Sitzung: 23.11.2022 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0331/2022
Beschluss:
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und
Soziales nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Voraussichtlich zum 01. Januar 2023 treten das Heizkostenzuschussgesetz
sowie das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Es handelt sich um das umfangreichste
Reformpaket im Bereich des WoGG seit Jahrzehnten und eröffnet prognostisch rund
2 Millionen Haushalten einen Zugang zum Wohngeld, was einer Verdreifachung der
Anspruchsberechtigten entsprechen würde. Aus diesem Grund sieht die
Verwaltung die Notwendigkeit. Einen Sachstandsbericht über die gesetzlichen
Änderungen im Wohngeldrecht ab 01.01.2023 sowie deren Auswirkungen für
Bürger*innen und Verwaltung zu geben.
Zum Umfang der Reform und deren Auswirkungen für Bürger*innen und
Verwaltung wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen. Weiterführende
Informationen können auch unter diesem Link abgerufen werden:
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird
um Kenntnisnahme gebeten.
Der
Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Börgardts, die
Vorlage auszuführen.
Herr
Börgardts führt die Vorlage aus. Anhand einer PowerPoint-Präsentation
beschreibt er die wesentlichen Punkte der Neuerung. Er benennt hier im
Einzelnen die Absicht und die Ziele der Wohngeldreform. Weiter beschreibt er
beispielhaft anhand von Gegenüberstellungen der alten und neuen Wohngeldsätze
die sich hieraus ergebenden Änderungen des Wohngeldanspruches. Er bringt ein,
dass wesentlich mehr Menschen, welche nach dem bisherigen Recht als mit zu
hohem Einkommen galten, nun nach der Neufassung zu dem wohngeldberechtigen
Kreis gehörten.
Herr Börgardts beschreibt detailliert die
Herausforderungen, welche sich durch die Kurzfristigkeit des Gesetzesvorhabens
für die Wohngeldbehörden ergäben.
KTA Wilken erkundigt sich, wie viele Wohngeldbezieher
man derzeit im Landkreis Friesland habe.
Herr Tetz antwortet, dass es derzeit 600
Wohngeldbezieher im Landkreis - ohne Einbeziehung von Schortens und Varel -
gäbe.
KTA Wilken erkundigt sich, ob auch Rentner
wohngeldberechtigt seien.
Herr Börgardts antwortet, dass dem so sei.
KTA Wilken erkundigt sich weiter, ob es auf der
Homepage des Landkreises Informationen zum Wohngeld gäbe.
Landrat Ambrosy antwortet, dass zurzeit das Gesetz
noch nicht beschlossen sei. Sobald dieses erfolgt sei, werde man ausführliche
Informationen auf der Seite des Landkreises bereitstellen.
KTA Ratzel stellt die Frage, worum es sich bei einem
reinen Wohngeldhaushalt handele.
Landrat Ambrosy antwortet, dass diese Haushalte keine
anderen Transferleistungen erhielten.
Weiter erkundigt sich KTA Ratzel, ob die Neuberechnung
der Beträge der Wohngeldberechtigten automatisch erfolge.
Herr Börgardts antwortet, dass die Personen, welche
bereits im Wohngeldbezug stünden, automatisch durch die Reform begünstigt seien
und daher nicht selbst tätig werden müssten.
KTA Sudholz stellt die Frage, ob noch andere Bereiche
betroffen seien, beispielsweise das Jobcenter und ob man plane, personell
aufzustocken, da es möglicherweise zu Verzögerungen oder zu Verlangsamungen der
Bearbeitungszeiten komme könne.
Herr Börgardts erklärt, dass das Wohngeld dazu führen
solle, dass erst gar kein Leistungsbezug nach SGB II bzw. nach SGB XII
notwendig werde. Ziel sei hier die Abgrenzung zu den Grundsicherungssystemen.
Man werde prüfen, ob Antragstellende im Leistungsbezug
seien, welche durch die höhere Wohngeldgewährung mehr Wohngeld bezögen, als sie
Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII erhielten und sie auffordern, Wohngeld
in Anspruch zu nehmen.
Damit die Verwaltungen zeitlich in die Lage versetzt
werden, die laufenden Wohngeldfälle umzustellen sowie die hinzukommenden
Erstanträge zu bearbeiten, habe der Gesetzgeber eine Frist gesetzt, wonach die
Leistungsträger SGB II und SGB XII angehalten seien, ihre Kunden nicht vor dem
30.06.2023 zur Wohngeldantragstellung aufzufordern.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Das Gremium nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis.