Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der vorgelegte Bericht zu den Ergebnissen der Kundenzufriedenheitsbefragung 2022 wird zur Kenntnis genommen.

 


In 2022 wurde eine telefonische Kundenbefragung zur Erhebung der Service- und Dienstleistungsqualität im Jobcenter Friesland durchgeführt. In der Anlage werden die Ergebnisse der Befragung dargestellt.

 

Für die telefonische Kundenbefragung kam ein Fragebogen zum Einsatz, welcher durch Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der kommunalen Spitzenverbände (NLT, DLT), des Landes Niedersachsen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) entwickelt wurde.

 

Als Datenbasis dienten für die Befragungen jeweils insgesamt 600 Datensätze der im Jobcenter des Landkreises Friesland betreuten Kunden mit qualifiziertem Beratungskontakt innerhalb der letzten 4-8 Wochen, welche mittels gesichertem IT-Verfahren an das Unternehmen übergeben wurden. Die geltenden Datenschutzbestimmungen wurden dabei selbstverständlich eingehalten. Die Mitarbeiter/-innen des beauftragen Unternehmens sind in der Methodik der telefonischen Interviewführung speziell geschult.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet Frau Burkhardt um ihren Bericht.

 

Frau Burkhardt führt die Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation aus.

 

Frau Burkhardt teilt mit, dass man einmal jährlich ein Unternehmen mit der Durchführung der Kundenzufriedenheitsbefragung beauftrage. Dem Unternehmen werden 600 Datensätze leistungsbeziehender Kunden zur Verfügung gestellt. Von diesen 600 Leistungsbeziehenden müssen 100 an der Befragung teilgenommen haben, um ein repräsentatives Ergebnis zu erhalten. 

 

Frau Burkhardt erläutert die Vergleichbarkeit mit anderen Jobcenter durch die bundesweit einheitlich gestellten Fragen. Sie benennt im Einzelnen die Hauptthemenblöcke und beschreibt anhand dieser detailliert die Bewertung der Ergebnisse der Kundenzufriedenheitsbefragung.

 

Frau Burkhardt schließt ihren Bericht mit der Information, dass der aktuelle Gesamtindex von 1,85 der beste Wert seit Einführung der Kundenzufriedenheitsbefragungen im Jahre 2011 sei.

 

KTA Ratzel spricht seine Anerkennung für die guten Ergebnisse bei der Kundenzufriedenheitsbefragung aus.

 

KTA Wilken schließt sich den Ausführungen von KTA Ratzel an und bittet, das Lob an die Mitarbeitenden weiterzugeben.

 

KTA Wilken erkundigt sich, ob es außerhalb des Videodolmetschen weitere Möglichkeiten gäbe, die sprachlichen Barrieren zu bewältigen, beispielsweise durch Angebote in der Mitarbeiterschulung.

 

Frau Burkhardt antwortet, dass einerseits bei der Online-Antragstellung die Anträge bereits in allen Sprachen verfügbar seien und zudem nutze man das Videodolmetschen. Hier könne man zurzeit allerdings aufgrund der hohen Anfragen nicht immer zeitnah einen Termin erhalten, so dass es derzeit zu etwas längeren Wartezeiten käme.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Das Gremium nimmt den vorgelegten Bericht einstimmig zur Kenntnis.