Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der vorgelegte Bericht zur Zielerreichung 2022 wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:

 

§ Verringerung der Hilfebedürftigkeit

§ Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

§ Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

 

Zur Erreichung der Ziele schließt der Landkreis Friesland mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II) jährlich eine Zielvereinbarung ab.

 

Das Ergebnis der Zielerreichung für das Jahr 2022 wird in dem beigefügten Dokument zusammenfassend dargestellt.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bittet Herrn Bruns um seinen Bericht.

 

Herr Bruns begrüßt die Teilnehmenden und erläutert die Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation.

 

Seinem Bericht vorangestellt, beschreibt er die Rahmenbedingungen, welche die Ergebnisse der Zielerreichung im Besonderen beeinflusst haben. Er nennt beispielhaft den Einfluss der Corona-Pandemie, welche sich mit ihren Ausläufern sehr auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt habe. Es folgte unvermittelt die Ukraine-Krise, welche durch den am 01.06.2022 vorgenommenen Rechtskreiswechsel einen ebenfalls erheblichen Einfluss auf die Ergebnisse der Zielerreichung genommen habe. Zudem sei die nicht vorhersehbare Preisentwicklung bei den Lebenshaltungs- und bei den Energiekosten ein weiterer Faktor, welcher sich auf die Anzahl der Leistungsbeziehenden ausgewirkt habe.

 

Er erklärt, beim Ziel 1 (Verringerung der Hilfebedürftigkeit) und Kennzahl 1 (Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt) habe man sich vorgenommen, dass sich die Ausgaben im Bereich der Leistungen zum Lebensunterhalt im Verhältnis zum Vorjahr nicht wesentlich verändern. Man konnte dieses Ziel wegen der eingangs beschriebenen Faktoren und dem daraus resultierenden erhöhten Zugang an Leistungsbeziehenden nicht erreichen und habe somit etwa 500.000,00 € mehr ausgegeben als im Vergleich zum Vorjahr. Prozentual ausgedrückt habe dieses zu einer Steigerung von 3,6 % geführt. Damit belege man im Vergleich zu den Jobcentern in Niedersachsen Rang 13 von 45. Die durchschnittliche Steigerung in den Niedersächsischen Jobcentern betrage 3,8 %.

 

Herr Bruns erklärt, das Ziel 2 beinhalte die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit. Die Integrationsquote (Kennzahl 2) sollte im Jahr 2022 30,5 % betragen. Diese Zahl habe man allerdings unter völlig anderen Vorzeichen geplant. Man sei von einem Wegfall der Corona-Pandemie ausgegangen und habe die im Laufe des Jahres eingetretenen Krisen nicht vorhersehen können.  Somit habe man unter diesen besonderen Umständen mit 25,8 %  den angestrebten Zielwert nicht erreichen können. Allerdings belege das Jobcenter Friesland im Vergleich zu den anderen Jobcentern in Niedersachsen Rang 4 von 45.  Ebenso habe man bei der Integrationsquote der Alleinerziehenden Platz 2 von 45 Jobcenter erreichen können. Damit seien dies weiterhin sehr gute Ergebnisse.

 

Herr Bruns geht auf das Ziel 3, die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug, mit der Veränderung des Bestandes der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) - Kennzahl 3 - ein. Man habe sich vorgenommen, den Bestand der Langzeitbeziehenden um 2,4 % zu reduzieren. Hier habe man die Zielsetzung mit einer Reduzierung um 6,8 % erreichen können. Dieses sei ein 11. Rang von 45 Jobcentern in Niedersachsen und unter den gegebenen Voraussetzungen mit Blick auf die derzeit bestehenden Herausforderungen ebenfalls ein gutes Ergebnis.

 

KTA Wilken erkundigt sich, wie man Langzeitbeziehenden, welche teilweise 4 Jahre und länger im Bezug seien, motiviere, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Herr Bruns antwortet, dieses sei die tägliche Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter. Bei Personen mit einem verfestigten Leistungsbezug stelle man sich die Frage, welche Hemmnisse einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt entgegenstünden und wie man den Leistungsziehenden unterstützen könne. Es ginge bei diesem Personenkreis zunächst nicht vorrangig um die Integration in den Arbeitsmarkt, sondern um die Unterstützung der Beseitigung etwaig bestehender Hemmnisse. Man habe gezielte Fördermöglichkeiten für diesen Personenkreis und man gebe nicht auf, auch diese Personen so lange zu begleiten, bis sich hier Integrationserfolge einstellten.