Sitzung: 01.12.2022 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 0358/2022
Beschluss:
1.) Der Stadt Varel wird
für die Beschaffung eines Gerätewagens (GW-L 1), ein Zuschuss aus den Mitteln
der Feuerschutzsteuer i.H.v. 10 v. H. des Anschaffungspreises (geplant:
83.000,- EUR) gewährt.
2.) Der Gemeinde
Wangerland werden für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF),
für die Ortswehr Neugarmssiel, sowie eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10),
für die Ortswehr Waddewarden jeweils Zuschüsse i.H.v. 10 v. H des
Anschaffungspreises (geplant: 150.000,- EUR und 90.000,- EUR) gewährt. Für den
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hooksiel wird zudem ein Zuschuss aus den
Mitteln der Feuerschutzsteuer i.H.v. 51.000,- EUR gewährt.
3.) Der Gemeinde Bockhorn
wird für die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF), für die Ortswehr
Grabstede, ein Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer i.H.v. 5.000,-
EUR gewährt.
4.) Der Stadt Schortens
wird für die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF), ein
Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer i.H.v. 5.000,- EUR gewährt.
5.) Der Stadt Jever wird
für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Jever, ein
Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer i.H.v. 30.000,- EUR, maximal 40
v.H. der Baukosten (geplant: über 2.000.000,- EUR) gewährt.
6.) Der Gemeinde
Wangerooge wird für die Beschaffung eines Logistikfahrzeugs (GW-L), ein
Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer i.H.v. 20 v.H. des
Anschaffungspreises (geplant: 280.000,- EUR) gewährt.
7.) Der Gemeinde Sande
wird für die Beschaffung eines Löschfahrzeugs 20 (LF 20), für die Ortswehr
Sande, ein Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer i.H.v. 10 v.H. des
Anschaffungspreises (geplant: 505.000,- EUR) gewährt.
8.) Da der Fördertopf
überzeichnet ist, werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 keine Anträge
angenommen.
Begründung:
Der
Landkreis erhält jährlich vom Land Niedersachsen Mittel aus der
Feuerschutzsteuer zugewiesen. Ein Teilbetrag erhält der Landkreis für seine
Feuerschutzzwecke. Ein weiterer Teilbetrag wird für laufende Feuerschutzzwecke
schlüsselmäßig an die Städte und Gemeinden weitergeleitet.
Ein
dritter Teilbetrag wird angespart. Hieraus werden Investitionen der Städte und
Gemeinden insbesondere für Fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser gemäß der
Richtlinien des Landkreises Friesland über die Zuwendungen zur Förderung des
Feuerschutzes bezuschusst.
Im
Jahr 2022 sind beim Landkreis folgende neue Zuschussanträge eingegangen.
1.) Antrag
der Stadt Varel auf Bezuschussung eines Gerätewagens (GW-L 1)
Die Stadt Varel
hat die Bezuschussung des genannten Fahrzeugs, aus den Mitteln der
Feuerschutzsteuer beantragt.
Die
voraussichtlichen Anschaffungskosten werden ca. 83.000,- € betragen. Nach den
Richtlinien des Landkreises Friesland, kann das Fahrzeug mit 10 v. H. der
Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung)
gefördert werden.
Es wird
vorgeschlagen, der Stadt Varel für die Beschaffung des Fahrzeugs, einen
Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von 10 v. H. der
Anschaffungskosten, auf Grundlage der Auftragssumme zu gewähren.
2.) Anträge
der Gemeinde Wangerland auf Bezuschussung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs
(TSF) für die Ortswehr Neugarmssiel, eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10)
für die Ortswehr Waddewarden und für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in
Hooksiel
Die Gemeinde
Wangerland beschafft ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) für die Ortswehr
Neugarmssiel. Die voraussichtlichen Anschaffungskosten werden ca. 150.000,- €
betragen.
Ferner beschafft
die Gemeinde für die Ortswehr Waddewarden ein Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10).
Die voraussichtlichen Anschaffungskosten hierfür werden ca. 90.000,- €
betragen.
Nach den
Richtlinien des Landkreises Friesland können diese Fahrzeuge mit jeweils 10 v. H. der Investitionssumme (Summe der
Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung) gefördert werden.
Es wird
vorgeschlagen, der Gemeinde Wangerland für die Beschaffung der genannten
Fahrzeuge, jeweils einen Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer
in Höhe von 10 v. H. der Anschaffungskosten, auf Grundlage der Auftragssumme zu
gewähren.
Zudem plant die
Gemeinde Wangerland den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hooksiel. Durch
diesen Neubau werden vier Unterstellplätze zur Verfügung gestellt.
Laut der
Richtlinie des Landkreises Friesland, betragen die Zuwendungen für den Neubau
eines Feuerwehrgerätehauses mit einem Unterstellplatz grundsätzlich 30.000,- €.
Für jeden weiteren Unterstellplatz betragen die Zuwendungen 7.000,- €.
Es wird
vorgeschlagen, für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hooksiel, einen
Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von 51.000,- € zu
gewähren.
3.) Antrag
der Gemeinde Bockhorn auf Bezuschussung eines Mannschaftstransportfahrzeugs für
die Ortswehr Grabstede
Für die Ortswehr
Grabstede, beabsichtigt die Gemeinde Bockhorn ein Mannschaftstransportfahrzeug
(MTF) zu beschaffen. Die Kosten hierfür werden ca. 51.233,40 € betragen.
Nach den
Richtlinien des Landkreises Friesland kann dieses Fahrzeug mit 10 v. H. der Investitionssumme
(Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung) gefördert werden.
Jedoch wird durch
die Richtlinie, für die Beschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen, ein
Höchstbetrag der Fördersumme auf
5.000,- € festgelegt.
Es wird
vorgeschlagen, der Gemeinde Bockhorn für die Beschaffung des genannten
Fahrzeugs, einen Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe
von 5.000,- € zu gewähren.
4.) Antrag
der Stadt Schortens auf Bezuschussung eines Mannschaftstransportfahrzeugs
Die Stadt
Schortens beabsichtigt ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) zu beschaffen.
Die Kosten hierfür werden ca. 75.000 € betragen.
Nach den
Richtlinien des Landkreises Friesland kann dieses Fahrzeug mit 10 v. H. der Investitionssumme
(Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung) gefördert werden.
Jedoch wird durch
die Richtlinie, für die Beschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen, ein
Höchstbetrag der Fördersumme auf 5.000,-
€ festgelegt.
Es wird
vorgeschlagen, der Stadt Schortens für die Beschaffung des genannten Fahrzeugs,
einen Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von 5.000,-
€ zu gewähren.
5.) Antrag
der Stadt Jever auf Bezuschussung des Um- und Erweiterungsbaus des
Feuerwehrgerätehauses in Jever
Die Stadt Jever
plant den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Jever. Durch
diese Maßnahme wird das bestehende Gebäude um ca. 350 m² erweitert. Die
geplanten Baukosten belaufen sich auf über 2.000.000 – EUR.
Laut der
Richtlinie des Landkreises Friesland, betragen die Zuwendungen für den Neu- und
Erweiterungsbau eines Feuerwehrgerätehauses mit einem Unterstellplatz,
grundsätzlich 30.000,- €, maximal jedoch 40 v. H. der Baukosten.
Es wird
vorgeschlagen, für den Um- und Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses in
Jever, einen Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von
30.000,- €, maximal 40 v. H. der Baukosten zu gewähren.
6.) Antrag
der Gemeinde Wangerooge auf Bezuschussung eines Logistikfahrzeugs (GW-L)
Die Gemeinde
Wangerooge hat die Bezuschussung des genannten Fahrzeugs aus den Mitteln der
Feuerschutzsteuer beantragt.
Die
voraussichtlichen Anschaffungskosten werden ca. 280.000,- € betragen. Nach den
Richtlinien des Landkreises Friesland kann das Fahrzeug mit 10 v. H. der
Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung)
gefördert werden.
Aufgrund der
Besonderheiten der Insellage, betragen die Zuwendungen nach den Richtlinien des
Landkreises Friesland für die Gemeinde Wangerooge, jeweils das Doppelte der
üblichen Zuwendung.
Es wird
vorgeschlagen, der Gemeinde Wangerooge für die Beschaffung des Fahrzeugs, einen
Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von 20 v. H. der
Anschaffungskosten, auf Grundlage der Auftragssumme zu gewähren.
7.)
Antrag der Gemeinde Sande auf Bezuschussung
eines Löschgruppenfahrzeugs 20 (LF 20)
Die Gemeinde Sande
hat die Bezuschussung des genannten Fahrzeugs aus den Mitteln der
Feuerschutzsteuer beantragt.
Die
voraussichtlichen Anschaffungskosten werden ca. 505.000,- € betragen. Nach den
Richtlinien des Landkreises Friesland kann das Fahrzeug mit 10 v. H. der
Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung)
gefördert werden.
Es wird
vorgeschlagen, der Gemeinde Sande für die Beschaffung des Fahrzeugs, einen Zuschuss aus den Fördermitteln der
Feuerschutzsteuer in Höhe 10 v. H. der Anschaffungskosten, auf Grundlage der
Auftragssumme zu gewähren.
Insgesamt belaufen sich die Zuschüsse auf maximal
229.800,- EUR.
8.)
Antragstellung der Kommunen in den Jahren
2023 und 2024
Momentan beträgt der Saldo des Fördertopfes für die Zuschüsse aus den
Mitteln der Feuerschutzsteuer ca. 168.000 €. In der Vergangenheit wurden jedoch
bereits Zuschüsse in Höhe von ca. 218.000 € bewilligt. Die Auszahlungen erfolgen
jedoch erst nach Inbetriebnahme.
Nebst der nun beantragten
Zuschüsse (rd. 229.800,- EUR) beläuft sich der gewährte Förderbetrag auf
insgesamt rd. 448.000,- EUR. Die bewilligten Zuschüsse werden zudem in zwei
Raten und somit auf zwei Jahre verteilt ausgezahlt.
Abzgl. des derzeitigen Saldos sind somit rd. 280.000 EUR bewilligt und in der Zukunft auszuzahlen.
In den vergangenen Jahren sind in den Fördertopf Beträge zwischen ca.
85.000 € (2013) und ca. 151.000 € (2021) aufgenommen worden. Es werden immer 50
% des den Kommunen zustehenden Betrages direkt ausgezahlt und 50 % in den
Fördertopf aufgenommen.
Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird daher vorgeschlagen, dass für die
Jahre 2023 und 2024 keine Anträge angenommen werden, da der Fördertopf
überzeichnet ist. So können sämtliche Kommunen vorab informiert werden, dass
eine Änderung des bisherigen Verfahrens, sämtliche Anträge zu bewilligen,
haushaltsrechtlich erforderlich ist.
Gründe hierfür sind wie beschrieben, die haushaltsrechtlichen
Auswirkungen. Zudem ist der Vertrauensschutz zu berücksichtigen, so dass eine
Ablehnung der unter 1. bis 7. genannten Anträge fachlich nicht in Frage kommt.
Auch
eine entsprechende Finanzierung aus anderen Haushaltsmitteln ist aufgrund der
derzeitigen Haushaltslage ausgeschlossen.
Herr Rieck erläutert, dass im
Laufe des Jahres von den Städten und Gemeinden Anträge auf Zuschüsse aus den
Mitteln der Feuerschutzsteuer eingegangen seien. Die Gesamthöhe der Zuschüsse
würde sich auf ca. 230.000,- € belaufen. Grundsätzlich werde vorgeschlagen die
eingegangenen Anträge zu bewilligen, gleichzeitig solle jedoch für 2023 und
2024 die Antragsbewilligung ausgesetzt werden. Dies hätte den Hintergrund, dass
der Fördertopf durch die zusätzlichen Bewilligungen überzeichnet sein werde.
Herr Niebuhr ergänzt, dass es
sich bei den Mitteln aus der Feuerschutzsteuer nicht um primäre Haushaltsmittel
handele, sondern um Mittel die vom Land zur Verfügung gestellt werden. Diese
Mittel würden zur Verfügung gestellt werden, um Maßnahmen nach § 28 des
NBrandSchG umzusetzen. Jedoch handele es sich um begrenzte Mittel. Ohne einen
Zuschuss durch den Landkreis, gäbe es somit keine andere Alternative als dieses
Vorgehen, da die Anträge auch dem Vertrauensschutz unterlägen. Somit werde nun
der Beschluss benötigt, dass für die nächsten zwei Jahre keine Anträge gestellt
werden können, damit die Städte und Gemeinden im Rahmen des Vertrauensschutzes
diese Situation frühzeitig einplanen können.
Herr Landrat Ambrosy ergänzt,
dass der Landkreis natürlich gerne weiterhin gefördert hätte. Als Entschädigung
sollen die eingegangenen Anträge nun bewilligt werden, da die gestellten
Anträge ohnehin erst in den Jahren 2023 und 2024 umgesetzt werden können.
Herr KTA Homfeld stellt die
Frage, ob keine Gelder mehr vom Land und auch keine zusätzlichen Mittel vom
Landkreis kämen.
Herr Landrat Ambrosy
erläutert, dass die Städte und Gemeinde viel in den Brandschutz investieren und
somit auch viele Anträge stellen würden. Diese Vielzahl der Anträge sorge jetzt
für die Situation, dass die Mittel aus der Feuerschutzsteuer bereits für die
Jahre 2023 und 2024 verbraucht seien. Alternativ hätte man die Zuschüsse für
die Anträge kürzen müssen, was seitens der Verwaltung ausgeschlossen wurde, da
die Städte und Gemeinden sich im Rahmen des Vertrauensschutzes auf diese
Zuschüsse verlassen würden. Als zweite Alternative hätte man das Defizit mit
Mitteln des Landkreises ausgleichen müssen aber auch dies sei nicht möglich. Somit
sei die einige Möglichkeit die eingegangenen Anträge zu fördern und für die
Jahre 2023 und 2024 die Förderung auszusetzen, damit niemand enttäuscht und
Projekte nicht gefährdet werden würden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |