Sitzung: 13.12.2022 Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
Beschluss: Antrag wurde zurückgezogen/ kein Beschluss
Vorlage: 0384/2022
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
Beschluss:
Der Antrag wurde von der CDU zurückgezogen.
Begründung:
Der Kreisausschuss des
Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 07.09.2022 beschlossen, aufgrund
des Antrages der CDU-Fraktion der Verwaltung den Prüfauftrag für einen
Hilfsfond zu geben.
Die CDU-Fraktion hat beantragt,
dass der Landkreis Friesland kurzfristig einen Vorschlag erarbeitet, wie nach
Vorbild des Corona-Hilfsfonds kleine und mittlere Unternehmen wie auch
Privatpersonenhaushalte im nachzuweisenden Not- und Bedarfsfall so weit
stabilisiert werden können, dass die gestiegenen Energiekosten wie die
allgemeine Inflation nicht zur Zahlungsunfähigkeit führen.
Im Rahmen des Prüfauftrages
durch die Verwaltung sind folgende Fragen/Probleme erörtert worden:
- Die Gefahr, dass ein Landkreis-Zuschuss beim späteren
Bundes-/Landeszuschuss angerechnet wird und diese Stellen dann weniger
zahlen. Das Problem besteht auch schon bei dem Corona-Hilfsfonds. Dort
überprüft die NBank gerade, ob sogenannte „Überkompensationen“ durch
Drittförderungen aufgetreten sind.
- Durch die enorm gestiegenen Energiekosten könnten geringfügige
einmalige Zuschüsse (1.000 EUR) von den Unternehmen bezogen auf den
Antragsaufwand als nicht angemessen empfunden werden.
- Bei der Frage „Einzelfallentscheidung“ oder „Gießkanne“ würde sich
die Verwaltung für eine Einzelfallentscheidung durch den KA auf Vorschlag
der Wirtschaftsförderung entscheiden. Hierbei ist insbesondere auf den
Gleichheitsgrundsatz zu achten.
- Problem ist, dass nicht bekannt ist, inwieweit die Unternehmen ihre
erhöhten Kosten über angehobene Stundensätze oder sonstige
Rechnungszuschläge in den nächsten Monaten an ihre Kunden weitergeben
werden. Dann könnte es zu Doppelentlastungen kommen.
- Wegfallende Rückforderungsmöglichkeiten bei Insolvenzen
- Welche Gelder können innerhalb der Kreisverwaltung kurzfristig zur
Verfügung gestellt werden?
- Deckungsmittel im Budget der
Wirtschaftsförderung stehen hierfür nicht zur Verfügung
- Bereitstellung der Mittel müsste
durch Kreistagsbeschluss bzw. Eilentscheidung durch den Landrat
(außerplanmäßige Aufwand) erfolgen.
Mittlerweile zeichnen sich
umfassende Entlastungshilfen durch den Bund und das Land ab.
Ein wirtschaftlicher Abwehrschirm der
Bundesregierung gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges soll über die
bestehenden Entlastungspakete hinaus die steigenden Energie-kosten und die
schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen
abfedern. Er wurde am 29. September von Bundesfinanzminister, Bundeskanzler und
Bundewirtschaftsminister vorgestellt. Der Abwehrschirm sieht unter anderem die
Einführung einer Gaspreisbremse vor und umfasst Finanzmittel in Höhe von bis zu
200 Milliarden Euro. Hinzu kommt ein gesondertes Maßnahmenpaket, das von den Sanktionen
oder dem Kriegsgeschehen betroffene Unternehmen unterstützt.
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz (Anpassung des Einkommenssteuertarifes,
Ausgleich der kalten Progression, Erhöhung des Grundfreibetrages, Erhöhung des
Kindergeldes, Erhöhung des Spitzensteuersatzes, Erhöhung des Freibetrages beim
Solidaritätszuschlag) werden zudem zusätzliche steuerliche Belastungen der
Bürgerinnen und Bürger infolge der Inflation
vermieden.
Auch die Niedersächsische
Landesregierung hat weitreichende Unterstützungsmaßnahmen als Ergänzung zum
Bund auf den Weg gebracht. Am 15.11.2022 hat die Niedersächsische
Landesregierung den Entwurf eines Nachtragshaushalts für die Jahre 2022 und
2023 beschlossen. Damit sollen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein
Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen
Einrichtungen geschaffen werden. Dieser Rettungsschirm in Höhe von etwa einer
Milliarde Euro soll dabei helfen, den enormen Kostensteigerungen im
Energiesektor in Folge des russischen Angriffskrieges besser begegnen zu
können. Hinzu kommen noch erhöhte Leistungen durch das Bundeswohngeldgesetz,
das Bürgergeld und die Grundsicherung.
Das landeseigene Sofortprogramm (siehe Anlage)
richtet sich vor allem an Bürgerinnen und Bürger, die besonders hart betroffen
sind, und an kleinere und mittlere Unternehmen, die sofort Unterstützung
benötigen. Es wendet sich auch an Kultureinrichtungen und Sportvereine und die
soziale Infrastruktur.
Im Ergebnis schlägt die
Verwaltung daher vor, seitens des Landkreises Friesland keinen eigenen
Hilfsfonds zu erarbeiten und zu beschließen, da gerade auch der Gas- und
Strompreisdeckel und die Direkthilfen Härten abfedern. Im Rahmen der
Haushaltsberatung sollte diskutiert werden, ob im Haushalt 2023 ein Ansatz des
Landkreises Friesland für die Beteiligung an den Landeshilfsfonds (⅓
Land, ⅓ Landkreis, ⅓ EVU) eingestellt werden soll. Dieser ist
subsidiär und greift erst im Falle des Versagens anderer Hilfeleistungen.
Herr Kühne zieht den Antrag der CDU zurück.