Sitzung: 09.02.2023 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
KTA Neugebauer fragt:
Können in der Bürgermeister-Osterloh-Straße in Büppel die Mülltonnen
durch die Entsorgungsunternehmen einseitig (also auf einer Straßenseite)
geleert werden?
Die Verwaltung antwortet:
Seitens der Entsorgungsunternehmen und des Landkreises Friesland wäre
dies sogar sehr wünschenswert. Neben ökonomischen Gesichtspunkten (Abfuhr wird
zügiger durchgeführt) sprechen vor allem ökologische Aspekte dafür.
Insbesondere werden Emissionen in Form von Gerüchen und Lärm reduziert. Es ist
jedoch so, dass der Landkreis die Bürgerinnen und Bürger nicht auffordern kann
die Tonnen auf die aus ihrer Sicht gegenüberliegende Straße zu bringen. Dies
müsste auf freiwilliger Basis erfolgen. Es gibt jedoch immer Bürgerinnen und
Bürger die sich meistens körperlich nicht in der Lage sehen, eine mitunter 100
kg schwere Biotonne über die Straße zu schieben. Die Entsorgungsunternehmen
sind zudem vertraglich verpflichtet, die Tonnen dort wieder abzustellen, wo die
Tonnen zur Leerung bereitgestellt wurden.
KTA Tammen fragt:
Ist es möglich, die Abfallentsorgung in Wüppels mit einem weniger
schweren Entsorgungsfahrtzeug durchzuführen, da die Anwohner „ihre“ Straße
selbstständig erneuern wollen und befürchten, dass dieser Aufwand überflüssig
ist und wieder absackt wenn regelmäßig die schweren Entsorgungsfahrzeuge über
die Straße fahren
Die Verwaltung antwortet:
In der laufenden Vertragslaufzeit bis einschließlich 2024 wird eine
Änderung wohl nicht zu erzielen sein. Da die Straße rechtmäßig durch schwere
Fahrzeuge befahren werden darf, ist es nicht möglich die Müllabfuhr
aufzufordern andere Fahrzeuge einzusetzen. Wie dies bei den neuen
Entsorgungsverträgen ab 2025 organisiert wird, bleibt abzuwarten
KTA Eilers fragt:
Kann die Verwaltung einen kurzen Sachstand zu dem am Montag, 06.02.2023
vom Land vorgestellten Wind-an-Land-Gesetz Niedersachen insbesondere zu den
Flächenbedarfen für Windkraftanlagen geben?
Die Verwaltung antwortet:
Für den Landkreis Friesland sind 0,46 % der Landkreisfläche für Windkraftanlagen vorzuhalten. Dieses Ziel muss bis zum 31.12.2026 erreicht werden. Der Landkreis Friesland hat dieses Ziel bereits erreicht. Umweltminister Meyer hat in seinem Vortrag am Montag explizit erwähnt, dass es sich um Mindestvorgaben handelt und weitere Ausweisungen über diese Ziele hinaus selbstverständlich möglich und sogar wünschenswert sind. Für den Landkreis Friesland ist genau dies der Fall. Die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet erarbeiten derzeit weitere Potenzialstudien für Windkraftanlagen. Einige Kommunen haben bereits im Rahmen ihrer Planungshoheit Bauleitverfahren zur Änderung der Flächennutzungspläne initiiert. Der große Druck für den Landkreis Friesland besteht also nicht und es ist kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben.