Sitzung: 05.12.2022 Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0344/2022
Der Landkreis Friesland hält zur vorübergehenden
Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des
Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung des
Asylbewerberleistungsgesetzes (Aufnahmegesetz - AufnG -) und ausländischen
Geflüchteten, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)
- Grundsicherung für Arbeitsuchende - oder dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes
Buch (XII), 4. Kapitel - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Notunterkünfte
in der Stadt Varel und der Stadt Jever (nachfolgend Unterkunft) als öffentliche
Einrichtung vor.
Damit im Rahmen dieser Vorhaltung entstehende
Kosten abgerechnet werden können, werden durch die Satzung die Gebührensätze
für die Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber sowie ausländische
Geflüchtete im Landkreis Friesland festgesetzt.
Anlagen:
- Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Unterkünfte für Asylbewerber sowie
ausländische Geflüchtete im Landkreis Friesland
- Gebührenkalkulation
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |