Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Das Gremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Begründung:

Die Kündigung des Vertrags zum Betrieb der Erziehungsberatungsstellte zum 30.09.2023 durch den SOS-Jugendhilfeverbund führt dazu, dass eine neue Beratungsstelle ab dem 01.10.2023 die Pflichtaufgabe gemäß §28 SGB VIII übernehmen muss.

 

Der Fachbereich 51 stellt sich zukünftig eine Erziehungsberatungsstelle in Trägerschaft des Landkreises Friesland vor. Ein Grobkonzept der zukünftigen Beratungsstelle ist als Konzeptentwurf in der Anlage beigelegt.

 

Die enge Einbindung der Beratungsstelle in die Beratungsleistungen des Fachbereiches Jugend, Familie, Schule und Kultur soll besonders komplexe Fragestellungen bedarfsgerecht angehen und die Wirksamkeit der Beratungsleistungen für den jungen Menschen und seiner Familie verbessern. Ab 2024 wird die Beratung und Unterstützung von behinderten jungen Menschen gesetzlich weiter voranschreiten. Durch die Ansiedlung des „Verfahrenslotsen“ in der Beratungsstelle werden die Fachlichkeit, die Unabhängigkeit von den Entscheidungsprozessen im Allgemeinen Sozialen Dienst und der Eingliederungshilfe sowie eine angemessene Reflexion sichergestellt. Neben der Beratung der Betroffenen ist es auch Aufgabe des „Verfahrenslotsen“ das Amt zu beraten, um die Veränderung der Geschäftsprozesse zu begleiten, die einen reibungslosen Ablauf zur Gewährung der Unterstützungsleistungen garantieren sollen.

 

Ein weiterer Schwerpunkt wird die Entwicklung von Verfahren für die Trennungs- und Scheidungsberatung sein. Dies fordert eine transparent strukturierte Kooperation der beteiligten Professionen, einschließlich der zu Beratenden selbst. Aktuell werden vor den familiengerichtlichen Verfahren Beratungen zumeist durch die Mitarbeitenden in den Familien- und Kinderservicebüros geleistet. Der ASD wirkt gemäß §50 SGGB VIII an den gerichtlichen Verfahren mit. Um die verschiedenen Stärken der verschiedenen Beratungsmöglichkeiten nutzen zu können, braucht es ein abgestimmtes Konzept der beratenden Institutionen. Die in unserem Flächenlandkreis notwendige sozialräumliche Präsenz wird durch Beratungen in anderen Institutionen vor Ort gewährleistet. Hierfür könnten beispielsweise Kooperationen mit den Jugendhäusern, Kitas, Grundschulen und weiterführende Schulen geknüpft werden.

 

Personelle Ausstattung

Die personelle Ausstattung wird in seinem Umfang und seiner Fachlichkeit aus der vorherigen Trägerschaft des SOS Hilfeverbundes übernommen und resultiert aus den Qualitätsstandards für die Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen. Der Verfahrenslotse kommt als neue gesetzliche Aufgabe aus dem KJSG ab 2024 hinzu.

 

-        1,0 AK Psychologin Kinder- und Jugendpsychologin oder vergleichbare Qualifikation

-        1,5 AK Sozialarbeiterin, Sozialpädagogin oder vergleichbare Qualifikation

-        1,0 AK Heilpädagogin, Erzieherin vergleichbare Qualifikation

-        0,5 AK Verwaltung (1 AK Verfahrenslotse ab 2024)

 

Anlage: 1. Konzept Beratungsstelle

 

Frau Renken berichtet ergänzend, dass der Landkreis die Erziehungsberatung selbst durchführen möchte um Synergien aus den bestehenden Beratungsbedarfen nutzen zu können. Dies sei auch im Hinblick auf die inklusive Ausrichtung der Jugendhilfe zu begrüßen.

 

Herr Wilken hebt die positive Entwicklung durch eine bessere Vernetzung, wie auch der Anspruch in die Fläche zu gehen hervor, äußert jedoch Bedenken, dass dadurch zu viel Nähe zur Behörde bestünde.

 

Frau Renken begrüßt diese zukünftige engere Verknüpfung, da zuvor durch den freien Träger eine zu große Distanz zum Amt bestand und sich dadurch Doppelstrukturen kaum vermeiden ließen.

 

Auf Nachfrage erläutert Frau Renken, dass ca. 40 zeitgleiche Beratungsfälle unterschiedlicher Arten und Dauer abgewickelt werden können. Dabei würden sich die Arten in ca. 50% Erziehungsberatungsschwierigkeiten und 50 % Scheidung/ Trennung aufteilen, es gäbe nur einen sehr geringen Anteil von Fällen mit partnerschaftlicher Gewalt in der Familie.

 

Herr Berger fragt nach, ob es zu einem personell zeitigen Engpass kommen könne, wenn zukünftig mehr Vernetzungen bestünden als zuvor.

 

Frau Renken erklärt, dass aus ihrer Sicht und Erfahrung mit der SOS Beratungsstelle erst einmal mit dem Personalschlüssel angefangen werden kann, die der SOS Beratungsstelle zur Verfügung stand.

 

Auf Nachfrage von Herrn Zobel erläutert Frau Renken den Verfahrenslotsen. Eine ausführliche Erläuterung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.