Sitzung: 01.12.2022 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 0365/2022
Beschluss:
Der Fortschreibung des Masterplans Kreisstraßen für 2023 ff. in der
vorgelegten Form wird zugestimmt.
Die Einstellung der
erforderlichen Finanzmittel bleibt der Haushaltsplanung für 2023 vorbehalten.
Begründung:
Die grundlegende
Sanierung der Kreisstraßen sowie der Neubau von Radwegen an Kreisstraßen sind
bekanntlich Handlungsschwerpunkte des Landkreises Friesland seit den Jahren
2012 ff., an denen in den vergangenen Jahren mit Nachdruck gearbeitet wurde.
Neben dem Ausbau des
Radwegenetzes geht es darum, zu vermeiden, dass vorhandene (Fahrbahn- und
Radweg-)Schäden sich weiter verstärken (Beurteilung auf Grundlage der
Zustandserfassung aus 2017) und die Vermögenswerte zumindest erhalten bzw.
erhöht werden.
Der Masterplan
stellt die Grundlage für die strategische Ausrichtung des Landkreises Friesland
zur Konkretisierung der o.g. Handlungsschwerpunkte dar, er stammt aus dem Jahr
2016 und wird jährlich an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Im Ergebnis wird
eine Fortschreibung für die Jahre 2023 ff. vorgelegt, die konkret auch die
Maßnahmen des Bauprogramms 2023 beinhaltet, wobei die Einstellung der
erforderlichen Finanzmittel der Haushaltplanung obliegt.
In 2022 wurden dem
Handlungsschwerpunkt Sanierung der Kreisstraßen entsprechend bereits folgende
Maßnahmen umgesetzt:
·
1. und 2. Bauabschnitt der Fahrbahnsanierung der K 86,
L 808 in Richtung Friederikensiel mit einem Kostenvolumen von rd. 390.000 €
- Sanierung der K 109, Varel / Mühlenstraße (nach
Beendigung der Planung Radverkehrsanlage), Kosten ca. 250.000 €
Folgende weitere
Maßnahmen sind für das Jahr 2023 vorgesehen:
- Fahrbahnsanierung
der K 102, Zetel bis Bockhorn, 1. Teilabschnitt. Ansatz für 2023: 375.000
€.
- Fahrbahnsanierung
der K 110, (OD Langendamm / Dangastermoor), 1. Teilabschnitt. Ansatz für 2023: 500.000 €.
Im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Unterhaltung und Instandsetzung
(Ergebnishaushalt) erfolgen außerdem die jährlichen speziellen
Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen
im Landkreis. Die entsprechenden Strecken werden üblicherweise im späten
Frühjahr nach Ablauf der Frostperiode ausgewählt.
Als investive Radwegebaumaßnahme wird der Neubau
des Radweges an der K 332, Siebetshaus bis Rahrdum, nebst Deckensanierung
durchgeführt. Eine Zusage von GVFG-Fördermitteln liegt vor. Im Zuge dieser Maßnahme ist auch eine
Erneuerung bzw. Teilerneuerung der Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich der K
332 mit der K 94 (Klosterweg) und der Jeverschen Straße geplant.
Desweiteren soll die
aus dem Jahr 2022 verschobene Sanierungsmaßnahme an der K 96 zwischen Schortens
und Dykhausen (Fahrbahnverstärkung) nunmehr durchgeführt werden.
Eine grobe Übersicht
über die weiteren in den nächsten Jahren geplanten Maßnahmen stellt der
Masterplan des Landkreises Friesland für die Jahre 2020 bis 2025 dar.
Zu Beginn des
kommenden Jahres wird das Fahrradkonzept für den Landkreis Friesland in
öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und den politischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt werden. Über die jährlich im Haushalt eingestellten
Mittel von 100.000 € hinaus wird das Konzept in den Folgejahren sicherlich noch
zu erheblichen Veränderungen des Masterplanes führen!
Herr Hinrichs erläutert die
Vorlage und legt das Augenmerk nochmals auf die Sanierungs- (und
Ausbau)maßnahmen der K 102 (zwischen Zetel und Bockhorn, inklusive
Kreisverkehr), der K 110 (zwischen Einmündung Dangaster Straße und Dangast)
sowie der K 96 zwischen Schortens und Dykhausen.
Er betont desweiteren, dass
das im nächsten Jahr zu beschließende Fahrradkonzept sicherlich noch (für 2024
ff.) größere Veränderungen durch dort priorisierte Maßnahmen mit sich bringen
werde. Außerdem stelle der Masterplan mit dem enthaltenen Bauprogramm für 2023
natürlich nur eine thematische Festlegung dar, die finanzielle Beordnung
untersteht wie immer dem Vorbehalt der Haushaltsplanung. So haben sich bereits
aktuell einige Veränderungen ergeben, die dazu führen werden, dass z.B.
Einsparungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 400.000 € vorgenommen werden
(durch Verschiebung von Maßnahmen bzw. Neuaufteilung der Kosten für die in den
Jahren 2023 und 2024 abzuwickelnden Maßnahmen).
Die Frage von KTAe Ramke nach
der Fahrbahn der K 294 in Sande (Hauptstraße) beantwortet er dahingehend, dass
im Masterplan bislang nur ein (wenig konkreter) Ansatz für die Veränderung der
Radwege enthalten ist (Planung läuft bekanntlich), sehr wahrscheinlich ist,
dass man sich im Falle des Ausbaus der Nebenanlagen (also Geh- und Radwege)
auch der Fahrbahn mit dem Ziel der Sanierung widmen werde –d.h. dem Abschnitt
zwischen Einmündung Dollstraße und Ems-Jade-Kanal-, dieser bisher jedoch noch
nicht im Masterplan enthalten sei.
Die Fragen von KTA Burgenger
beantwortet Herr Hinrichs wie folgt:
a.)
Für die K 110 (siehe oben,
zwischen Einmündung Dangaster Straße und Dangast) ist nur eine
Fahrbahnsanierung geplant. Sofern die Radverkehrsanlage an der K 110 lt.
Fahrradkonzept auszubauen sei, unterläge diese Maßnahme einer gesonderten
Priorisierung und Beplanung in den kommenden Jahren;
b.)
Die Zuständigkeit für
Radwege innerhalb von Ortsdurchfahrten liegt stets beim Straßenbaulastträger,
für die Gehwege hingegen ist die jeweilige Gemeinde zuständig (bei gemeinsamen
Geh- und Radwegen grundsätzlich Aufteilung 50 %, sofern keine anderen
Festlegungen vereinbart);
c.)
Für die Lichtsignalanlage
an der K 94/An der Alten Bundesstraße („sog. „Famila-Ampel“) sind in den
Folgejahren Kosten eingestellt, um die Nutzung für den Radfahrer komfortabler
zu gestalten (unabhängig von der Tatsache, dass die gesamte Anlage abgängig
ist, also Ampelmasten etc.). Derzeit sei eine gewisse Verbesserung erzielt
worden durch einen Eingriff in die alte Signalisierung, d.h. es erfolgt eine
„Dauer-Anforderung“ des Radfahrers. Eine Koordinierung der beiden Ampelanlagen
erfolge jedoch nicht, so dass der Radfahrer dort gewöhnlich nicht an beiden
Anlagen „in einem Zuge“ eine Freigabe durch „Grün“ erhalte;
d.)
Der Neubau des Radweges an
der K 332 sei im Masterplan zwar noch in „grün“ als disponible Maßnahme
dargestellt, aber es ist in der Tat eine Bindung durch Vergabe des Auftrages
gegeben, somit redaktionelle Änderung in „rot“.
Anlage zu Niederschrift:
Masterplan
an Kreisstraßen von 2021 bis 2026 (Aktualisierte Anlage mit Stand 02.12.2022)
Dem Protokoll beigefügt wird eine geänderte
Fassung des Masterplanes wie folgt:
a.)
Änderung der Radwegmaßnahme an der K 332 in „rot“,
d.h. Bindung durch Auftragsvergabe
b.)
Änderung der Kostenaufteilung für die Maßnahme K 110
(ErgebnisHH) von bisher jeweils 500.000 € in 2023/2024 in 300.000 € für 2023
und 700.000 € für 2024
c.)
Verschiebung der Maßnahmen (ErgebnisHH) für die K 102,
Zetel (Wasserlauf Heete) und K 112 (Varel, Durchlass) in 2024 (80.000 € bzw.
150.000 €
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |