Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Der öffentlichen Ausschreibung von Wärmelieferungsvertägen bezüglich der Heizungserneuerung in den Objekten BBS Jever, Schule am Schlosserplatz, HRS Jever, Inselschule Wangerooge, Lothar-Meyer-Gymnasium, Mariengymnasium Jever und Kreisamt in Jever im Haushaltsjahr 2009 wird zugestimmt, falls eine Zuwendung aus dem Investitionspakt zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in finanzschwachen Kommunen nicht gewährt wird.




Der Kreisausschuss des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 02.07.2008 unter TOP 3.3.10 (Erneuerung von Heizungsanlagen in kreiseigenen Gebäuden durch ein Energiesparcontracting, sh. Vorlage Nr. 334/2008 vom 12.06.2008) beschlossen, dem Abschluss von Wärmelieferungsverträgen mit der EWE AG bezüglich der Objekte Mariengymnasium, Außenstelle Schortens, Heinz-Neukäter-Schule Roffhausen, Pestalozzischule Varel, HS/RS Sande und HS/RS Obenstrohe zuzustimmen (Phase I).


Grundlage für diesen Beschluss war das Angebot der EWE AG vom 17.04.2008 auf Erneuerung der Heizungsanlagen in den o. a. Objekten durch den Abschluss von Wärmelieferungsverträgen, welches im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung abgegeben wurde.


Die Prüfung dieses Angebotes hatte ergeben, dass es wirtschaftlich ist, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.


Somit wurden in 5 Objekten insgesamt 11 Anlagen durch Wärmelieferungsverträge erneuert.


Die Maßnahmen sind weitestgehend abgeschlossen.


In der Vorlage Nr. 334/2008 vom 12.06.2008 wurde darüber hinaus ausgeführt, dass die verbleibenden 21 Anlagen in nächster Zeit auszuschreiben sind, Phase II.


Hierzu wird auf die Anlage zu dieser Niederschrift hingewiesen. In dem interfraktionellen Arbeitskreis „Energieeinsparung/Alternativen/Moderne Technik“ („AK Energie“) wurde am 19.02.2009 dieser Sachverhalt erörtert.


Die Verwaltung hatte die Bremer Energieeffizienz GmbH gebeten, zu prüfen, inwieweit die noch zu erneuernden Heizungsanlagen durch ein modifiziertes Energiesparcontracting erneuert werden können. Hierzu wurden der Bremer Energieeffizienz GmbH sämtliche Unterlagen über die kreiseigenen Liegenschaften zur Verfügung gestellt.


Die Vertreter der Bremer Energieeffizienz GmbH kamen in der Sitzung am 19.02.2009 zu dem Ergebnis, dass ein „ganzheitliches Energiesparcontracting“, welches auch beispielsweise die Erneuerung von Lichtanlagen etc. zum Inhalt hat, voraussichtlich im Rahmen der Ausschreibung kein wirtschaftliches Angebot erzielen wird.


Man empfahl daher, von einer erneuten Ausschreibung eines Energiesparcontracting Abstand zu nehmen.


Da, wie oben ausgeführt, das Angebot über die Erneuerung der Heizungsanlagen durch Wärmelieferung wirtschaftlich gewesen ist, wird vorgeschlagen, die noch ausstehenden Anlagen (sh. Anlage 1) ebenfalls durch Wärmelieferungsverträge erneuern zu lassen.


Die Maßnahme ist aufgrund der Vergabegrundsätze europaweit auszuschreiben.


Unter Berücksichtigung des Angebots über die Erneuerung von Heizungsanlagen durch Wärmelieferung hätten sich die Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlagen durch die „Phase II“ in 2008 für eine 10-jährige Vertragslaufzeit auf ca. 1.765.600 € belaufen.


Demgegenüber sind Einsparungen bei den Gaskosten in Höhe von ca. 660.000,00 € zu erwarten (10-jährige Vertragslaufzeit).


Ferner werden jährlich ca. 199 Tonnen Kohlendioxid eingespart.


Die Erneuerung der Heizungsanlagen sollte jedoch nur dann durch den Abschluss von Wärmelieferungsverträgen vorgenommen werden, wenn für die Erneuerung der Heizungsanlagen nicht eine Zuwendung aus dem Investitionspakt zur energetischen Modernisierung der sozialen Infrastruktur in finanzschwachen Kommunen gewährt wird.


Nach der Förderrichtlinie „Investitionspakt“ des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit werden Vorhaben zur Minderung der Primärenergiebedarfs gefördert. Durch die Erneuerung der Heizungsanlagen wird der Primärenergiebedarf erheblich gemindert. Die mögliche Förderung beträgt max. zwei Drittel der Ausgaben.


Die Kosten für eine Erneuerung der Heizungsanlagen „in Eigenregie“ liegen bei ca. 1.093.000,00 €. Sollte eine Förderung durch den Investitionspakt möglich sein, könnte, abhängig von der Förderhöhe, diese Lösung wirtschaftlicher sein als der Abschluss von Wärmelieferungsverträgen. Entsprechende Anträge werden gestellt, die Entscheidung über eine Förderung bleibt abzuwarten. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit erneut berichten.


Herr Thöle erläuterte die Vorlage zu diesem TOP. Insbesondere Auf das Beratungsgespräch mit dem Arbeitskreis Energie wurde hingewiesen.



Abstimmungsergebnis:

einstimmig