KTA Neugebauer fragt:

Können in der Bürgermeister-Osterloh-Straße in Büppel die Mülltonnen durch die Entsorgungsunternehmen einseitig (also auf einer Straßenseite) geleert werden?

Die Verwaltung antwortet:

Seitens der Entsorgungsunternehmen und des Landkreises Friesland wäre dies sogar sehr wünschenswert. Neben ökonomischen Gesichtspunkten (Abfuhr wird zügiger durchgeführt) sprechen vor allem ökologische Aspekte dafür. Insbesondere werden Emissionen in Form von Gerüchen und Lärm reduziert. Es ist jedoch so, dass der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger nicht auffordern kann die Tonnen auf die aus ihrer Sicht gegenüberliegende Straße zu bringen. Dies müsste auf freiwilliger Basis erfolgen. Es gibt jedoch immer Bürgerinnen und Bürger die sich meistens körperlich nicht in der Lage sehen, eine mitunter 100 kg schwere Biotonne über die Straße zu schieben. Die Entsorgungsunternehmen sind zudem vertraglich verpflichtet, die Tonnen dort wieder abzustellen, wo die Tonnen zur Leerung bereitgestellt wurden.

KTA Tammen fragt:

Ist es möglich, die Abfallentsorgung in Wüppels mit einem weniger schweren Entsorgungsfahrtzeug durchzuführen, da die Anwohner „ihre“ Straße selbstständig erneuern wollen und befürchten, dass dieser Aufwand überflüssig ist und wieder absackt wenn regelmäßig die schweren Entsorgungsfahrzeuge über die Straße fahren

Die Verwaltung antwortet:

In der laufenden Vertragslaufzeit bis einschließlich 2024 wird eine Änderung wohl nicht zu erzielen sein. Da die Straße rechtmäßig durch schwere Fahrzeuge befahren werden darf, ist es nicht möglich die Müllabfuhr aufzufordern andere Fahrzeuge einzusetzen. Wie dies bei den neuen Entsorgungsverträgen ab 2025 organisiert wird, bleibt abzuwarten

KTA Eilers fragt:

Kann die Verwaltung einen kurzen Sachstand zu dem am Montag, 06.02.2023 vom Land vorgestellten Wind-an-Land-Gesetz Niedersachen insbesondere zu den Flächenbedarfen für Windkraftanlagen geben?

Die Verwaltung antwortet:

Für den Landkreis Friesland sind 0,46 % der Landkreisfläche für Windkraftanlagen vorzuhalten. Dieses Ziel muss bis zum 31.12.2026 erreicht werden. Der Landkreis Friesland hat dieses Ziel bereits erreicht. Umweltminister Meyer hat in seinem Vortrag am Montag explizit erwähnt, dass es sich um Mindestvorgaben handelt und weitere Ausweisungen über diese Ziele hinaus selbstverständlich möglich und sogar wünschenswert sind. Für den Landkreis Friesland ist genau dies der Fall. Die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet erarbeiten derzeit weitere Potenzialstudien für Windkraftanlagen. Einige Kommunen haben bereits im Rahmen ihrer Planungshoheit Bauleitverfahren zur Änderung der Flächennutzungspläne initiiert. Der große Druck für den Landkreis Friesland besteht also nicht und es ist kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben.