von freien Trägern, die Tagespflege weiterhin qualitativ aufgewertet werden könne. Hierzu erginge ein umfänglicher Bericht im nächsten Jugendhilfeausschuss, bei dem auch aufgezeigt werden solle, wo die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von freien Trägern mit Nicht-Fachkräfte-Personal gegeben seien.
In diesem Zusammenhang wünscht Frau Sudholz sich eine Zusammenstellung der Kosten für den Landkreis Friesland, bei Übertragung der Tagespflege an freie Träger. Hier sei eine Kostensteigerung zu erwarten.