Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Das Gremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


Begründung:

Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von der Staatsanwaltschaft und/ oder den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.

 

Die sozialpädagogischen Mitarbeitenden beraten die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden, begleiten sie zu den Gerichtsverhandlungen. Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden.

 

Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (ggf. auch der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden. Die ambulanten Maßnahmen bilden einen Teil der Jugendgerichtshilfe. Die Jugendlichen und Heranwachsenden werden in der Regel durch das Jugendgericht oder durch die Jugendgerichtshilfe zugewiesen. Es ist Aufgabe der ambulanten Maßnahmen, die Auflagen und Weisungen der auferlegten Erziehungsmaßregeln (z.B. Besuch einer Therapie) durchzuführen und entsprechend zu begleiten.

 

Durch verschiedene Angebote, insbesondere durch die Drogen- und Verkehrsdelikteseminare und dem sozialen Trainingskurs, sind Möglichkeiten geschaffen worden, auf Straftaten junger Menschen mit sozialpädagogischen Mitteln zu reagieren.

 

Aktuelle Situation

Seit Jahren ist bei der Jugendgerichtshilfe eine Tendenz sinkender Fallzahlen festzustellen. Dies entspricht auch dem Trend, der in der Polizeistatistik zu erkennen ist.

 

Straftaten im Bereich Körperverletzungen waren während der Zeit der Umgangsbeschränkungen durch den Wegfall von Veranstaltungen deutlich zurückgegangen. Hier ist aktuell ein Anstieg auf das frühere Niveau zu sehen. Im Bereich der Verbreitung von Videos mit kinderpornografischen Inhalten haben die Verschärfungen im Strafrecht zu einer Erhöhung der angezeigten Delikte geführt.

 

In der Sitzung soll die aktuelle Situation der Jugendgerichtshilfe vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung zu Ausschreitungen am Jahreswechsel dargestellt werden. Insbesondere wird auch über die Faktoren berichtet, die die Länge der Verfahren beeinflussen

 

 

Amtsgerichtsbezirke

Südkreis

Nordkreis

2009

423

411

2010

365

299

2011

358

317

2012

314

242

2013

226

215

2014

256

241

2015

284

220

2016

235

233

2017

206

205

2018

201

198

2019

192

211

2020

154

171

2021

167

208

2022

162

224

 

Frau Renken erläutert am Beispiel der Jugendkrawalle an Silvester, es wird immer mehr von steigender „Jugendgewalt“ gesprochen. Im Landkreis Friesland könne man jedoch einen deutlichen Rückgang von Straftaten durch Jugendliche und junge Heranwachsende verzeichnen. Auch die Behauptung, dass diese häufiger durch ausländische Mitbürger verursacht werden, könne man nicht bestätigen.

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Renken weiter, dass die Fallzahlen unabhängig von Corona einen Rückgang verzeichnen würden. Die Unterschiede im Nord und Südkreis ließen sich unter anderem durch die städtischen und ländlichen Gebiete wie auch durch die unterschiedlichen Einwohnerzahlen herleiten.

 

Herr Berger spricht sich dafür aus, die Respektlosigkeit von Jugendlichen gegenüber der Polizei und Rettungskräften mehr in der Öffentlichkeit zu Thematisieren. Wenn dies mehr ins öffentliche Bewusstsein gerät, könne man ggfs. einen Umbruch erreichen, wie z.B. beim Bilden einer Rettungsgasse. Diesbezüglich regt Herr Berger die Politik und den Landkreis an, mehr Bewusstsein für das Thema zu schaffen z.B. im Bildungsbereich, in Jugendzentren oder durch Projekte.

 

Herr Wilken unterstützt diesen Gedanken und bittet um thematisierung beim nächsten Jugendhilfeausschuss.

 

In Zuge dessen möchte Herr Langer, als Sprecher der Rettungsorganisationen, beim nächsten Treffen der Rettungsorganisationen, sowie der Polizei, Meinungen und Eindrücke der Einsatzkräfte einholen um einen Eindruck der Gesamtsituation im Landkreis Friesland zu erhalten und berichten zu können.

 

Herr Osterloh betont nochmal die positive Entwicklung in den Fallzahlen sowie die damit verbundene gute Arbeit in der Jugendgerichtshilfe. 

 

Frau Vogelbusch berichtet, dass in Coronazeiten die Onlinedelikte zugenommen haben. Mit einem Anstieg der Jugendgewalt wird nach Corona aktuell nicht gerechnet. Weiter wurden die Hilfsorganisationen nach den Silvestervorfällen bereits abgefragt und weder die Polizei noch die Rettungskräfte in Friesland berichteten von schweren Delikten. Wenn es dennoch im Einzelnen zu schweren Delikten komme, würde die Jugendgerichtshilfe zusätzlich durch den ASD unterstützt werden. Frau Vogelbusch bestätigt dennoch, dass eine Thematisierung der Respektlosigkeit gegenüber Einsatzkräften der Polizei und Rettungskräfte bereits in den Präventionsräten thematisiert wurde und dort auch sachlich, fachlich zuzuordnen ist. Zudem warnt sie dafür, Probleme herbeizureden, die es derzeit in Friesland nicht gibt.