Sitzung: 05.12.2022 Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0380/2022
Frau Vogelbusch erläutert, dass die Vorlage die
Erste ist, die im Zusammenhang mit der Übernahme der Schortenser Kitas zur
Beschlussfassung anstehe, weitere, z.B. die Benutzungsordnung, werden folgen.
Zum 01.08.2023 wird der Landkreis Friesland Träger der
zuvor in kommunaler Trägerschaft der Stadt Schortens befindlichen
Einrichtungen. Die Entgeltordnung solte schon jetzt, im Dezember 2022,
beschlossen werden, um für die Eltern zu den Anmeldeterminen im März 2023
bereits jetzt Klarheit über die dann zu entrichtenden Entgelte zu verschaffen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Entgelte in den
bisherigen Stufen zu moderieren. Damit einhergehend ist es sinnvoll, die
Entgelte in den höheren Einkommen entsprechend anzupassen, um dem Einkommen
entsprechende Entgelte zu erhalten und diese breiter aufzustellen. Daher wurden
die Entgeltstufen 11 bis 16 neu eingeführt, die Stufen 1 bis 10 wurden gesenkt.
Grundlage für die Gesamtberechnung bildete die
aktuell gültige Entgelttabelle der Stadt Schortens. Die Entgelte in den bisher
festgelegten Stufen 1 bis 10 werden bei den Entgeltsätzen einer 40
Stundenbetreuung um jeweils ca. 10 Prozent reduziert. Für die neu
hinzugekommenen Einkommensstufen 11 bis 16 wurden die Entgelte proportional
fortgeschrieben.
Die Entgelte für die 20 Stunden-Betreuung liegen
bei ca. 55 Prozent des 40-Stunden Entgelts, für die 25 Stunden-Betreuung bei
ca. 68 Prozent, für die 30 Stunden-Betreuung bei ca. 75 Prozent und für die 35
Stunden-Betreuung bei 87,5 Prozent. Diese prozentuale Regelung wurde von der
aktuell gültigen Entgelttabelle der Stadt Schortens übernommen und entsprechend
auf die Stufen 11 bis 16 übertragen.
Frau Vogelbusch erklärt auf Nachfrage von Herrn
Kühne, dass die Kindergelderhöhung oder auch zu erwartende höhere
Lohnabschlüsse, die die Kosten der Kitas beeinflussen könnten, noch nicht in
die Berechnung eingeflossen seien. Erst im Sommer 2024 wisse man, wie das
Kindergartenjahr gelaufen sei, erst dann könne man nachsteuern.
Anlage(n):
- Entgeltordnung Kita Landkreis Friesland auf dem
Gebiet der Stadt Schortens
- KiTa-Entgelttabelle ab 01.08.2023
- Entgelttabelle Stadt Schortens 2022 – gültig bis
31.07.2022
Der Ausschuss stimmt dem Beschlussvorschlag
einstimmig zu:
Der Entgeltordnung über die Gebühren für die
Benutzung der Kindertagesstätten des Landkreises Friesland in der Stadt
Schortens ab dem 01.08.2023 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |