Sitzung: 07.02.2023 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beschluss: Kenntnisnahme/Zustimmung
Vorlage: 0402/2023
Beschluss:
Dem vorgelegten Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2023 mit seinen geschäftspolitischen Schwerpunkten wird zugestimmt.
Das Integrations- und Arbeitsmarktprogramm beschreibt im Rahmen des
gesetzlichen Auftrags und den hierzu entwickelten Bundeszielen die
geschäftspolitischen Ziele des Jobcenters Friesland für das Jahr 2023 und legt
gleichzeitig fest, mit welchen Aktivitäten diese Ziele erreicht werden sollen.
Es stellt Transparenz über die Aktivitäten des Jobcenters her und ist
zugleich Grundlage für die Zusammenarbeit mit allen Akteuren des lokalen
Arbeitsmarktes, indem es diese Informationen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Jobcenters, den Kooperations- und Netzwerkpartnern als auch der
interessierten Öffentlichkeit zugänglich macht.
Ein kooperatives Miteinander sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung
funktionierender und ineinandergreifender Netzwerke soll mit der Umsetzung
gemeinsamer Projekte zur Erreichung der Ziele beitragen.
Als Einflussfaktoren wurden im Integrations-
und Arbeitsmarktprogramm die voraussichtliche Entwicklung des Arbeitsmarktes,
die aktuelle Kundenstruktur im Jobcenter, die Ziele für 2023 sowie die
personellen und finanziellen Ressourcen berücksichtigt. Es bildet den Rahmen für die Entwicklung von
Maßnahmen, ist jedoch keine detaillierte Maßnahmenplanung.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die
Vorlage vor und bittet Frau Burkhardt um ihren Bericht.
Frau Burkhardt führt die Vorlage anhand einer
PowerPoint-Präsentation aus.
Frau Burkhardt
erklärt, dass das Integrations- und Arbeitsmarktprogramm die
geschäftspolitischen Ziele und die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des Jobcenters
Friesland beschreibe. Die Arbeit des Jobcenters werde durch die
bundespolitische Ausrichtung und die dort festgelegten arbeitsmarktpolitischen
Schwerpunkte und Ziele beeinflusst. Einen besonderen Einfluss auf die
Ausrichtung der Integrationsarbeit werde in diesem Jahr die Einführung der
Bürgergeld-Reform einnehmen.
Frau Burkhardt
nennt die Einflussfaktoren des Integrations- und Arbeitsmarktprogrammes
beginnend mit den personellen und finanziellen Ressourcen. Man habe im November
2022 die Mitteilung erhalten, dass man für die Eingliederungsleistungen ein um
140.000,00 € geringeres Budget als im Vorjahr zur Verfügung gestellt bekomme.
Man werde versuchen, aus anderen Mitteln, beispielsweise ESF-Projekten oder
Bundesmitteln, diese Kürzungen zu kompensieren. Für den
Verwaltungskostenhaushalt stünden mit 4.711.892,00 € ca. 70.000,00 € mehr
Mittel zur Verfügung als im Vorjahr. Allerdings werde man aufgrund des
personellen Bedarfes, auch Mittel aus dem Eingliederungshaushalt in den
Verwaltungskostenhaushalt umschichten müssen. Im Vergleich zum Vorjahr fehlen
im Eingliederungshaushalt damit etwa 500.000,00 €. Man werde allerdings für das
Jahr 2024 voraussichtlich wieder mehr Mittel erhalten, weil im kommenden Jahr
zusätzliche Gelder zur Bewältigung der Herausforderungen durch die
Ukraine-Krise bereitgestellt würden.
KTA Kühne erkundigt
sich, ob man die Gelder des Eingliederungstitels und Verwaltungskostentitels
wahlfrei verwenden und umverteilen könne.
Frau Burkhardt
antwortet, dass dem so sei und man die bereit gestellten Mittel nach eigenen
Maßstäben verwenden könne.
Herr Bruns fügt
ergänzend hinzu, dass man im Bereich der Eingliederungsleistungen sicherstelle,
die vorhandenen Mittel so einzusetzen, dass die Leistungen, welche der
Gesetzgeber vorgebe, vorhalten zu können.
Zum Wirtschafts-
und Arbeitsmarkt erläutert Frau Burkhardt, dass dieser trotz Corona-Pandemie
und Ukraine-Krise sich stabil zeige. Auch sei die Arbeitslosenquote im SGS
II-Bereich trotz der Zugänge an ukrainischen Geflüchteten konstant geblieben.
Für dieses Jahr rechne man mit einer leichten Erhöhung der Arbeitslosenzahlen.
Bei den Zielen und
Handlungsfeldern verweist Frau Burkhardt auf den von Herrn Bruns
vorangegangenen Bericht zur Zielerreichung.
Frau Burkhardt
führt weiter aus, dass die Kundenstruktur in das Integrations- und
Arbeitsmarktprogramm einfließe. Es werde beispielsweise betrachtet, welche
Kunden betreut würden und wie sich der Anteil von Männern und Frauen und die
Altersstruktur darstelle.
Zu den
Integrationsstrategien erläutert Frau Burkhardt, dass jeder Leistungsbeziehende
ein individuelles Angebot sowie eine individuelle Integrationsstrategie
erhalte. Vorrangging in diesem Jahr sei hierbei die Umsetzung der
Bürgergeld-Reform und insbesondere die übergeordnete Rolle bei der
Qualifizierung.
Frau Burkhardt geht
auf die Zielgruppen ein, welche im kommenden Jahr im Fokus stünden. Aktuell
liege hierbei der Anteil der Frauen bei 55 %. Beispielhaft nennt Frau Burkhardt
im Besonderen die alleinerziehenden Frauen ohne Berufsabschluss, Frauen mit
Fluchterfahrung aus der Ukraine-Krise sowie Frauen mit Migrationshintergrund,
vorwiegend aus der Flüchtlingsbewegung 2015/2016. Hier werde man in Kooperation
mit der Volkshochschule beispielsweise das ESF-geförderte Projekt „MyTurn“
nutzen, um diesem Personenkreis eine besondere Förderung zu ermöglichen.
KTA Wilken
erkundigt sich, wo dieses Projekt angeboten werde.
Frau Burkhardt
antwortet, dass für den Landkreis Friesland hier die Standorte Jever und Varel
zu nennen seien, allerdings handele es sich im Wesentlichen um ein aufsuchendes
Projekt.
Frau Burkhardt geht
im Einzelnen auf die Förderung der Langzeitbeziehenden, der
Geringqualifizierten sowie Jugendlicher und junge Erwachsener ein. Ebenso erwähnt
sie die Personengruppe der ausländischen Leistungsbeziehenden. Sie beschreibt
verschiedene für die genannten Personengruppen zur Verfügung stehende Projekte
und Instrumente. Sie nennt hierbei beispielhaft die Unterstützung der
beruflichen Fortbildung durch Weiterbildungsprämien, Weiterbildungsgelder oder
auch den Bürgergeldbonus.
KTA Wilken
erkundigt sich, ob die genannten Prämien und Weiterbildungsgelder
anrechnungsfrei seien.
Frau Burkhardt
bestätigt dieses.
Im Weiteren teilt
Frau Burkhardt mit, dass man dabei sei, neue Ansätze und Beratungsstrukturen
umzusetzen. Beispielsweise werde man mehr aufsuchende Arbeit in den Fokus der
Beratungen legen. Hier werde man die Integrationsfachkräfte entsprechend
schulen und qualifizieren, um für Beratungskonzepte der Zukunft gut aufgestellt
zu sein.
KTA Kühne erkundigt
sich im Hinblick auf die neuen Beratungsansätze, ob nach dem Ende der
Corona-Pandemie die Kundinnen und Kunden wieder vermehrt ins Haus kämen oder
sich hauptsächlich telefonisch beraten ließen. Er sei der Ansicht, dass der
persönliche Kontakt verbindlicher sei und möglicherweise mehr Erfolg bei der
Integration verspräche.
Frau Burkhardt
antwortet, dass nach wie vor viele Beratungen telefonisch stattfänden,
allerdings sei auch wieder ein Anstieg der persönlichen Kontakte zu erkennen.
Im Weiteren führt
Frau Burkhardt die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten der Jugendlichen und
jungen Erwachsenen aus und nennt beispielhaft die Projekte „Jugendwerkstatt“,
„CheckIn“ oder das Nachholen von Hauptschulabschlüssen.
KTA Wilken stellt
fest, dass man die Kundinnen und Kunden bei dem Jobcenter Friesland in guten
Händen wisse und anerkenne, dass sehr zielgerichtet gearbeitet werde. Dafür
spräche man dem Jobcenter und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen
Dank aus. Diesem schließen sich ebenfalls der Ausschussvorsitzende Herr Janßen
und die Mitglieder des Ausschusses an.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die
Ausführungen und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
KTA Wilken wendet sich im Anschluss an den
Bericht von Frau Burkhardt an Herrn Börgardts und erkundigt sich nach der
Entwicklung der Wohngeldanträge.
Herr Börgardts teilt mit, dass konkrete Zahlen
nicht vorlägen, allerdings sei die zuvor erwartete deutliche Zunahme von
Antragszahlen eingetroffen. Daraus ergäbe sich ein ebenfalls erwarteter
Rückstand bei der Antragsbearbeitung. Es seien zum 01.02.23 eine neue
Mitarbeiterin und ein neuer Mitarbeiter eingestellt worden. Allerdings müsse
zunächst die fachliche Einarbeitung erfolgen, ehe sich die Antragsbearbeitung
beschleunigen könne.
Abstimmungsergebnis:
Dem vorgelegten Integrations- und Arbeitsmarktprogramm wird einstimmig zugestimmt.
Ja: |
10 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
|