Sitzung: 21.12.2022 Kreistag des Landkreises Friesland
Herr Tammen und Herr Rieck aus
dem Fachbereich Ordnung, Bereich Katastrophenschutz stellen den
Sachstandsbericht Katastrophenschutz vor.
Das Hauptaugenmerk läge
aktuell auf der Bildung einer krisensicheren Kommunikation, undzwar gemeinsam
mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Hierzu wolle man
Krisenleuchttürme aufbauen, damit bei einem Zusammenbruch der herkömmlichen
Kommunikation, die Möglichkeit gegeben sei, Notrufe abzusetzen und
Informationen zu erhalten. Dies könne nur im Zusammenwirken mit den Städten und
Gemeinden funktionieren, da die Katastrophenschutzbehörde erst dann zuständig
werde, wenn der Katastrophenschutzfall festgestellt werde. Dem entsprechend
läge es auch im eigenen Interesse der Städte und Gemeinden, den Schutz der
Bevölkerung sicherzustellen.
Es seien , noch Sonderpläne im
Bereich Sturmflut/ Hochwasser, Wald-/ Moor- und Heidebrände, Ölunfälle Küste,
Flugzeugunfälle (militärischer Flugzeuge, aufgrund des ehemaligen
Fliegerhorsts), sowie Störfälle Kernkraftweg Unterweser vorhanden. Hier seien
die letzten beiden nicht mehr relevant, die anderen Sonderpläne seien, auch
wenn sie nicht mehr auf aktuellem Stand seien, grundsätzlich noch nutzbar.
Des Weiteren sei mit den
einzelnen Kommunen über die bisherigen Evakuierungspläne gesprochen worden. Die
Liste der Standorte werde aktualisiert, hierbei werde geprüft, ob diese
Standorte sich auch als Strandorte für die geplanten Krisenleuchttürme eignen
würden.
In Planung sei zudem ein konkreter Plan für den Fall eines Blackouts
Außerdem werde aktuell eine Erhebung zum täglichen Treibstoffbedarf für die
Hilfsorganisationen, Rettungsdienste, Feuerwehren, Polizei, Verwaltungen und
Krankenhäuser, zwecks gebündelter Bedarfsmeldung durch die untere
Katastrophenschutzbehörde an die BAFA, durchgeführt. Dies diene der Zuweisung
von Treibstoff durch die Bundesverteilung im Krisenfall. Des Weiteren werde
hierzu ein Plan erstellt, bezüglich der Abholung des Treibstoffes im
Treibstofflager und der Verteilung vor Ort.
Außerdem seien durch Stabspersonal kürzlich acht Lehrgänge beim
Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz besucht worden,
sowie ehrenamtliches Personal der technischen Einsatzleitung (TEL) und
Fachberater und Fachberaterinnen (Polizei, Brandschutz) geschult worden.
Außerdem werde derzeit eine interkommunale Fortbildung im Februar für die
Ordnungsämter der Städte und Gemeinden zusammen mit dem Landkreis geplant.
Frau KTA Möller fragt, welche Auswirkungen z.B. die Energieansiedlungen in
Wilhelmshaven auf die Katastrophenszenarien hätten und wie sich diese auf die
interkommunale Zusammenarbeit auswirkten. Zudem fragt sie, wie eine vom
Telefon- und Mobilfunknetz unabhängige Kommunikation aussehen solle.
Herr Tammen erklärt, dass dies über ein digitales
Sprechfunknetz funktioniert, welches analog zum Mobilfunk, aber mit einer
eigenen Frequenz und mit eigenen Sendemasten umgesetzt wird. Des Weiteren gäbe
es Notstromaggregate, welche im Falle eines Stromausfalls für die Kommunen
ausreichen sollten. Eine stromunabhängige Kommunikation funktioniere dann
allerdings nicht für alle Bürgerinnen und Bürger, sondern lediglich unter den
jeweiligen Anlaufstellen des Katastrophenschutzes.
Es gäbe nun in der FTZ die Möglichkeit für eine Ausbildung im Sprechfunk. Hier
bestünde großes Interesse seitens der Kommunen. Außerdem sollen
Satellitentelefone beschafft werden.
Der Landrat Herr Ambrosy ergänzt, dass die Bedarfe mit dem Kreiskommando
abgestimmt wurden.
Auf Nachfrage von KTA Theemann erläutert Herr Rieck, dass man in Kontakt mit
den relevanten Hilfsorganisationen stünde, um den Kommunikationsbedarf
abzufragen Er teilt mit, dass es keine Handlungsanweisungen oder Maßnahmenpläne
vom Land gäbe, da dies in eigener Zuständigkeit der unteren
Katastrophenschutzbehörden läge.
Herr KTA Theemann gibt an, dass er es für sinnvoll erachte generische Szenarien
zu beschreiben und zu adaptieren, da dies helfen könne.
Frau KTA Möller ergänzt, dass es schnell zur Überlastung kommunaler Strukturen
käme. Man sei auf Bundesebene, unter Federführung des Bundeskanzleramtes, in
Zusammenarbeit mit dem Bundesinnen- und Bundesverteidigungsministerium dabei,
an einer Novellierung und Überholung der Bundessicherheits- und
Bundesversorgungsgesetze zu arbeiten. Außerdem solle an einer Neustrukturierung
der Schnittstellen zu den Kommunen und Landkreisen gearbeitet werden, da
Katastrophenlagen auch bundesweit, teils sogar international, greifen könnten.
Die jeweiligen Prozesse müssten hier geordnet werden und die Zusammenarbeit
zwischen den Behörden geübt werden. Die Zuständigkeit gehöre hier in
Bundeshand.