Herr Kruit ging auf die gesetzlichen Grundlagen der beruflichen Bildung in Schulen ein. Auf Bundesebene würde das Berufsbildungsgesetz die betriebliche Seite der Ausbildung regeln. Das Berufsbildungsgesetz würde novelliert. Die Ausschussmitglieder haben hierzu eine Tischvorlage erhalten. Nach dieser Novellierung würde für die schulische Berufsausbildung eine Anrechnungsverpflichtung entfallen.


Auf Landesebene würde das Niedersächsische Schulgesetz u. a. die Schulformen regeln. In der Verordnung für berufsbildende Schulen (BBSVO) würden Detailfragen zu allen Schulformen geregelt.


Weiter ging Herr Kruit auf das Eckpunktepapier des Niedersächsischen Kultusministeriums vom September 2006 ein. Danach sei es das Ziel, die Ausbildung auf max. 3 Jahre zu verkürzen. Für Schülerinnen/Schüler ohne Schulabschluss sei als Berufseinstiegsschulform das Berufsvorbereitungsjahr z. B. für Abgänger aus Förderschulen sowie die Berufseinstiegsklassen z. B. für Abgänger aus den Klassen 9 der Hauptschulen vorgesehen. Für Schülerinnen/Schüler, die mindestens einen Hauptschulabschluss hätten, seien die einjährigen Berufsfachschulen der Einstieg. Diese sollten "punktgenau" für einzelne Berufe vorbereiten. Ein Übergang in das zweite Jahr sei vom Notendurchschnitt abhängig.


Herr Kruit ging auf die aus seiner Sicht zu erwartenden Probleme bei der Umsetzung dieses Eckpunktepapieres ein. So sei ein Verlust von Schulformen sowie Probleme bei der höheren Handelsschule bei Sozialpflege etc. nicht ausgeschlossen. Auch sei bei der Berufsausbildung in dual-kooperativer Form die Gefahr des Verlusts von regulären Ausbildungsplätzen möglich.


Ferner ging Herr Kruit auf das bei den Berufsbildenden Schulen Jever installierte Berufsvorbereitungsjahr in Sonderform (BVSO) ein. Dieses BVSO würde den Berufseinstieg erleichtern. Durch den Besuch der BVSO sollten folgende Ziele erreicht werden:

- Schaffung einer beruflichen Perspektive

- Weiterqualifizierung durch gezielte Förderung der Kompetenzen

- Integration in den Arbeitsmarkt

- Förderung der Selbständigkeit

- Entwicklung eines Persönlichkeitsprofils


Diese Maßnahme sei eine Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ), welche die Agentur für Arbeit, das Job-Center Friesland und die Berufsbildenden Schulen Jever gemeinsam durchführen würden. Während der Maßnahme würden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Praktikum in einem Betrieb durchführen. Den Praktikumsplatz würden sich die TeilnehmerInnen selbst aussuchen, eine Unterstützung durch die Schule sei möglich. Zwischen Jugendlichen und Betrieb würde ein Qualifizierungsvertrag geschlossen, der von der zuständigen Handwerkskammer genehmigt werden müsse.


Die TeilnehmerInnen würden einmal wöchentlich die Klasse BVSO der Berufsbildenden Schulen Jever besuchen. Der Schultag würde 8 Stunden umfassen und die Förderung in mathematischen, sprachlichen und gesellschaftlichen Bereichen beinhalten. Darüber hinaus würde der Erwerb von sozialen Kompetenzen, wie z. B. Zuverlässigkeit, Püntklichkeit, Ehrlichkeit im Vordergrund stehen. Die TeilnehmerInnen würden während der Praktikums durch eine Lehrkraft in den Betrieben betreut.


Insgesamt sei festzuhalten, dass das BVSO einen hohen Vermittlungserfolg garantieren würde.


Generell sei bei der beruflichen Bildung darauf zu achten, dass keine Benachteilung der Schülerinnen/Schüler im Landkreis Friesland durch ein knappes Bildungsangebot und durch lange Schulwege gegeben sei. Ferner, dass kein erhöhtes Schulgeld für andere Schulträger gezahlt werden dürfe.


In der sich anschließenden Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass Schülerinnen/Schüler oftmals frustriert und nicht mehr zu motivieren seien. Umso mehr sei es wichtig, für diese Klientel den praktischen Teil der Ausbildung zu intensivieren. Für diese Schülerinnen/Schüler sei es wichtig, z. B. in das vorgestellte BVSO gelangen zu können.

Auf Nachfrage, ob die vorgesehenen Änderungen der beruflichen Bildung in den allgemein bildenden Schulen bekannt seien, erklärte Herr Kruit, dass das vorgestellte Eckpunktepapier zum 01.08.2007 in Kraft treten würde. Eine Übergangsverordnung sei vorgesehen. Bis 2009 sollen noch Anrechnungen erfolgen.


Die Schulpflicht würde grundsätzlich 12 Jahre betragen. Zum 01.08.2007 sei letztmalig ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vorgesehen.


Auf Nachfrage, wie sich die Ausbildungszahlen entwickeln würden, erklärte Herr Kruit, dass man eine leichte Verbesserung der Ausbildungszahlen z. B. im Bereich Metall festgestellt hätte. Verlässliche Zahlen seien erst im Sommer 2007 zu erwarten.


Herr Wehnemann wies auf den Runden Tisch für Ausbildungsplätze hin. Hier würde ausführlich erörtert, wie mehr Ausbidungsplätze geschaffen werden könnten. Viele Betriebe seien zu klein, um ausbilden zu können. Hier sei Abhilfe vonnöten. Zudem solle das Marketing verbessert werden. Er wies auf 80 zusätzliche Ausbildungsplätze hin, die im Rahmen des Ausbildungspaktes geschaffen worden seien; ferner auf die neu eingerichtete Fachklasse für Lagerlogistik bei den Berufsbildenden Schulen Jever, die für den Bereich des Jade Weser Ports bedeutsam sei.


Frau Bastrop bedankte sich für die Ausführungen und Erläuterungen von Herrn Kruit.