Sitzung: 07.02.2023 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0403/2023
Beschluss:
Der vorgelegte Bericht zur Zielerreichung 2022 wird zur Kenntnis genommen.
Die
Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in
Bezug auf drei Ziele gemessen:
§
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
§
Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit
§ Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Zur
Erreichung der Ziele schließt der Landkreis Friesland mit dem Niedersächsischen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Niedersächsischen
Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS)
gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II)
jährlich eine Zielvereinbarung ab.
Das Ergebnis der Zielerreichung für
das Jahr 2022 wird in dem beigefügten Dokument zusammenfassend dargestellt.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bittet
Herrn Bruns um seinen Bericht.
Herr Bruns begrüßt
die Teilnehmenden und erläutert die Vorlage anhand einer
PowerPoint-Präsentation.
Seinem Bericht
vorangestellt, beschreibt er die Rahmenbedingungen, welche die Ergebnisse der
Zielerreichung im Besonderen beeinflusst haben. Er nennt beispielhaft den
Einfluss der Corona-Pandemie, welche sich mit ihren Ausläufern sehr auf den
Arbeitsmarkt ausgewirkt habe. Es folgte unvermittelt die Ukraine-Krise, welche
durch den am 01.06.2022 vorgenommenen Rechtskreiswechsel einen ebenfalls
erheblichen Einfluss auf die Ergebnisse der Zielerreichung genommen habe. Zudem
sei die nicht vorhersehbare Preisentwicklung bei den Lebenshaltungs- und bei
den Energiekosten ein weiterer Faktor, welcher sich auf die Anzahl der
Leistungsbeziehenden ausgewirkt habe.
Er erklärt, beim
Ziel 1 (Verringerung der Hilfebedürftigkeit) und Kennzahl 1 (Veränderung der
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt) habe man sich vorgenommen, dass sich
die Ausgaben im Bereich der Leistungen zum Lebensunterhalt im Verhältnis zum
Vorjahr nicht wesentlich verändern. Man konnte dieses Ziel wegen der eingangs
beschriebenen Faktoren und dem daraus resultierenden erhöhten Zugang an
Leistungsbeziehenden nicht erreichen und habe somit etwa 500.000,00 € mehr
ausgegeben als im Vergleich zum Vorjahr. Prozentual ausgedrückt habe dieses zu
einer Steigerung von 3,6 % geführt. Damit belege man im Vergleich zu den
Jobcentern in Niedersachsen Rang 13 von 45. Die durchschnittliche Steigerung in
den Niedersächsischen Jobcentern betrage 3,8 %.
Herr Bruns erklärt,
das Ziel 2 beinhalte die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit. Die
Integrationsquote (Kennzahl 2) sollte im Jahr 2022 30,5 % betragen. Diese Zahl
habe man allerdings unter völlig anderen Vorzeichen geplant. Man sei von einem
Wegfall der Corona-Pandemie ausgegangen und habe die im Laufe des Jahres
eingetretenen Krisen nicht vorhersehen können.
Somit habe man unter diesen besonderen Umständen mit 25,8 % den angestrebten Zielwert nicht erreichen
können. Allerdings belege das Jobcenter Friesland im Vergleich zu den anderen
Jobcentern in Niedersachsen Rang 4 von 45.
Ebenso habe man bei der Integrationsquote der Alleinerziehenden Platz 2
von 45 Jobcenter erreichen können. Damit seien dies weiterhin sehr gute
Ergebnisse.
Herr Bruns geht auf
das Ziel 3, die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug, mit der
Veränderung des Bestandes der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB) - Kennzahl 3 -
ein. Man habe sich vorgenommen, den Bestand der Langzeitbeziehenden um 2,4 % zu
reduzieren. Hier habe man die Zielsetzung mit einer Reduzierung um 6,8 %
erreichen können. Dieses sei ein 11. Rang von 45 Jobcentern in Niedersachsen
und unter den gegebenen Voraussetzungen mit Blick auf die derzeit bestehenden
Herausforderungen ebenfalls ein gutes Ergebnis.
KTA Wilken erkundigt sich, wie man
Langzeitbeziehenden, welche teilweise 4 Jahre und länger im Bezug seien,
motiviere, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Herr Bruns antwortet, dieses sei die tägliche
Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter. Bei Personen mit
einem verfestigten Leistungsbezug stelle man sich die Frage, welche Hemmnisse
einer Rückkehr in den Arbeitsmarkt entgegenstünden und wie man den
Leistungsziehenden unterstützen könne. Es ginge bei diesem Personenkreis
zunächst nicht vorrangig um die Integration in den Arbeitsmarkt, sondern um die
Unterstützung der Beseitigung etwaig bestehender Hemmnisse. Man habe gezielte
Fördermöglichkeiten für diesen Personenkreis und man gebe nicht auf, auch diese
Personen so lange zu begleiten, bis sich hier Integrationserfolge
einstellten.