Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

 

 


Begründung:

Es wird Bezug genommen auf den anliegenden Antrag der Gruppe SPD-Grüne-FDP auf Fortführung der Förderschule Lernen im Landkreis Friesland.

 

Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) sieht in § 14 keine Förderschule Lernen mehr vor. Durch die mit Gesetz vom 28.02.2018 erfolgte Neufassung des § 183c Abs. 5 NSchG wurde ein Übergangszeitraum für die weitere Umsetzung der Inklusion im schulischen Bereich gestaltet. Den Schulträgern von bestehenden Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen wurde auf Antrag und nach Genehmigung durch das jeweilige Regionale Landesamt für Schule und Bildung ermöglicht, die Förderschulen bis zum 31.07.2028 fortzuführen. Dies bedeutete, dass ab dem 01.08.2018 und letztmalig zum Schuljahresbeginn 2022/2023 noch Schülerinnen und Schüler in den Jahrgang 5 aufgenommen werden durften bzw. dürfen. Davon hat der Landkreis Friesland derart Gebrauch gemacht, dass eine jährliche Beschulung ab Klasse 5 in der Heinz-Neukäter-Schule in Varel durchgeführt wird. Die Schülerzahlen belaufen sich seitdem zwischen 11 und 13.

 

Die vorgenannte gesetzliche Regelung besteht bis zum heutigen Tage und lässt eine längere Fortführung des Übergangszeitraumes derzeit nicht zu. Damit wurde letztmalig zum Schuljahresbeginn 2022/2023 ein 5. Schuljahrgang im Förderschwerpunkt Lernen an der Heinz-Neukäter-Schule aufgenommen.

 

Herr Ratzel erläutert den Antrag der Mehrheitsgruppe. Punkt 2 des Antrages sei aufgrund der aktuellen Gesetzeslage formuliert worden.

 

Mit verschiedenen Wortbeiträgen wurde sich für den Erhalt der Förderschule ausgesprochen.

 

Frau Vogelbusch weist auf die rechtliche Situation hin. Derzeit könne über den Erhalt der Förderschule Lernen nicht abgestimmt werden. Ggf. könne man mit einer Resolution an das Land herantreten.

 

Herr Ratzel formuliert einen Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Förderschule Lernen soll im Landkreis Friesland erhalten bleiben. Die  Kreisverwaltung wird gebeten dies gegenüber der Landesregierung zu vertreten.

 

2.    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, für die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen eine praktikable Lösung zur bestmöglichen Unterstützung zu suchen und mit dem Niedersächsischen Kultusministerium abzustimmen.

 

 

Herr Kruse bittet das Gremium um Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ja:

15

Nein:

  0

Enthaltung:

  0