Beschluss: Vorlage wurde zurückgezogen / kein Beschluss

Beschluss:

Das Gremium beschließt bezüglich des freiwilligen Zuschusses i.H.v. bis zu 300,00 € je Pflegekind den Stichtag 01.10.22, zudem wird zur Vermeidung einer Doppelförderung bei Erhalt des Zuschusses nach dem HeizkZuschG (230,00 €) lediglich ein reduzierter freiwilliger Zuschuss i.H.v. 70,00 € ausgezahlt.

 


Dieser TOP wird mit TOP 6.8.1 zusammen behandelt.
Herr KTA Wilken teilt mit, dass es sich hier um den Hinweis der Verwaltung handele, dass es eventuell zu Doppelförderungen bei einzelnen Familien kommen könne. Die Politik habe sich allerdings dazu entschieden hier nicht genau auf den Cent nachzurechnen, sondern zu beschließen, dass jedes Pflegekind diese 300,00 € bekomme. Herr KTA Zillmer merkt an, dass der eben in TOP 6.8.1 gefasste Beschluss eindeutig und allumfassend sei und keine Einschränkungen beinhalte. Für ihn sei die Abstimmung über den TOP 6.12.4 somit entbehrlich.
Der Landrat Herr Ambrosy erwidert, dass man die Vorlage aus TOP 6.8.1 als die weiter gehende ansehen könne und damit die Vorlage aus TOP 6.12.4 entbehrlich sei. Man könne auch trotzdem abstimmen, beides sei möglich. Herr KTA Ratzel schlägt vor, dass die Verwaltung die Vorlage zurückziehe.
Der Landrat Herr Ambrosy stimmt dem zu.


Abstimmungsergebnis:

Die Vorlage wurde zurückgezogen.