Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Vogelbusch erläutert, dass die Vorlage die Erste ist, die im Zusammenhang mit der Übernahme der Schortenser Kitas zur Beschlussfassung anstehe, weitere, z.B. die Benutzungsordnung, werden folgen.

 

Zum 01.08.2023 wird der Landkreis Friesland Träger der zuvor in kommunaler Trägerschaft der Stadt Schortens befindlichen Einrichtungen. Die Entgeltordnung solte schon jetzt, im Dezember 2022, beschlossen werden, um für die Eltern zu den Anmeldeterminen im März 2023 bereits jetzt Klarheit über die dann zu entrichtenden Entgelte zu verschaffen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Entgelte in den bisherigen Stufen zu moderieren. Damit einhergehend ist es sinnvoll, die Entgelte in den höheren Einkommen entsprechend anzupassen, um dem Einkommen entsprechende Entgelte zu erhalten und diese breiter aufzustellen. Daher wurden die Entgeltstufen 11 bis 16 neu eingeführt, die Stufen 1 bis 10 wurden gesenkt.

 

Grundlage für die Gesamtberechnung bildete die aktuell gültige Entgelttabelle der Stadt Schortens. Die Entgelte in den bisher festgelegten Stufen 1 bis 10 werden bei den Entgeltsätzen einer 40 Stundenbetreuung um jeweils ca. 10 Prozent reduziert. Für die neu hinzugekommenen Einkommensstufen 11 bis 16 wurden die Entgelte proportional fortgeschrieben.

 

Die Entgelte für die 20 Stunden-Betreuung liegen bei ca. 55 Prozent des 40-Stunden Entgelts, für die 25 Stunden-Betreuung bei ca. 68 Prozent, für die 30 Stunden-Betreuung bei ca. 75 Prozent und für die 35 Stunden-Betreuung bei 87,5 Prozent. Diese prozentuale Regelung wurde von der aktuell gültigen Entgelttabelle der Stadt Schortens übernommen und entsprechend auf die Stufen 11 bis 16 übertragen.

 

Frau Vogelbusch erklärt auf Nachfrage von Herrn Kühne, dass die Kindergelderhöhung oder auch zu erwartende höhere Lohnabschlüsse, die die Kosten der Kitas beeinflussen könnten, noch nicht in die Berechnung eingeflossen seien. Erst im Sommer 2024 wisse man, wie das Kindergartenjahr gelaufen sei, erst dann könne man nachsteuern.

 

 

Anlage(n):

-       Entgeltordnung Kita Landkreis Friesland auf dem Gebiet der Stadt Schortens

-       KiTa-Entgelttabelle ab 01.08.2023

-       Entgelttabelle Stadt Schortens 2022 – gültig bis 31.07.2022

 

 

Der Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

 

Der Entgeltordnung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Stadt Schortens ab dem 01.08.2023 wird zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0