Sitzung: 01.12.2022 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 0364/2022
Geänderter
Beschluss:
1.) Der Sachstandsbericht der Kreisverwaltung
sowie der Kurzvortrag der EWE werden zur Kenntnis genommen.
2.) Im Übrigen ist der Antrag erledigt, da die
Verwaltung bereits entsprechende Maßnahmen veranlasst hat bzw. entsprechende
Mittel im Haushaltsentwurf 2023 vorgesehen hat.
3.) Es werden
mögliche Szenarien für die Fälle Blackout und Störung in der Gasversorgung mit
absoluter Priorität, ggf. unter Zuhilfenahme eines externen Gutachtens
entwickelt. Auf Grundlage dieser Szenarien werden Ablaufpläne zur Bearbeitung
und Lösung dieser Vorfälle unter Einbeziehung des Konzeptes „Leuchttürme“ in
Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden erarbeitet. Zudem wird in der
nächsten Kreistagssitzung über den Sachstand berichtet.
Begründung:
Es sind bei den
Haushaltsplanungen für 2023 bereits Mittel i.H.v. 140.000,- € für die
Durchführung einer Untersuchung zum Thema Blackout eingeplant worden. Zudem hat
FB 61-Planung- im Zusammenwirken mit dem FB 32 einen Förderantrag zur Untersuchung
der kritischen Infrastruktur auf den Weg gebracht (Dem Blackout trotzen). Das Ergebnis des Förderantrages steht
noch aus. Ziel ist es, eine regionale Risikoanalyse mit dem Schwerpunkt
Blackout für den Landkreis Friesland sowie für die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden durchführen zu lassen. Zudem wird seitens der EWE ein Kurzvortrag zur
Versorgungssicherheit des Stromnetzes gehalten.
Herr Rieck erklärt, dass im
Frühjahr federführend durch den Fachbereich 61 und in Zusammenarbeit mit dem
Fachbereiche 32, ein Förderantrag für die Untersuchung der kritischen
Infrastruktur gestellt wurde. Dieser Förderantrag sei jedoch noch nicht
abschließend bewilligt worden. Es werde allerdings davon ausgegangen, dass
Fördermittel bewilligt werden. Die geplante Untersuchung würde zudem über das
beantragte Planspiel hinausgehen und zusätzliche Sonderpläne enthalten.
Zusätzlich habe man in der Haushaltsplanung 2023 für diese Maßnahme mit
140.000,- € eingeplant, da man sich nicht auf die Fördermittel verlasse. Die
Kostenschätzung sei durch eine externe Firma vorgenommen worden.
Herr KTA Schürgens als
Antragsteller erläutert, dass mit dem Planspiel sowohl die Kommunikation, als
auch die Gerätschaften der Städte und Gemeinden berücksichtigt werden sollten,
um zu überprüfen, wie funktionsfähig die Kommunen im Falle eines Blackouts
seien. Grundsätzlich wird die Entwicklung als gut befunden, allerdings wird die
späte Umsetzung gerügt.
Herr KTA Homfeld führt aus,
dass der Antrag nicht weit genug gehe, weshalb er gerne einen weiterführenden
Antrag einbringen würde. Die Verwaltung solle konkrete Szenarien für den
Stromausfall und eine Unterbrechung der Gasversorgung ausarbeiten, notfalls mit
Hilfe eines externen Gutachtens. Anhand der Szenarien sollen Ablaufpläne geschrieben
werden, in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden, um die Zuständigkeiten
zu klären. Es solle eine Abgrenzung dahingehend geschaffen werden, wann es sich
um die allgemeine Gefahrenabwehr handele und wann es ein Katastrophenfall sei.
Weiterhin solle in der nächsten Kreistagssitzung ein Zwischenstand der
Verwaltung mitgeteilt werden.
Herr KTA Burgenger fragt, ob
die Städte und Gemeinden bei dem Förderantrag mitberücksichtigt wurden.
Herr Rieck erläutert, dass die
Kommunen berücksichtigt wurden sowie auch die EWE.
Herr KTA Homfeld ergänzt, dass
eine schnellstmögliche Umsetzung erreicht werden solle, indem die Verwaltung
einen eindeutigen Auftrag bekomme.
Herr KTA Schürgens ergänzt,
dass der Hintergrundgedanke für den Antrag eine schnellstmögliche und konkrete
Planung für ein solches Szenario war.
Herr Landrat Ambrosy geht auf
die Rechtslage ein. Die Gemeinden seien grundsätzlich die
Gafahrenabwehrbehörden. Dennoch sei die Hilfeleistung im Bedarfsfall nicht
ausgeschlossen. Erst bei einem länger andauernden und großflächigen
Stromausfall, wäre es ein Katastrophenfall. Im Rahmen der
Sicherheitspartnerschaft zusammen mit dem Landkreis und den Städten und
Gemeinden, sei es nie nur um den Sirenenbau gegangen. Vielmehr war es das Ziel
generelle Planungen hinsichtlich der Sicherheit vorzunehmen. Dies beziehe sich
auch auf eine Verzahnung der einzelnen Sicherheitspläne. Der Landrat
bekräftigt, dass die Verwaltungen bereits einige Vorkehrungen getroffen habe
und keineswegs auf ein Gutachten gewartet werden würde.
Herr KTA Theemann begrüßt das
Vorgehen, und erläutert, dass die einzelnen Kommunen nach einem Muster agieren
müssen. Zudem sei die gegenseitige Unterstützung auch bei kleinen Fällen
wichtig. Weiterhin werde der Sachstandsbericht in der nächsten Sitzung des
Kreistages als sinnvoll angesehen, um Informationen hinsichtlich der Strukturen
im Katastrophenschutz zu bekommen. Das geplante Gutachten wird jedoch nicht als
unbedingt notwendig angesehen.
Herr KTA Homfeld ergänzt, dass
das angesprochene Gutachten nur eine Anregung war und die Umsetzung von den
Fachleuten geplant werden müsse. Durch den erweiterten Antrag solle lediglich
die größtmögliche Handlungsfreiheit für die Verwaltung geschaffen werden.
Grundsätzlich müsse das Problem hinsichtlich der Zuständigkeit geklärt werden.
Herr Landrat Ambrosy ergänzt,
dass die Wirtschaft und die Bevölkerung in eigener Zuständigkeit auch tätig
werden müsse, beispielsweise im Hinblick auf Redundanzen in Betrieben.
Grundsätzlich sei es jetzt die
Aufgabe, Planungen in der Struktur, in der Organisation, in den Ablaufplänen in
Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr und in der Technik
vorzunehmen.
Herr KTA Homfeld formuliert
den folgenden Antrag:
Es werden mögliche Szenarien
für die Fälle Blackout und Störung in der Gasversorgung mit absoluter
Priorität, ggf. unter Zuhilfenahme eines externen Gutachtens entwickelt. Auf
Grundlage dieser Szenarien werden Ablaufpläne zur Bearbeitung und Lösung dieser
Vorfälle unter Einbeziehung des Konzeptes „Leuchttürme“ in Zusammenarbeit mit
den Städten und Gemeinden erarbeitet. Zudem wird in der nächsten
Kreistagssitzung über den Sachstand berichtet.
Herr KTA Gburreck befürwortet
den gestellten Antrag. Dennoch sei die Verwaltung schon sehr gut aufgestellt,
weshalb man keineswegs noch am Anfang stehe.
Herr Niebuhr ergänzt, dass es
nicht mehr um das ob ginge, sondern um das wie, da alle zu diesem Thema die
gleiche Meinung teilen würden. Grundsätzlich sei es möglich einen Zwischenstand
zu geben, allerdings keine abschließende Planung.
Herr Landrat Ambrosy ergänzt,
dass sich der Beschluss grundsätzlich auf die Kreistagssitzung im März 2023
beziehe. Ein Bericht über den Zwischenstand, sei noch im Dezember möglich.
Herr KTA Homfeld bestätigt
dies.
Abstimmungsergebnis:
in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |