Sitzung: 17.11.2022 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Beschlussvorschlag:
Das Gremium beschließt bezüglich des
freiwilligen Zuschusses i.H.v. bis zu 300,00 € je Pflegekind den Stichtag
01.10.22, zudem wird zur Vermeidung einer Doppelförderung bei Erhalt des
Zuschusses nach dem HeizkZuschG (230,00 €) lediglich ein reduzierter
freiwilliger Zuschuss i.H.v. 70,00 € ausgezahlt.
Begründung:
Im Jugendhilfeausschuss am
28.09.2022 wurde seitens der Politik ein freiwilliger Zuschuss als
Inflationsausgleich je Pflegekind i.H.v. 300,00 € beschlossen, diese
Entscheidung wurde im Kreisausschuss bereits bestätigt. Der Kreistag muss dazu noch
beschließen (sh. Vorlage 292/2022). Ausgehend davon, dass dieser anvisierte
freiwillige Zuschuss auch vom Kreistag beschlossen wird, ergeht ergänzend diese
Vorlage.
Die Verwaltung erbringt mit dieser Vorlage einen Vorschlag zur Konkretisierung des freiwilligen Zuschusses.
Es ist ein Stichtag für den freiwilligen Zuschuss festzulegen. Als Stichtag für den freiwilligen Zuschuss wird der 01.10.22 vorgeschlagen. Sofern für ein Pflegekind an diesem Tag Pflegegeld bezogen wird, so kann auch die Zahlung der freiwilligen Pauschale i.H.v. 300,00 € erfolgen. Die Auszahlung der freiwilligen Pauschale des Landkreises Friesland erfolgt lediglich an friesländische Pflegeeltern.
Einige Pflegekinder haben einen grundsätzlichen Anspruch auf einen Zuschuss i.H.v. 230,00 € nach dem Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) aufgrund von BaföG-Bezug, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld. Die Erstattungsansprüche wurden seitens der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zunächst bei den verschiedenen Sozialleistungsträgern geltend gemacht, bisher sind noch keine Erstattungen eingegangen (Stand: 08.11.22). Da das Pflegegeld in 2022 nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst wurde, wird in ca. 11 Fällen dieser erstattete Zuschuss i.H.v. 230,00 € an die Pflegeeltern weitergeleitet (sofern der Zuschuss tatsächlich bewilligt und gezahlt wurde). Der Zuschuss nach dem HeizkZuschG gewährt der Gesetzgeber aufgrund des Anstiegs der Energiekosten und möchte finanzielle Mehrkosten abmildern. Der anvisierte freiwillige Zuschuss des Landkreises Friesland i.H.v. 300,00 € je Pflegekind dient ebenfalls diesem Zweck. Aus der Sicht der Verwaltung sollte in diesen Fällen daher nur die Differenz von 70,00 € als freiwilliger Zuschuss des Landkreises zugebilligt werden, damit eine Doppelförderung vermieden wird.
Frau Vogelbusch
erläutert die Vorlage. Es bestehe ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss i.H.v.
230,00 € nach dem Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG). Durch die
konkretisierten Bedingungen des freiwilligen Zuschusses des Landkreises nach
Beschluss des letzten Jugendhilfeausschusses könne eine Doppelförderung
vermieden werden.
Herr Wilken bedankt
sich bei der Verwaltung für die Erarbeitung dieser Vorlage. Er erinnert an die
Grundlage allgemein gestiegener Kosten für den Beschluss des letzten
Jugendhilfeausschusses. Hierfür seien nicht nur die gestiegenen Heizkosten
maßgeblich gewesen. Herr Wilken spricht sich dafür aus, an den Beschluss
festzuhalten.
Zur Auszahlung der
Heizkostenzuschüsse nach dem HeizkZuschG sei die Information des BAföG-Bundesverwaltungsamtes
gerade erst eingegangen, so dass diese nun erfolgen könne, berichtet Frau
Vogelbusch auf Nachfrage.
Für die Auszahlung
der Zuschüsse des Landkreises stellt Frau Vogelbusch eine Auszahlung
unmittelbar nach dem Kreistagsbeschluss am 21.12.2022 in Aussicht.
Frau Sudholz bittet um Abstimmung im Sinne des Beschlussvorschlages.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
0 |
Nein: |
8 |
Enthaltung: |
1 |