Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Geänderter Beschluss:

1.)    Der Sachstandsbericht der Kreisverwaltung sowie der Kurzvortrag der EWE werden zur Kenntnis genommen.

 

2.)    Im Übrigen ist der Antrag erledigt, da die Verwaltung bereits entsprechende Maßnahmen veranlasst hat bzw. entsprechende Mittel im Haushaltsentwurf 2023 vorgesehen hat.

 

3.)    Es werden mögliche Szenarien für die Fälle Blackout und Störung in der Gasversorgung mit absoluter Priorität, ggf. unter Zuhilfenahme eines externen Gutachtens entwickelt. Auf Grundlage dieser Szenarien werden Ablaufpläne zur Bearbeitung und Lösung dieser Vorfälle unter Einbeziehung des Konzeptes „Leuchttürme“ in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden erarbeitet. Zudem wird in der nächsten Kreistagssitzung über den Sachstand berichtet.

 


Begründung:

Es sind bei den Haushaltsplanungen für 2023 bereits Mittel i.H.v. 140.000,- € für die Durchführung einer Untersuchung zum Thema Blackout eingeplant worden. Zudem hat FB 61-Planung- im Zusammenwirken mit dem FB 32 einen Förderantrag zur Untersuchung der kritischen Infrastruktur auf den Weg gebracht (Dem Blackout trotzen). Das Ergebnis des Förderantrages steht noch aus. Ziel ist es, eine regionale Risikoanalyse mit dem Schwerpunkt Blackout für den Landkreis Friesland sowie für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden durchführen zu lassen. Zudem wird seitens der EWE ein Kurzvortrag zur Versorgungssicherheit des Stromnetzes gehalten.

 

 

 

Herr Rieck erklärt, dass im Frühjahr federführend durch den Fachbereich 61 und in Zusammenarbeit mit dem Fachbereiche 32, ein Förderantrag für die Untersuchung der kritischen Infrastruktur gestellt wurde. Dieser Förderantrag sei jedoch noch nicht abschließend bewilligt worden. Es werde allerdings davon ausgegangen, dass Fördermittel bewilligt werden. Die geplante Untersuchung würde zudem über das beantragte Planspiel hinausgehen und zusätzliche Sonderpläne enthalten. Zusätzlich habe man in der Haushaltsplanung 2023 für diese Maßnahme mit 140.000,- € eingeplant, da man sich nicht auf die Fördermittel verlasse. Die Kostenschätzung sei durch eine externe Firma vorgenommen worden.

 

Herr KTA Schürgens als Antragsteller erläutert, dass mit dem Planspiel sowohl die Kommunikation, als auch die Gerätschaften der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden sollten, um zu überprüfen, wie funktionsfähig die Kommunen im Falle eines Blackouts seien. Grundsätzlich wird die Entwicklung als gut befunden, allerdings wird die späte Umsetzung gerügt.

 

Herr KTA Homfeld führt aus, dass der Antrag nicht weit genug gehe, weshalb er gerne einen weiterführenden Antrag einbringen würde. Die Verwaltung solle konkrete Szenarien für den Stromausfall und eine Unterbrechung der Gasversorgung ausarbeiten, notfalls mit Hilfe eines externen Gutachtens. Anhand der Szenarien sollen Ablaufpläne geschrieben werden, in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, um die Zuständigkeiten zu klären. Es solle eine Abgrenzung dahingehend geschaffen werden, wann es sich um die allgemeine Gefahrenabwehr handele und wann es ein Katastrophenfall sei. Weiterhin solle in der nächsten Kreistagssitzung ein Zwischenstand der Verwaltung mitgeteilt werden.

 

Herr KTA Burgenger fragt, ob die Städte und Gemeinden bei dem Förderantrag mitberücksichtigt wurden.

 

Herr Rieck erläutert, dass die Kommunen berücksichtigt wurden sowie auch die EWE.

 

Herr KTA Homfeld ergänzt, dass eine schnellstmögliche Umsetzung erreicht werden solle, indem die Verwaltung einen eindeutigen Auftrag bekomme.

 

Herr KTA Schürgens ergänzt, dass der Hintergrundgedanke für den Antrag eine schnellstmögliche und konkrete Planung für ein solches Szenario war.

 

Herr Landrat Ambrosy geht auf die Rechtslage ein. Die Gemeinden seien grundsätzlich die Gafahrenabwehrbehörden. Dennoch sei die Hilfeleistung im Bedarfsfall nicht ausgeschlossen. Erst bei einem länger andauernden und großflächigen Stromausfall, wäre es ein Katastrophenfall. Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft zusammen mit dem Landkreis und den Städten und Gemeinden, sei es nie nur um den Sirenenbau gegangen. Vielmehr war es das Ziel generelle Planungen hinsichtlich der Sicherheit vorzunehmen. Dies beziehe sich auch auf eine Verzahnung der einzelnen Sicherheitspläne. Der Landrat bekräftigt, dass die Verwaltungen bereits einige Vorkehrungen getroffen habe und keineswegs auf ein Gutachten gewartet werden würde.

 

Herr KTA Theemann begrüßt das Vorgehen, und erläutert, dass die einzelnen Kommunen nach einem Muster agieren müssen. Zudem sei die gegenseitige Unterstützung auch bei kleinen Fällen wichtig. Weiterhin werde der Sachstandsbericht in der nächsten Sitzung des Kreistages als sinnvoll angesehen, um Informationen hinsichtlich der Strukturen im Katastrophenschutz zu bekommen. Das geplante Gutachten wird jedoch nicht als unbedingt notwendig angesehen.

 

Herr KTA Homfeld ergänzt, dass das angesprochene Gutachten nur eine Anregung war und die Umsetzung von den Fachleuten geplant werden müsse. Durch den erweiterten Antrag solle lediglich die größtmögliche Handlungsfreiheit für die Verwaltung geschaffen werden. Grundsätzlich müsse das Problem hinsichtlich der Zuständigkeit geklärt werden.

 

Herr Landrat Ambrosy ergänzt, dass die Wirtschaft und die Bevölkerung in eigener Zuständigkeit auch tätig werden müsse, beispielsweise im Hinblick auf Redundanzen in Betrieben.

Grundsätzlich sei es jetzt die Aufgabe, Planungen in der Struktur, in der Organisation, in den Ablaufplänen in Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr und in der Technik vorzunehmen.

 

Herr KTA Homfeld formuliert den folgenden Antrag:

Es werden mögliche Szenarien für die Fälle Blackout und Störung in der Gasversorgung mit absoluter Priorität, ggf. unter Zuhilfenahme eines externen Gutachtens entwickelt. Auf Grundlage dieser Szenarien werden Ablaufpläne zur Bearbeitung und Lösung dieser Vorfälle unter Einbeziehung des Konzeptes „Leuchttürme“ in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden erarbeitet. Zudem wird in der nächsten Kreistagssitzung über den Sachstand berichtet. 

 

Herr KTA Gburreck befürwortet den gestellten Antrag. Dennoch sei die Verwaltung schon sehr gut aufgestellt, weshalb man keineswegs noch am Anfang stehe.

 

Herr Niebuhr ergänzt, dass es nicht mehr um das ob ginge, sondern um das wie, da alle zu diesem Thema die gleiche Meinung teilen würden. Grundsätzlich sei es möglich einen Zwischenstand zu geben, allerdings keine abschließende Planung.

 

Herr Landrat Ambrosy ergänzt, dass sich der Beschluss grundsätzlich auf die Kreistagssitzung im März 2023 beziehe. Ein Bericht über den Zwischenstand, sei noch im Dezember möglich.

 

Herr KTA Homfeld bestätigt dies.

 

 


Abstimmungsergebnis:

in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0