Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages zugestimmt

Beschluss:

Dem Diakonischen Werk Friesland-Wilhelmshaven wird für das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Dem Diakonischen Werk Friesland-Wilhelmshaven wird für das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag in Höhe von 2.000 Euro zur Verfügung gestellt

 


Mit Schreiben vom 29.07.2022 beantragt das Diakonische Werk des Ev.-luth. Kirchenkreises Friesland – Wilhelmshaven e.V. für das Haushaltsjahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 18.000 Euro zur Deckung des Eigenanteils bei der Finanzierung von 1,5 Stellen im Bereich der Migrationsarbeit. Bis zu 90% der Personalkosten trägt das Land Niedersachsen.

 

Die Verwaltung ist sich der wichtigen Arbeit der Diakonie bewusst und hat in den vergangenen Jahren stets von einer guten Zusammenarbeit profitiert – ob in ausländerrechtlichen oder sozialen Fragestellungen oder im Rahmen einer allgemeinen Unterstützung und Beratung. Gerade jetzt gewinnt die Arbeit durch den ansteigenden Zuweisungsdruck noch stärker an Bedeutung, weswegen die Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung befürwortet wird.

 

Der Diakonie wird aus dem Beratungsfonds für das Jahr 2022 einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro in Anerkennung der Bemühungen um die Integration Geflüchteter zur Verfügung gestellt. Ein Zuschuss in der beantragten Höhe kann nicht erfolgen, da für das Jahr 2022 nicht mehr Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und im Vergleich zu anderen Beratungsstellen keine Ungleichheit entstehen soll.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Tetz, die Vorlage auszuführen.

 

Herr Tetz führt die Vorlage aus.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch fügt ergänzend hinzu, dass die Städte und Gemeinden jährlich Gelder vom Landkreis für geleistete Beratungsleistungen erhielten. Man habe daher die Bitte an die Diakonie gerichtet, Anträge direkt bei den Städten und Gemeinden zu stellen.

 

KTA Wilken stellt die Frage, ob der Beratungshilfefonds noch über Mittel verfüge, um den Zuschussbetrag für die Diakonie zu erhöhen.

 

Herr Tetz antwortet, dass der Fonds noch 1.000 € bereitstellen könne.

 

KTA Ratzel stellt den Antrag, den Zuschussbetrag für das Diakonische Werk von 1.000 € auf 2.000 € zu erhöhen und den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern. 

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen lässt über den Antrag von KTA Ratzel zur Erhöhung des Zuschussbetrages abstimmen.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen liest den abweichenden Beschlussvorschlag und lässt hierüber abstimmen.

 

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung wird die Verwaltung beauftragt, für das Haushaltsjahr 2023 einen Betrag in gleicher Höhe als Zuschuss einzuplanen.

 

Für KTA Wilken besteht zu diesem Beratungspunkt das gesetzliche Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG, weshalb er an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen hat.

 

KTA Kruse verlässt nach Abstimmung zu TOP 4.3.1 um 16:33 Uhr die Sitzung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Das Gremium stimmt dem Antrag auf Abweichung des Beschlussvorschlages mehrheitlich zu.

 

Ja:

6

Nein:

4

Enthaltung:

 

 

Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag in Abänderung mehrheitlich zu.

 

Ja:

6

Nein:

4

Enthaltung: