Beschluss: zur Kenntnis genommen

Nachdem der TOP „Errichtung einer Integrierten Gesamtschule im Landkreis Friesland“ in der 8. Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 24.09.2008 und in der Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Friesland am 01.10.2008 behandelt worden ist, hat der Kreistag des Landkreises Friesland am 09.10.2008 einstimmig beschlossen, dem Antrag an die Landesschulbehörde auf Genehmigung der Errichtung einer sechszügigen Integrierten Gesamtschule, vorläufig für den Sekundarbereich I, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5 ab dem Schuljahr 2009/2010 in den Gebäuden der Hauptschule Schortens und der Realschule Schortens an der Beethovenstraße zuzustimmen.


Ferner wurde einstimmig beschlossen, dem Antrag an die Landesschulbehörde auf Genehmigung der Aufhebung der Hauptschule und der Realschule Schortens, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, ab dem Schuljahr 2009/2010 zuzustimmen.


Des Weiteren wurde einstimmig beschlossen, dem Antrag an das Nds. Kultusministerium als oberste Schulbehörde auf Genehmigung der Integrierten Gesamtschule als Ganztagsschule zum 01.08.2009 zuzustimmen.


Daraufhin wurden mit Schreiben vom 14.10.2008 an die Landesschulbehörde, Standort Osnabrück, sowie an das Nds. Kultusministerium die entsprechenden Anträge gestellt.


Die Landesschulbehörde, Standort Osnabrück, genehmigte mit Schreiben vom 21.01.2009 ohne Auflagen/Bedingungen die (aufsteigende) Aufhebung der Hauptschule Schortens sowie der Realschule Schortens, jeweils beginnend mit dem 5. Jahrgang. Ferner die (aufsteigende) Errichtung einer sechszügigen Integrierten Gesamtschule für die Schuljahrgänge 5 - 10 in Schortens, beginnend mit dem Jahrgang 5.


In diesem Genehmigungsschreiben wurde darauf hingewiesen, dass diese Genehmigung keine präjudizierende Wirkung auf das Antragsverfahren zur Führung der neuen Gesamtschule als Ganztagsschule entfaltet. Es wurde darauf hingewiesen, dass hierüber durch das Nds. Kultusministerium noch gesondert zu entscheiden sein wird. Eine Entscheidung über die Genehmigung der neuen Gesamtschule als Ganztagsschule durch das Nds. Kultusministerium steht noch aus.


Nach Rücksprache mit dem Nds. Kultusministerium ist voraussichtlich mit einer Entscheidung über diesen Antrag bis zum Beginn der Osterferien 2009 zu rechnen.


Die Landesschulbehörde hat mit Schreiben vom 05.02.2009 zur ersten Sitzung der Planungsgruppe für die IGS Friesland eingeladen.


Zu der ersten Sitzung der Planungsgruppe wurden Lehrkräfte von Schulen aus dem Landkreis Friesland, aber auch aus den benachbarten Landkreisen und der Stadt Wilhelmshaven, eingeladen, die sich auf eine entsprechende Information der Landesschulbehörde im Dezember 2008 beworben hatten. Ferner wurden zur Sitzung der Planungsgruppe am 10.02.2009 der Kreiselternrat des Landkreises Friesland und der Landkreis Friesland als Schulträger eingeladen.

Arbeitsschwerpunkte der Planungsgruppe sind u.a.:


  • Entwicklung eines Personalvorschlags für den Gründungsjahrgang

  • Entwicklung eines pädagogischen Konzepts für den Ganztagsschulbetrieb

  • Anmelde- und Aufnahmeverfahren

  • Erstellung eines Konzepts für die Eingangsphase - 5. Jahrgang

  • Räumliche und sächliche Ausstattung

  • Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts für die IGS Schortens

  • Verwendung des Schulbudgets.


Herr Vogt, Schulleiter der Hauptschule Schortens, ist Mitglied der Planungsgruppe für die IGS Friesland. Er wird in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 25.02.2009 über die Tätigkeit der Planungsgruppe sowie über den voraussichtlichen weiteren Verlauf der zu gründenden IGS Friesland berichten.


In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich nach dem Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 03.02.2004 für die Übersendung der Schullaufbahnempfehlungen von den Grundschulen auf die weiterführenden Schulen als Normaltermin der 11.06.2009 festgelegt wurde.


Damit die IGS Friesland zum 01.08.2009 unter geeigneten Bedingungen starten kann, ist dieser Termin unter Berücksichtigung der zeitintensiven Personalplanung für die IGS, aber auch für die Haupt- und Realschule Sande, die Hauptschule Schortens und die Realschule Schortens, die ja ebenfalls tangiert sind, zu spät.


Aus diesem Grunde hat der Landkreis Friesland in Abstimmung mit der Landesschulbehörde, Außenstelle Wilhelmshaven, und dem Kreiselternrat des Landkreises Friesland bei der Landesschulbehörde in Osnabrück die Vorverlegung der Bekanntgabe der Schullaufbahnempfehlung auf den 28.05.2009 beantragt.


Aufgrund dieses Antrags wurde einheitlich für den Landkreis Friesland der Ausgabetermin der Schullaufbahnempfehlung auf den 28.05.2009 festgelegt.


Sollte die Zahl der Anmeldungen bei der IGS Friesland die Aufnahmekapazität der Schule überschreiten, so kann gemäß § 59 a Abs. 1 Satz 1 Nds. Schulgesetz die Aufnahme in der IGS Friesland beschränkt werden.


Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so werden gemäß § 59 a Abs. 1 Satz 2 Nds. Schulgesetz die Plätze durch Los vergeben.


Wie der Vorlage Nr. 416/2009 zu TOP 3.1.1 (Erste Änderung zur Schulbezirkssatzung im Landkreis Friesland vom 15.12.2003) zu entnehmen ist, haben die Schülerinnen/Schüler aus dem Landkreis Friesland, die eine IGS besuchen wollen, zukünftig grundsätzlich die IGS in Schortens zu besuchen, so dass ein Besuch der IGS Wilhelmshaven grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Auf diesen Sachverhalt wurde im Rahmen der Elternabfrage zur Feststellung des Bedürfnisses an der Errichtung einer Integrierten Gesamtschule im Landkreis Friesland sowie in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 24.09.2008 hingewiesen.


Gemäß § 63 Abs. 3 Satz 4 Nds. Schulgesetz kann ausnahmsweise der Besuch einer anderen Schule gestattet werden, wenn der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen oder Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde oder der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.


Beim Landkreis Friesland haben in den letzten Wochen einige Erziehungsberechtigte einen Antrag auf Besuch der IGS in Wilhelmshaven für ihre Kinder gestellt, die grundsätzlich die IGS in Schortens zu besuchen hätten. Zur Begründung wurde auf die räumliche Nähe zur IGS Wilhelmshaven hingewiesen. Ferner auf den Umstand, dass bereits ein Geschwisterkind die IGS in Wilhelmhaven besuchen würde.


Nach geltender Gesetzeslage und Rechtsprechung reichen die genannten Begründungen im Regelfall jedoch nicht aus, eine unzumutbare Härte zu begründen oder den Besuch der gewünschten Schule pädagogisch geboten erscheinen zu lassen.


Die Landesschulbehörde hat mit ihrem o.a. Genehmigungsschreiben vom 21.01.2009 festgestellt, dass für die Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich der Stadt Schortens der Besuch der Hauptschule sowie der Realschule auch nach Aufhebung der Hauptschule Schortens und der Realschule Schortens unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet bleibt.


Im Rahmen der Elternabfrage zur Feststellung des Bedürfnisses an der Errichtung einer Integrierten Gesamtschule im Landkreis Friesland wurde darauf hingewiesen, dass die Schülerinnen/Schüler aus dem Stadtgebiet Schortens, die zukünftig eine Hauptschule bzw. eine Realschule besuchen wollen, grundsätzlich die Haupt- und Realschule Sande besuchen müssen. Auch auf den Informationsveranstaltungen zur Elternabfrage wurde auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Ferner in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 24.09.2008.


Wie der ersten Änderung der Schulbezirkssatzung (siehe o. a. Vorlage Nr. 416/2009 zu TOP 3.1.1) zu entnehmen ist, gehört bis auf den Ortsteil „Upjever“ das Stadtgebiet Schortens zum Schuleinzugsbezirk der Haupt- und Realschule Sande.


Herr Vogt, Leiter der Planungsgruppe IGS, berichtet über die Aufnahme der Tätigkeit der Planungsgruppe. Die Planungsgruppe besteht aus Kollegen der unterschiedlichen Fakultäten (Haupt-, Realschul-, Gymnasialbereich). Am 16. und 18. März sind Elterninformationsabende in Schortens und Zetel geplant, zu denen die Eltern aller SchülerInnen der 4. Klassen eingeladen wurden.


In der sich anschließenden Diskussion wurde die Thematik der Geschwisterkinder der jetzigen IGS-SchülerInnen in Wilhelmshaven angesprochen. Dazu wurde der Verwaltung der Auftrag erteilt, mit der Stadt Wilhelmshaven eine Übereinkunft zu erzielen, dass die Geschwisterkinder der jetzigen IGS-Schüler (Sek. I) auch weiterhin die IGS Wilhelmshaven besuchen werden können.


Es wird angesichts der noch anstehenden umfangreichen Tagesordnung und der bereits seit zweieinhalb Stunden dauernden Sitzung der Antrag gestellt, den Rest der Tagesordnung zu vertagen. Der Schulausschuss stimmt dem zu.


Frau Bastrop schließt die Sitzung um 17.30 Uhr und vertagt den Schulausschuss auf den 12.03.2009, 15.00 Uhr (Feuerwehrtechnische Zentrale, Wangerländische Str. 40, 26441 Jever).