Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, einen Härtefallfonds im Landkreis Friesland einzurichten.

 


Im August des Jahres 2022 erklärte das Land Niedersachsen, lokale Härtefallfonds zu Abmilderung der Energiekrise bilden zu wollen und diesen zumindest anteilig (mit einem Drittel der Kosten) finanziell zu unterstützen. Im Kern sollte es darum gehen, Unterstützungsleistungen zu erbringen, die dazu dienen, konkret drohende Energiesperren von Privatpersonen abzuwenden. Dabei war der Fonds nicht als Ersatz der auf Bundesebene beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen zur Abfederung sozialer Härten vorgesehen gewesen, sondern sollte neben den Leistungen der sozialen Sicherungssysteme und den Maßnahmen des Bundes ergänzend subsidiär dort greifen, wo trotz der Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen etwaige Härtefälle verbleiben, d.h. es wären vorrangige Hilfen zu prüfen und soweit möglich, vorgeschaltet zu nutzen. Entsprechende Prüfkriterien sind inzwischen ausgearbeitet und in dem anliegenden Vereinbarungsentwurf formuliert worden (s. Anlage). Eine entsprechende Vereinbarung wäre mit dem Land abzuschließen.

 

Das Land Niedersachsen hat sich bereit erklärt, sich bis zu einem Drittel an den Kosten der Härtefallfonds zu beteiligen und stellt hierfür zunächst landesweit 50 Mio. € zur Verfügung. Die Mittel werden auf die sich beteiligenden Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover aufgeteilt und für diese reserviert. Diese sollen wiederum selber ein weiteres Drittel der entstehenden Kosten tragen – das letzte Drittel übernimmt nach den Planungen der Landesregierung der Energieversorger der Grundversorgung. Aus diesem Grund wurden bereits die vom Land errechneten Mittel in Höhe von 1,8 Mio. € in den Haushalt des Landkreises Friesland eingestellt. Ebenso eingestellt wurden deswegen die Einnahmen der jeweiligen Drittel in Höhe von 1,2 Mio. Euro, so dass dem Landkreis effektiv Aufwendungen in Höhe von 600.000 € entstehen würden. Die Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplans 2023 berücksichtigt.

 

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass nur wenige Anträge bei der Kreisverwaltung eingehen bzw. den Förderkriterien entsprechen, da die vorrangigen Systeme des SGB II und SGB XII in Situationen von Bedürftigkeit durch hohe Jahresendabrechnungen oder Energiesperren vorrangig eintreten und diese Härten abwenden könnten. Erst nach den jeweiligen Prüfungen der Fachbereiche Job-Center sowie Soziales und Senioren würden Zuschüsse aus dem Härtefallfonds zur Auszahlung gebracht werden. Entsprechende Verfahren sind bereits etabliert und würden nun im Falle etwaiger Ablehnungen durch den Fonds ergänzt.

In Anlehnung an den bereits diskutierten Antrag aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus am 13.12.2022 zur Vorlage 0384/2022 schlägt die Verwaltung nun vor, einen Härtefallfonds im Landkreis Friesland einzurichten.

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Tetz um seinen Bericht.

 

Herr Tetz führt die Vorlage aus.

 

KTA Wilken teilt mit, dass man die Einrichtung eines regionalen Härtefallfonds sehr begrüße. Es sei sichergestellt, dass alle gesetzlichen Maßnahmen vorab geprüft würden und es werde wohl auch nur in Ausnahmefällen der Fonds in Anspruch genommen werden müssen. Er halte die Einrichtung des regionalen Härtefallfonds für ein wichtiges Signal in diesen herausfordernden Zeiten. Er teilt mit, dass die Mehrheitsgruppe der Einrichtung des Fonds zustimmen werde.

 

KTA Kühne erklärt, in der CDU/ZV/UWG/WPW-Gruppe sein man ebenso der Ansicht, dass die Einrichtung eines regionalen Härtefallfonds zu unterstützen sei und man werde ebenfalls der Einrichtung des Härtefallfonds zustimmen. Man begrüße, dass Teile des Antrages denen entsprächen, welche man bereits vor einigen Monaten eingebracht habe.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Ja:

10

Nein:

 

Enthaltung: