Sitzung: 13.10.2022 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Begründung:
Es wird Bezug genommen auf den anliegenden Antrag der Gruppe SPD-Grüne-FDP auf Fortführung der
Förderschule Lernen im Landkreis Friesland.
Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) sieht in § 14
keine Förderschule Lernen mehr vor. Durch die mit Gesetz vom 28.02.2018
erfolgte Neufassung des § 183c Abs. 5 NSchG wurde ein Übergangszeitraum für die
weitere Umsetzung der Inklusion im schulischen Bereich gestaltet. Den
Schulträgern von bestehenden Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen wurde auf
Antrag und nach Genehmigung durch das jeweilige Regionale Landesamt für Schule
und Bildung ermöglicht, die Förderschulen bis zum 31.07.2028 fortzuführen. Dies
bedeutete, dass ab dem 01.08.2018 und letztmalig zum Schuljahresbeginn
2022/2023 noch Schülerinnen und Schüler in den Jahrgang 5 aufgenommen werden
durften bzw. dürfen. Davon hat der Landkreis Friesland derart Gebrauch gemacht,
dass eine jährliche Beschulung ab Klasse 5 in der Heinz-Neukäter-Schule in
Varel durchgeführt wird. Die Schülerzahlen belaufen sich seitdem zwischen 11
und 13.
Die vorgenannte gesetzliche Regelung besteht bis zum
heutigen Tage und lässt eine längere Fortführung des Übergangszeitraumes
derzeit nicht zu. Damit wurde letztmalig zum Schuljahresbeginn 2022/2023 ein 5.
Schuljahrgang im Förderschwerpunkt Lernen an der Heinz-Neukäter-Schule
aufgenommen.
Herr Ratzel
erläutert den Antrag der Mehrheitsgruppe. Punkt 2 des Antrages sei aufgrund der
aktuellen Gesetzeslage formuliert worden.
Mit verschiedenen
Wortbeiträgen wurde sich für den Erhalt der Förderschule ausgesprochen.
Frau Vogelbusch
weist auf die rechtliche Situation hin. Derzeit könne über den Erhalt der
Förderschule Lernen nicht abgestimmt werden. Ggf. könne man mit einer
Resolution an das Land herantreten.
Herr Ratzel formuliert
einen Beschlussvorschlag:
1.
Die
Förderschule Lernen soll im Landkreis Friesland erhalten bleiben. Die Kreisverwaltung wird gebeten dies gegenüber
der Landesregierung zu vertreten.
2.
Die
Kreisverwaltung wird beauftragt, für die Schülerinnen und Schüler mit
Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen eine praktikable Lösung zur
bestmöglichen Unterstützung zu suchen und mit dem Niedersächsischen
Kultusministerium abzustimmen.
Herr Kruse bittet das Gremium um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja: |
15 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |