Erste Kreisrätin Vogelbusch begrüßt die Teilnehmenden, insbesondere begrüßt sie Frau Heinen und heißt sie in der Runde der Ausschussmitglieder herzlich willkommen. Erste Kreisrätin Vogelbusch verpflichtet Frau Melanie Heinen in ihrer Funktion als neu gewähltes Mitglied des Jugendparlamentes gemäß § 43 sowie §§ 40 - 42 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes einschließlich datenschutzrechtlicher Verpflichtung im Falle der Nutzung des elektronischen Kreistagsinformationssystems. Im Nachgang der Pflichtenbelehrung begrüßt Herr Bruns Frau Heinen und erklärt, sie sei nun offiziell verpflichtet und er freue sich auf die Zusammenarbeit.