Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Den in der beigefügten Zielplanung 2023 für das Jobcenter Friesland definierten Angebotswerten wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Basis eine Zielvereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen.

 

 


Seit 2012 wird sowohl für Jobcenter in den gemeinsamen Einrichtungen als auch für Jobcenter in zugelassener kommunaler Trägerschaft ein einheitliches Zielsystem umgesetzt.

 

Die Eingliederung erwerbsfähiger Leistungsbezieher in Arbeit, die Verminderung ihrer Abhängigkeit von staatlichen Hilfsleistungen und die Verbesserung ihrer Chancen auf soziale Teilhabe sind zentrale Anliegen der Bundesregierung und somit Anliegen des Jobcenters Friesland.

 

Die Zielvereinbarung ist darauf ausgerichtet, möglichst viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte dauerhaft in existenzsichernde Arbeit einzugliedern, insgesamt die Hilfebedürftigkeit zu vermindern und insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. ihr Ausmaß zu verringern.

 

Das Zielsystem wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelt, um so die einheitliche Steuerung und Nachhaltung von Zielvereinbarungen gewährleisten zu können. Die Inhalte der Vereinbarungen basieren auf den nach § 48 Absatz 3 Satz 1 SGB II genannten Zielen:

 

  • Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit
  • Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
  • Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

 

Für das Ziel 1 "Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt" wird auch in 2023 auf eine quantitative Zielwertfestlegung verzichtet. Vielmehr steht hier ein qualifiziertes Monitoring im Vordergrund, das die Entwicklung der Kennzahl fortlaufend über das Jahr beobachtet.

 

Bezogen auf die Ziele "Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit" und "Vermeidung von langfristigen Leistungsbezug" werden konkrete Zielwerte vereinbart, die durch Veränderungsraten beschrieben werden. Die Jobcenter berechnen im Rahmen der Zielplanung 2023 dezentral die erwartete Höhe der Veränderungsraten und unterbreiten dem Land entsprechende Angebotswerte.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet Herrn Bruns, die Vorlage auszuführen.

 

Herr Bruns erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Vorlage.

 

Herr Bruns benennt die aktuellen Faktoren, welche großen Einfluss auf die Zielplanung nähmen. Er nennt beispielhaft die rechtlichen Rahmenbedingungen, den Ukraine-Konflikt sowie gestiegene Lebenshaltungskosten. Er beschreibt das Zielsystem und erläutert detailliert die Herleitung der Kennzahlen, welche für die Zielplanung 2023 zugrunde gelegt würden.

 

Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich, ob es Fragen zu den Ausführungen gäbe. Nach dem keine Fragen gestellt werden, lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Das Gremium stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

 

Ja:

10

Nein:

 

Enthaltung: