Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 


Voraussichtlich zum 01. Januar 2023 treten das Heizkostenzuschussgesetz sowie das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Es handelt sich um das umfangreichste Reformpaket im Bereich des WoGG seit Jahrzehnten und eröffnet prognostisch rund 2 Millionen Haushalten einen Zugang zum Wohngeld, was einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten entsprechen würde. Aus diesem Grund sieht die Verwaltung die Notwendigkeit. Einen Sachstandsbericht über die gesetzlichen Änderungen im Wohngeldrecht ab 01.01.2023 sowie deren Auswirkungen für Bürger*innen und Verwaltung zu geben.

 

Zum Umfang der Reform und deren Auswirkungen für Bürger*innen und Verwaltung wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen. Weiterführende Informationen können auch unter diesem Link abgerufen werden:

 

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/wohngeld-heizkostenzuschuss-2125018

 

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Börgardts, die Vorlage auszuführen.

 

Herr Börgardts führt die Vorlage aus. Anhand einer PowerPoint-Präsentation beschreibt er die wesentlichen Punkte der Neuerung. Er benennt hier im Einzelnen die Absicht und die Ziele der Wohngeldreform. Weiter beschreibt er beispielhaft anhand von Gegenüberstellungen der alten und neuen Wohngeldsätze die sich hieraus ergebenden Änderungen des Wohngeldanspruches. Er bringt ein, dass wesentlich mehr Menschen, welche nach dem bisherigen Recht als mit zu hohem Einkommen galten, nun nach der Neufassung zu dem wohngeldberechtigen Kreis gehörten.

 

Herr Börgardts beschreibt detailliert die Herausforderungen, welche sich durch die Kurzfristigkeit des Gesetzesvorhabens für die Wohngeldbehörden ergäben.

 

KTA Wilken erkundigt sich, wie viele Wohngeldbezieher man derzeit im Landkreis Friesland habe.

 

Herr Tetz antwortet, dass es derzeit 600 Wohngeldbezieher im Landkreis - ohne Einbeziehung von Schortens und Varel - gäbe.

 

KTA Wilken erkundigt sich, ob auch Rentner wohngeldberechtigt seien.

 

Herr Börgardts antwortet, dass dem so sei.

 

KTA Wilken erkundigt sich weiter, ob es auf der Homepage des Landkreises Informationen zum Wohngeld gäbe.

 

Landrat Ambrosy antwortet, dass zurzeit das Gesetz noch nicht beschlossen sei. Sobald dieses erfolgt sei, werde man ausführliche Informationen auf der Seite des Landkreises bereitstellen.

 

KTA Ratzel stellt die Frage, worum es sich bei einem reinen Wohngeldhaushalt handele.

 

Landrat Ambrosy antwortet, dass diese Haushalte keine anderen Transferleistungen erhielten.

 

Weiter erkundigt sich KTA Ratzel, ob die Neuberechnung der Beträge der Wohngeldberechtigten automatisch erfolge.

 

Herr Börgardts antwortet, dass die Personen, welche bereits im Wohngeldbezug stünden, automatisch durch die Reform begünstigt seien und daher nicht selbst tätig werden müssten.

 

KTA Sudholz stellt die Frage, ob noch andere Bereiche betroffen seien, beispielsweise das Jobcenter und ob man plane, personell aufzustocken, da es möglicherweise zu Verzögerungen oder zu Verlangsamungen der Bearbeitungszeiten komme könne.

 

Herr Börgardts erklärt, dass das Wohngeld dazu führen solle, dass erst gar kein Leistungsbezug nach SGB II bzw. nach SGB XII notwendig werde. Ziel sei hier die Abgrenzung zu den Grundsicherungssystemen.

 

Man werde prüfen, ob Antragstellende im Leistungsbezug seien, welche durch die höhere Wohngeldgewährung mehr Wohngeld bezögen, als sie Grundsicherung nach SGB II oder SGB XII erhielten und sie auffordern, Wohngeld in Anspruch zu nehmen.

 

Damit die Verwaltungen zeitlich in die Lage versetzt werden, die laufenden Wohngeldfälle umzustellen sowie die hinzukommenden Erstanträge zu bearbeiten, habe der Gesetzgeber eine Frist gesetzt, wonach die Leistungsträger SGB II und SGB XII angehalten seien, ihre Kunden nicht vor dem 30.06.2023 zur Wohngeldantragstellung aufzufordern.

 

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Das Gremium nimmt den Bericht einstimmig zur Kenntnis.