Sitzung: 23.11.2022 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0334/2022
Beschluss:
Den in der beigefügten Zielplanung 2023 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.
Seit 2012 wird sowohl für Jobcenter in den gemeinsamen Einrichtungen als
auch für Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft ein einheitliches
Zielsystem umgesetzt.
Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in Arbeit, die
Verminderung ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und die
Verbesserung ihrer Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der
Bundesregierung und somit Anliegen des Jobcenters Friesland.
Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele
erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit
einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere
Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu verringern.
Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen
Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und Nachhaltung
von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der Vereinbarungen
basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen:
- Ziel 1: Verringerung der
Hilfebedürftigkeit
- Ziel 2: Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit
- Ziel 3: Vermeidung von langfristigem
Leistungsbezug
Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der Leistungen zum
Lebensunterhalt" wird auch in 2023 auf eine quantitative
Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes
Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über
das Jahr beobachtet.
Bezogen auf die Ziele "Verbesserung der
Integration in Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigen
Leistungsbezug" werden konkrete Zielwerte vereinbart, die durch
Veränderungsraten beschrieben werden. Die Jobcenter berechnen im Rahmen der
Zielplanung 2023 dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und
unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.
Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Bruns, die Vorlage
auszuführen.
Herr Bruns erläutert anhand einer
PowerPoint-Präsentation die Vorlage.
Herr Bruns benennt die aktuellen Faktoren,
welche großen Einfluss auf die Zielplanung nähmen. Er nennt beispielhaft die
rechtlichen Rahmenbedingungen, den Ukraine-Konflikt sowie gestiegene
Lebenshaltungskosten. Er beschreibt das Zielsystem und erläutert detailliert
die Herleitung der Kennzahlen, welche für die Zielplanung 2023 zugrunde gelegt
würden.
Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich, ob es
Fragen zu den Ausführungen gäbe. Nach dem keine Fragen gestellt werden, lässt
er über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag
einstimmig zu.
Ja: |
10 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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