Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Der Fortschreibung des Masterplans Kreisstraßen für 2023 ff. in der vorgelegten Form wird zugestimmt.

Die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel bleibt der Haushaltsplanung für 2023 vorbehalten.

 


Begründung:

Die grundlegende Sanierung der Kreisstraßen sowie der Neubau von Radwegen an Kreisstraßen sind bekanntlich Handlungsschwerpunkte des Landkreises Friesland seit den Jahren 2012 ff., an denen in den vergangenen Jahren mit Nachdruck gearbeitet wurde.

Neben dem Ausbau des Radwegenetzes geht es darum, zu vermeiden, dass vorhandene (Fahrbahn- und Radweg-)Schäden sich weiter verstärken (Beurteilung auf Grundlage der Zustandserfassung aus 2017) und die Vermögenswerte zumindest erhalten bzw. erhöht werden.

 

Der Masterplan stellt die Grundlage für die strategische Ausrichtung des Landkreises Friesland zur Konkretisierung der o.g. Handlungsschwerpunkte dar, er stammt aus dem Jahr 2016 und wird jährlich an aktuelle Entwicklungen angepasst.

Im Ergebnis wird eine Fortschreibung für die Jahre 2023 ff. vorgelegt, die konkret auch die Maßnahmen des Bauprogramms 2023 beinhaltet, wobei die Einstellung der erforderlichen Finanzmittel der Haushaltplanung obliegt.

 

In 2022 wurden dem Handlungsschwerpunkt Sanierung der Kreisstraßen entsprechend bereits folgende Maßnahmen umgesetzt:

·        1. und 2. Bauabschnitt der Fahrbahnsanierung der K 86, L 808 in Richtung Friederikensiel mit einem Kostenvolumen von rd. 390.000 €

  • Sanierung der K 109, Varel / Mühlenstraße (nach Beendigung der Planung Radverkehrsanlage), Kosten ca. 250.000 €

 

Folgende weitere Maßnahmen sind für das Jahr 2023 vorgesehen:

 

  • Fahrbahnsanierung der K 102, Zetel bis Bockhorn, 1. Teilabschnitt. Ansatz für 2023: 375.000 €.

 

  • Fahrbahnsanierung der K 110, (OD Langendamm / Dangastermoor), 1. Teilabschnitt.  Ansatz für 2023: 500.000 €.

 

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für Unterhaltung und Instandsetzung (Ergebnishaushalt) erfolgen außerdem die jährlichen speziellen Oberflächenbehandlungen und Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen im Landkreis. Die entsprechenden Strecken werden üblicherweise im späten Frühjahr nach Ablauf der Frostperiode ausgewählt.

 

Als investive Radwegebaumaßnahme wird der Neubau des Radweges an der K 332, Siebetshaus bis Rahrdum, nebst Deckensanierung durchgeführt. Eine Zusage von GVFG-Fördermitteln liegt vor. Im Zuge dieser Maßnahme ist auch eine Erneuerung bzw. Teilerneuerung der Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich der K 332 mit der K 94 (Klosterweg) und der Jeverschen Straße geplant.

Desweiteren soll die aus dem Jahr 2022 verschobene Sanierungsmaßnahme an der K 96 zwischen Schortens und Dykhausen (Fahrbahnverstärkung) nunmehr durchgeführt werden.

 

Eine grobe Übersicht über die weiteren in den nächsten Jahren geplanten Maßnahmen stellt der Masterplan des Landkreises Friesland für die Jahre 2020 bis 2025 dar.

Zu Beginn des kommenden Jahres wird das Fahrradkonzept für den Landkreis Friesland in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Über die jährlich im Haushalt eingestellten Mittel von 100.000 € hinaus wird das Konzept in den Folgejahren sicherlich noch zu erheblichen Veränderungen des Masterplanes führen!

 

 

Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und legt das Augenmerk nochmals auf die Sanierungs- (und Ausbau)maßnahmen der K 102 (zwischen Zetel und Bockhorn, inklusive Kreisverkehr), der K 110 (zwischen Einmündung Dangaster Straße und Dangast) sowie der K 96 zwischen Schortens und Dykhausen.

 

Er betont desweiteren, dass das im nächsten Jahr zu beschließende Fahrradkonzept sicherlich noch (für 2024 ff.) größere Veränderungen durch dort priorisierte Maßnahmen mit sich bringen werde. Außerdem stelle der Masterplan mit dem enthaltenen Bauprogramm für 2023 natürlich nur eine thematische Festlegung dar, die finanzielle Beordnung untersteht wie immer dem Vorbehalt der Haushaltsplanung. So haben sich bereits aktuell einige Veränderungen ergeben, die dazu führen werden, dass z.B. Einsparungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 400.000 € vorgenommen werden (durch Verschiebung von Maßnahmen bzw. Neuaufteilung der Kosten für die in den Jahren 2023 und 2024 abzuwickelnden Maßnahmen).

 

Die Frage von KTAe Ramke nach der Fahrbahn der K 294 in Sande (Hauptstraße) beantwortet er dahingehend, dass im Masterplan bislang nur ein (wenig konkreter) Ansatz für die Veränderung der Radwege enthalten ist (Planung läuft bekanntlich), sehr wahrscheinlich ist, dass man sich im Falle des Ausbaus der Nebenanlagen (also Geh- und Radwege) auch der Fahrbahn mit dem Ziel der Sanierung widmen werde –d.h. dem Abschnitt zwischen Einmündung Dollstraße und Ems-Jade-Kanal-, dieser bisher jedoch noch nicht im Masterplan enthalten sei.

 

Die Fragen von KTA Burgenger beantwortet Herr Hinrichs wie folgt:

 

a.)     Für die K 110 (siehe oben, zwischen Einmündung Dangaster Straße und Dangast) ist nur eine Fahrbahnsanierung geplant. Sofern die Radverkehrsanlage an der K 110 lt. Fahrradkonzept auszubauen sei, unterläge diese Maßnahme einer gesonderten Priorisierung und Beplanung in den kommenden Jahren;

b.)    Die Zuständigkeit für Radwege innerhalb von Ortsdurchfahrten liegt stets beim Straßenbaulastträger, für die Gehwege hingegen ist die jeweilige Gemeinde zuständig (bei gemeinsamen Geh- und Radwegen grundsätzlich Aufteilung 50 %, sofern keine anderen Festlegungen vereinbart);

c.)     Für die Lichtsignalanlage an der K 94/An der Alten Bundesstraße („sog. „Famila-Ampel“) sind in den Folgejahren Kosten eingestellt, um die Nutzung für den Radfahrer komfortabler zu gestalten (unabhängig von der Tatsache, dass die gesamte Anlage abgängig ist, also Ampelmasten etc.). Derzeit sei eine gewisse Verbesserung erzielt worden durch einen Eingriff in die alte Signalisierung, d.h. es erfolgt eine „Dauer-Anforderung“ des Radfahrers. Eine Koordinierung der beiden Ampelanlagen erfolge jedoch nicht, so dass der Radfahrer dort gewöhnlich nicht an beiden Anlagen „in einem Zuge“ eine Freigabe durch „Grün“ erhalte;

d.)    Der Neubau des Radweges an der K 332 sei im Masterplan zwar noch in „grün“ als disponible Maßnahme dargestellt, aber es ist in der Tat eine Bindung durch Vergabe des Auftrages gegeben, somit redaktionelle Änderung in „rot“.

 

 

Anlage zu Niederschrift:

Masterplan an Kreisstraßen von 2021 bis 2026 (Aktualisierte Anlage mit Stand 02.12.2022)

 

Dem Protokoll beigefügt wird eine geänderte Fassung des Masterplanes wie folgt:

a.)     Änderung der Radwegmaßnahme an der K 332 in „rot“, d.h. Bindung durch Auftragsvergabe

b.)    Änderung der Kostenaufteilung für die Maßnahme K 110 (ErgebnisHH) von bisher jeweils 500.000 € in 2023/2024 in 300.000 € für 2023 und 700.000 € für 2024

c.)     Verschiebung der Maßnahmen (ErgebnisHH) für die K 102, Zetel (Wasserlauf Heete) und K 112 (Varel, Durchlass) in 2024 (80.000 € bzw. 150.000 €

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0