Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Kreistag genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen des Fachbereichs 50.

 

 


Als der Haushalt des Fachbereiches Soziales und Senioren geplant wurde, konnten die Ereignisse des Jahres 2022 nicht vorhergesehen werden. Bereits zu Beginn des Jahres, als der Krieg in der Ukraine ausgebrochen war, war abzusehen, dass das eingeplante Budget des Fachbereiches für dieses Jahr nicht auskömmlich sein wird, weswegen bereits außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 2.000.000 Euro genehmigt wurden. Selbst diese werden die zu erwartenden Mehraufwendungen des Jahres 2022 nicht decken können.


Als Ursache kann die Verwaltung in erster Linie die stark gestiegenen und weiterhin steigenden Ausgaben im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ausmachen. Parallel dazu können Einnahmen, die durch die Erstattungen des Landes vereinnahmt werden, nicht in erforderlichem Maße zur Kompensation beitragen, da das Niedersächsische Aufnahmegesetz (AufnG) die vergangenen Jahre als Basis für die Bemessung der Erstattungen normiert.


Im Bereich des AsylbLG ist die Anzahl der leistungsberechtigten Personen bereits im laufenden Jahr in einer nicht planbaren Größenordnung gestiegen. Eine Steigerung der leistungsberechtigten Personen ist auch im weiteren Jahresverlauf zu rechnen.


Die Anzahl der leistungsberechtigten Personen nach dem AsylbLG im Landkreis Friesland ist seit den Jahren der Flüchtlingskrise 2015 bis 2017 zunehmend fallend. Am Jahresende von 2021 erhielten 505 Personen Leistungen nach dem AsylbLG.


Bereits im ersten Quartal dieses Jahres stieg die Zahl der Personen deutlich an und lag am Stichtag 31.03.2022 bei 876 Personen. Die Entscheidung des Bundes vom 20.05.2022 sah eine neue Regelung für einen Rechtskreiswechsel vor. Anspruchsberechtigte Personen nach dem AsylbLG, welche nach § 24 AufnG einen vorübergehenden Schutzstatus beantragt oder erhalten haben, wechseln seit dem 01.06.2022 in den Anwendungsbereich des zweiten Buch Sozialgesetzbuches (SGB II). Ein nachträglicher Wechsel vom AsylbLG in das SGB II trat als Folge ein, weswegen sich die gleichzeitigen anspruchsberechtigten Personen im AsylbLG wieder nach unten korrigierten.

Die Anzahl der Personen in Bezug von AsylbLG ist allerdings, trotz des Wechsels, tendenziell gleichbleibend. Zwischen Ankunft und Anspruch nach dem SGB II vergeht eine gewisse Zeit. Während dieser Zeit werden die Bedarfe vom AsylbLG gedeckt. Daher sind seit Juni durchschnittlich 800 Personen in Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG.


Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen sind vielseitig. Es steht allen anspruchsberechtigten Personen der Regelbedarf zu. Dieser beträgt je nach Familienstand, Alter und Unterbringung zwischen 147 Euro und 449 Euro. Im Landkreis Friesland können zudem nicht alle geflüchteten Personen in Wohnungen untergebracht werden. Daher wurden innerhalb des Landkreises Unterkünfte, wie zum Beispiel in der Sporthalle der BBS Varel, eingerichtet. Die Herrichtung dieser Unterkünfte war kostenintensiv. Es mussten Trennwände, Betten und Elektrogeräte angeschafft und aufgebaut werden. Auch für den Betrieb fallen Kosten an. Neben diese Leistungen erhalten die anspruchsberechtigten Personen ein Taschengeld für den notwendigen persönlichen Bedarf. Außerhalb dieser Bedarfe kommt der Landkreis für die krankheitsbedingten Kosten auf. Jene Kosten sind sehr individuell und daher kaum einschätzbar.


Die den Ausgaben im AsylbLG entsprechenden Erstattungen nach dem AufnG verhindern diese überplanmäßigen Ausgaben nicht. Die jährliche Pro-Kopf-Erstattung seitens des Landes in Höhe von 11.525 € werden nicht ausreichen.


Neben der erhöhten Fallzahl im AsylbLG sind allgemeine Kostensteigerungen im gesamten Fachbereich spürbar. Durch die anhaltende Energiekrise und Inflation steigen die Lebenshaltungskosten in allen Bereichen. Als Folge dessen steigen die Mieten von Wohnungen und auch von Einrichtungen an. Dadurch wird auch hier mit einer größeren anspruchsberechtigten Personengruppe, vor allem in den Bereichen der Grundsicherung bei Erwerbsminderung und Alter, sowie der Hilfe zur Pflege, gerechnet.


Welche Aufwendungen in welcher Höhe anfallen, kann bei derzeitigem Wissensstand nicht genau berechnet werden. Vor allem im Bereich des AsylbLG sind die zu erwartenden Aufwendungen von vielen Faktoren abhängig. Aufgrund von Erfahrungen, den Jahresergebnissen der Vorjahre und der derzeitig vorliegenden Abrechnungen geht der Fachbereich Soziales und Senioren von überplanmäßigen Mehraufwendungen von 4.000.000 Euro aus.


Im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Gesamtbudget des Fachbereiches können Mehraufwendungen unter anderem durch Mehrerträge gedeckt werden. Seitens des Landes Niedersachsen wurden bereits höhere Zuweisungen und Erstattungen im Bereich des SGB XII zugesichert. Jene Mehrerträge können die oben genannten Mehraufwendungen in Höhe von 6.750.000 Euro auf 4.000.000 Euro reduzieren. Abzüglich der bereits genehmigten außerplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 2.000.000 Euro, ist eine Brutto-Mehrbelastung von 2.000.000 Euro zu erwarten.

 

Daneben rechnet der Fachbereich mit Einnahmen, die erst im Jahr 2023 für das Jahr 2022 vereinnahmt werden können. Hier steht die Finanzierung der flüchtlingsbedingten Mehrkosten durch das Land Niedersachsen im Raum, dessen Höhe noch nicht verbindlich bekannt gegeben wurde. Weiterhin werden beim Bundesamt für Soziale Sicherung Kosten der Krankenhilfe geltend gemacht werden können. 


Es wird darauf hingewiesen, dass dieser überplanmäßige Aufwand ausschließlich zur Deckung von gesetzlichen Ausgabepflichten benötigt wird.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bittet Herrn Tetz um seinen Bericht.

 

Herr Tetz führt die Vorlage aus.

 

KTA Ratzel stellt die Frage, ob man damit rechnen müsse, die Kosten nicht erstattet zu bekommen.

 

Herr Tetz antwortet, dass man derzeit keinerlei Schätzung abgeben könne. Das Land Niedersachsen sei sich nicht einig, welche Zahlen für eine mögliche Rückzahlung zugrunde gelegt werden sollten. Man rechne mit zusätzlichen Erstattungen für flüchtlingsbedingte Mehrkosten wie beispielsweise die Herrichtung und den Betrieb sowie für Rückbau von Flüchtlingsunterkünften. Allerdings gäbe es auch hierzu noch keine konkreten Auskünfte.

 

Landrat Ambrosy ergänzt, dass die Landesregierung zugesagt habe, 75 Mio. € noch in diesem Jahr für die Flüchtlingshilfe auf die Landkreise, Städte und Gemeinden zu verteilen. Der Verteilschlüssel sei allerdings noch nicht bekannt, da der Nachtragshaushalt noch nicht beschlossen sei. Man rechne also mit Erstattungen. Allerdings könne man über die Höhe zum jetzigen Zeitpunkt keine Prognose abgeben.

 

KTA Ratzel bringt ein, dass der Landkreis Friesland überproportional Flüchtlinge aufgenommen habe, während beispielsweise größere Städte nicht mit einer so großen Aufnahme belastet seien. Er sei der Auffassung, dass sich das in der Höhe der Erstattungen wiederfinden müsse.

 

Landrat Ambrosy stimmt zu, dass man die zu erfüllende Quote bereits erfüllt habe und andere Landkreis und Städte noch nicht. Dieses sei der Grund, weshalb seit einigen Wochen im Landkreis Friesland so gut wie keine Flüchtlinge mehr ankämen. Es werde vom Land nun an die Landkreise und Kommunen zugewiesen, welche bislang ihre Erfüllungsquoten noch nicht erfüllt haben.

 

KTA Ratzel erkundigt sich, ob sich dieser Umstand auf die Erstattung der Kosten auswirken werde.

 

Landrat Ambrosy antwortet, wenn die zur Berechnung erforderliche Stichtagsregelung angepasst werde, könne man mit entsprechenden Erstattungen rechnen. Sollte allerdings keine Anpassung vorgenommen werden, könne es Defizite geben.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Ja:

11

Nein:

 

Enthaltung: