Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

1.)    Der Stadt Varel wird für die Beschaffung eines Gerätewagens (GW-L 1), ein Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer i.H.v. 10 v. H. des Anschaffungspreises (geplant: 83.000,- EUR) gewährt.

 

2.)    Der Gemeinde Wangerland werden für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF), für die Ortswehr Neugarmssiel, sowie eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10), für die Ortswehr Waddewarden jeweils Zuschüsse i.H.v. 10 v. H des Anschaffungspreises (geplant: 150.000,- EUR und 90.000,- EUR) gewährt. Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hooksiel wird zudem ein Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer i.H.v. 51.000,- EUR gewährt.

 

3.)    Der Gemeinde Bockhorn wird für die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF), für die Ortswehr Grabstede, ein Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer i.H.v. 5.000,- EUR gewährt.

 

4.)    Der Stadt Schortens wird für die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF), ein Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer i.H.v. 5.000,- EUR gewährt.

 

5.)    Der Stadt Jever wird für den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Jever, ein Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer i.H.v. 30.000,- EUR, maximal 40 v.H. der Baukosten (geplant: über 2.000.000,- EUR) gewährt.

 

6.)    Der Gemeinde Wangerooge wird für die Beschaffung eines Logistikfahrzeugs (GW-L), ein Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer i.H.v. 20 v.H. des Anschaffungspreises (geplant: 280.000,- EUR) gewährt.

 

7.)    Der Gemeinde Sande wird für die Beschaffung eines Löschfahrzeugs 20 (LF 20), für die Ortswehr Sande, ein Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer i.H.v. 10 v.H. des Anschaffungspreises (geplant: 505.000,- EUR) gewährt.

 

8.)    Da der Fördertopf überzeichnet ist, werden für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 keine Anträge angenommen.

 


Begründung:

Der Landkreis erhält jährlich vom Land Niedersachsen Mittel aus der Feuerschutzsteuer zugewiesen. Ein Teilbetrag erhält der Landkreis für seine Feuerschutzzwecke. Ein weiterer Teilbetrag wird für laufende Feuerschutzzwecke schlüsselmäßig an die Städte und Gemeinden weitergeleitet.

 

Ein dritter Teilbetrag wird angespart. Hieraus werden Investitionen der Städte und Gemeinden insbesondere für Fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser gemäß der Richtlinien des Landkreises Friesland über die Zuwendungen zur Förderung des Feuerschutzes bezuschusst.

 

Im Jahr 2022 sind beim Landkreis folgende neue Zuschussanträge eingegangen.

 

1.)    Antrag der Stadt Varel auf Bezuschussung eines Gerätewagens (GW-L 1)

 

Die Stadt Varel hat die Bezuschussung des genannten Fahrzeugs, aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer beantragt.

 

Die voraussichtlichen Anschaffungskosten werden ca. 83.000,- € betragen. Nach den Richtlinien des Landkreises Friesland, kann das Fahrzeug mit 10 v. H. der Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung) gefördert werden.

 

Es wird vorgeschlagen, der Stadt Varel für die Beschaffung des Fahrzeugs, einen Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von 10 v. H. der Anschaffungskosten, auf Grundlage der Auftragssumme zu gewähren.

 

 

 

2.)    Anträge der Gemeinde Wangerland auf Bezuschussung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF) für die Ortswehr Neugarmssiel, eines Löschgruppenfahrzeuges 10 (LF 10) für die Ortswehr Waddewarden und für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hooksiel

 

Die Gemeinde Wangerland beschafft ein neues Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) für die Ortswehr Neugarmssiel. Die voraussichtlichen Anschaffungskosten werden ca. 150.000,- € betragen.

 

Ferner beschafft die Gemeinde für die Ortswehr Waddewarden ein Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10). Die voraussichtlichen Anschaffungskosten hierfür werden ca. 90.000,- € betragen.

 

Nach den Richtlinien des Landkreises Friesland können diese Fahrzeuge mit jeweils  10 v. H. der Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung) gefördert werden.

 

Es wird vorgeschlagen, der Gemeinde Wangerland für die Beschaffung der genannten Fahrzeuge, jeweils einen Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von 10 v. H. der Anschaffungskosten, auf Grundlage der Auftragssumme zu gewähren.

 

Zudem plant die Gemeinde Wangerland den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hooksiel. Durch diesen Neubau werden vier Unterstellplätze zur Verfügung gestellt.

 

Laut der Richtlinie des Landkreises Friesland, betragen die Zuwendungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einem Unterstellplatz grundsätzlich 30.000,- €. Für jeden weiteren Unterstellplatz betragen die Zuwendungen   7.000,- €.

 

Es wird vorgeschlagen, für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Hooksiel, einen Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von 51.000,- € zu gewähren.

 

 

3.)    Antrag der Gemeinde Bockhorn auf Bezuschussung eines Mannschaftstransportfahrzeugs für die Ortswehr Grabstede

 

Für die Ortswehr Grabstede, beabsichtigt die Gemeinde Bockhorn ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) zu beschaffen. Die Kosten hierfür werden ca. 51.233,40 € betragen.

 

Nach den Richtlinien des Landkreises Friesland kann dieses  Fahrzeug mit 10 v. H. der Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung) gefördert werden.

 

Jedoch wird durch die Richtlinie, für die Beschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen, ein Höchstbetrag der Fördersumme auf     5.000,- € festgelegt.

 

Es wird vorgeschlagen, der Gemeinde Bockhorn für die Beschaffung des genannten Fahrzeugs, einen Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von 5.000,- € zu gewähren.

 

4.)    Antrag der Stadt Schortens auf Bezuschussung eines Mannschaftstransportfahrzeugs

 

Die Stadt Schortens beabsichtigt ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) zu beschaffen. Die Kosten hierfür werden ca. 75.000 € betragen.

 

Nach den Richtlinien des Landkreises Friesland kann dieses  Fahrzeug mit 10 v. H. der Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung) gefördert werden.

 

Jedoch wird durch die Richtlinie, für die Beschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen, ein Höchstbetrag der Fördersumme auf  5.000,- € festgelegt.

 

Es wird vorgeschlagen, der Stadt Schortens für die Beschaffung des genannten Fahrzeugs, einen Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von 5.000,- € zu gewähren.

 

5.)    Antrag der Stadt Jever auf Bezuschussung des Um- und Erweiterungsbaus des Feuerwehrgerätehauses in Jever

 

Die Stadt Jever plant den Umbau und die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Jever. Durch diese Maßnahme wird das bestehende Gebäude um ca. 350 m² erweitert. Die geplanten Baukosten belaufen sich auf über 2.000.000 – EUR.

 

Laut der Richtlinie des Landkreises Friesland, betragen die Zuwendungen für den Neu- und Erweiterungsbau eines Feuerwehrgerätehauses mit einem Unterstellplatz, grundsätzlich 30.000,- €, maximal jedoch 40 v. H. der Baukosten.

 

Es wird vorgeschlagen, für den Um- und Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses in Jever, einen Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von 30.000,- €, maximal 40 v. H. der Baukosten zu gewähren.

 

6.)    Antrag der Gemeinde Wangerooge auf Bezuschussung eines Logistikfahrzeugs (GW-L)

 

Die Gemeinde Wangerooge hat die Bezuschussung des genannten Fahrzeugs aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer beantragt.

 

Die voraussichtlichen Anschaffungskosten werden ca. 280.000,- € betragen. Nach den Richtlinien des Landkreises Friesland kann das Fahrzeug mit 10 v. H. der Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung) gefördert werden.

 

Aufgrund der Besonderheiten der Insellage, betragen die Zuwendungen nach den Richtlinien des Landkreises Friesland für die Gemeinde Wangerooge, jeweils das Doppelte der üblichen Zuwendung.

 

Es wird vorgeschlagen, der Gemeinde Wangerooge für die Beschaffung des Fahrzeugs, einen Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von 20 v. H. der Anschaffungskosten, auf Grundlage der Auftragssumme zu gewähren.

 

 

 

7.)    Antrag der Gemeinde Sande auf Bezuschussung eines Löschgruppenfahrzeugs 20 (LF 20)

 

Die Gemeinde Sande hat die Bezuschussung des genannten Fahrzeugs aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer beantragt.

 

Die voraussichtlichen Anschaffungskosten werden ca. 505.000,- € betragen. Nach den Richtlinien des Landkreises Friesland kann das Fahrzeug mit 10 v. H. der Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung) gefördert werden.

 

Es wird vorgeschlagen, der Gemeinde Sande für die Beschaffung des Fahrzeugs,   einen Zuschuss aus den Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe 10 v. H. der Anschaffungskosten, auf Grundlage der Auftragssumme zu gewähren.

 

Insgesamt belaufen sich die Zuschüsse auf maximal 229.800,- EUR.

 

8.)    Antragstellung der Kommunen in den Jahren 2023 und 2024

 

Momentan beträgt der Saldo des Fördertopfes für die Zuschüsse aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer ca. 168.000 €. In der Vergangenheit wurden jedoch bereits Zuschüsse in Höhe von ca. 218.000 € bewilligt. Die Auszahlungen erfolgen jedoch erst nach Inbetriebnahme.

Nebst der nun beantragten  Zuschüsse (rd. 229.800,- EUR) beläuft sich der gewährte Förderbetrag auf insgesamt rd. 448.000,- EUR. Die bewilligten Zuschüsse werden zudem in zwei Raten und somit auf zwei Jahre verteilt ausgezahlt. 

 

Abzgl. des derzeitigen Saldos sind somit rd. 280.000 EUR  bewilligt und in der Zukunft auszuzahlen.

 

In den vergangenen Jahren sind in den Fördertopf Beträge zwischen ca. 85.000 € (2013) und ca. 151.000 € (2021) aufgenommen worden. Es werden immer 50 % des den Kommunen zustehenden Betrages direkt ausgezahlt und 50 % in den Fördertopf aufgenommen.

 

Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird daher vorgeschlagen, dass für die Jahre 2023 und 2024 keine Anträge angenommen werden, da der Fördertopf überzeichnet ist. So können sämtliche Kommunen vorab informiert werden, dass eine Änderung des bisherigen Verfahrens, sämtliche Anträge zu bewilligen, haushaltsrechtlich erforderlich ist.

 

Gründe hierfür sind wie beschrieben, die haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Zudem ist der Vertrauensschutz zu berücksichtigen, so dass eine Ablehnung der unter 1. bis 7. genannten Anträge fachlich nicht in Frage kommt.

Auch eine entsprechende Finanzierung aus anderen Haushaltsmitteln ist aufgrund der derzeitigen Haushaltslage ausgeschlossen.

 

 

 

Herr Rieck erläutert, dass im Laufe des Jahres von den Städten und Gemeinden Anträge auf Zuschüsse aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer eingegangen seien. Die Gesamthöhe der Zuschüsse würde sich auf ca. 230.000,- € belaufen. Grundsätzlich werde vorgeschlagen die eingegangenen Anträge zu bewilligen, gleichzeitig solle jedoch für 2023 und 2024 die Antragsbewilligung ausgesetzt werden. Dies hätte den Hintergrund, dass der Fördertopf durch die zusätzlichen Bewilligungen überzeichnet sein werde.

 

Herr Niebuhr ergänzt, dass es sich bei den Mitteln aus der Feuerschutzsteuer nicht um primäre Haushaltsmittel handele, sondern um Mittel die vom Land zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel würden zur Verfügung gestellt werden, um Maßnahmen nach § 28 des NBrandSchG umzusetzen. Jedoch handele es sich um begrenzte Mittel. Ohne einen Zuschuss durch den Landkreis, gäbe es somit keine andere Alternative als dieses Vorgehen, da die Anträge auch dem Vertrauensschutz unterlägen. Somit werde nun der Beschluss benötigt, dass für die nächsten zwei Jahre keine Anträge gestellt werden können, damit die Städte und Gemeinden im Rahmen des Vertrauensschutzes diese Situation frühzeitig einplanen können.

 

Herr Landrat Ambrosy ergänzt, dass der Landkreis natürlich gerne weiterhin gefördert hätte. Als Entschädigung sollen die eingegangenen Anträge nun bewilligt werden, da die gestellten Anträge ohnehin erst in den Jahren 2023 und 2024 umgesetzt werden können.

 

Herr KTA Homfeld stellt die Frage, ob keine Gelder mehr vom Land und auch keine zusätzlichen Mittel vom Landkreis kämen.

 

Herr Landrat Ambrosy erläutert, dass die Städte und Gemeinde viel in den Brandschutz investieren und somit auch viele Anträge stellen würden. Diese Vielzahl der Anträge sorge jetzt für die Situation, dass die Mittel aus der Feuerschutzsteuer bereits für die Jahre 2023 und 2024 verbraucht seien. Alternativ hätte man die Zuschüsse für die Anträge kürzen müssen, was seitens der Verwaltung ausgeschlossen wurde, da die Städte und Gemeinden sich im Rahmen des Vertrauensschutzes auf diese Zuschüsse verlassen würden. Als zweite Alternative hätte man das Defizit mit Mitteln des Landkreises ausgleichen müssen aber auch dies sei nicht möglich. Somit sei die einige Möglichkeit die eingegangenen Anträge zu fördern und für die Jahre 2023 und 2024 die Förderung auszusetzen, damit niemand enttäuscht und Projekte nicht gefährdet werden würden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0