Herr Tammen und Herr Rieck aus dem Fachbereich Ordnung, Bereich Katastrophenschutz stellen den Sachstandsbericht Katastrophenschutz vor.

 

Das Hauptaugenmerk läge aktuell auf der Bildung einer krisensicheren Kommunikation, undzwar gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Hierzu wolle man Krisenleuchttürme aufbauen, damit bei einem Zusammenbruch der herkömmlichen Kommunikation, die Möglichkeit gegeben sei, Notrufe abzusetzen und Informationen zu erhalten. Dies könne nur im Zusammenwirken mit den Städten und Gemeinden funktionieren, da die Katastrophenschutzbehörde erst dann zuständig werde, wenn der Katastrophenschutzfall festgestellt werde. Dem entsprechend läge es auch im eigenen Interesse der Städte und Gemeinden, den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.

Es seien , noch Sonderpläne im Bereich Sturmflut/ Hochwasser, Wald-/ Moor- und Heidebrände, Ölunfälle Küste, Flugzeugunfälle (militärischer Flugzeuge, aufgrund des ehemaligen Fliegerhorsts), sowie Störfälle Kernkraftweg Unterweser vorhanden. Hier seien die letzten beiden nicht mehr relevant, die anderen Sonderpläne seien, auch wenn sie nicht mehr auf aktuellem Stand seien, grundsätzlich noch nutzbar.

Des Weiteren sei mit den einzelnen Kommunen über die bisherigen Evakuierungspläne gesprochen worden. Die Liste der Standorte werde aktualisiert, hierbei werde geprüft, ob diese Standorte sich auch als Strandorte für die geplanten Krisenleuchttürme eignen würden.
In Planung sei zudem ein konkreter Plan für den Fall eines Blackouts
Außerdem werde aktuell eine Erhebung zum täglichen Treibstoffbedarf für die Hilfsorganisationen, Rettungsdienste, Feuerwehren, Polizei, Verwaltungen und Krankenhäuser, zwecks gebündelter Bedarfsmeldung durch die untere Katastrophenschutzbehörde an die BAFA, durchgeführt. Dies diene der Zuweisung von Treibstoff durch die Bundesverteilung im Krisenfall. Des Weiteren werde hierzu ein Plan erstellt, bezüglich der Abholung des Treibstoffes im Treibstofflager und der Verteilung vor Ort.
Außerdem seien durch Stabspersonal kürzlich acht Lehrgänge beim Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz besucht worden, sowie ehrenamtliches Personal der technischen Einsatzleitung (TEL) und Fachberater und Fachberaterinnen (Polizei, Brandschutz) geschult worden. Außerdem werde derzeit eine interkommunale Fortbildung im Februar für die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden zusammen mit dem Landkreis geplant.
Frau KTA Möller fragt, welche Auswirkungen z.B. die Energieansiedlungen in Wilhelmshaven auf die Katastrophenszenarien hätten und wie sich diese auf die interkommunale Zusammenarbeit auswirkten. Zudem fragt sie, wie eine vom Telefon- und Mobilfunknetz unabhängige Kommunikation aussehen solle.

Herr Tammen erklärt, dass dies über ein digitales Sprechfunknetz funktioniert, welches analog zum Mobilfunk, aber mit einer eigenen Frequenz und mit eigenen Sendemasten umgesetzt wird. Des Weiteren gäbe es Notstromaggregate, welche im Falle eines Stromausfalls für die Kommunen ausreichen sollten. Eine stromunabhängige Kommunikation funktioniere dann allerdings nicht für alle Bürgerinnen und Bürger, sondern lediglich unter den jeweiligen Anlaufstellen des Katastrophenschutzes.
Es gäbe nun in der FTZ die Möglichkeit für eine Ausbildung im Sprechfunk. Hier bestünde großes Interesse seitens der Kommunen. Außerdem sollen Satellitentelefone beschafft werden.
Der Landrat Herr Ambrosy ergänzt, dass die Bedarfe mit dem Kreiskommando abgestimmt wurden.

Auf Nachfrage von KTA Theemann erläutert Herr Rieck, dass man in Kontakt mit den relevanten Hilfsorganisationen stünde, um den Kommunikationsbedarf abzufragen Er teilt mit, dass es keine Handlungsanweisungen oder Maßnahmenpläne vom Land gäbe, da dies in eigener Zuständigkeit der unteren Katastrophenschutzbehörden läge.
Herr KTA Theemann gibt an, dass er es für sinnvoll erachte generische Szenarien zu beschreiben und zu adaptieren, da dies helfen könne.
Frau KTA Möller ergänzt, dass es schnell zur Überlastung kommunaler Strukturen käme. Man sei auf Bundesebene, unter Federführung des Bundeskanzleramtes, in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnen- und Bundesverteidigungsministerium dabei, an einer Novellierung und Überholung der Bundessicherheits- und Bundesversorgungsgesetze zu arbeiten. Außerdem solle an einer Neustrukturierung der Schnittstellen zu den Kommunen und Landkreisen gearbeitet werden, da Katastrophenlagen auch bundesweit, teils sogar international, greifen könnten. Die jeweiligen Prozesse müssten hier geordnet werden und die Zusammenarbeit zwischen den Behörden geübt werden. Die Zuständigkeit gehöre hier in Bundeshand.