Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Die anliegende 4. Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Friesland vom 6. November 1992 über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) in Form der Neufassung des Kostentarifs wird beschlossen.


Der Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung des Landkreises Friesland, der die zu erhebenden Gebühren und Auslagen im eigenen Wirkungskreis regelt, bedarf dringend einer Neufassung, da die zurzeit geltenden Tarifpositionen mit Stand vom Jahr 2002 vielfach nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten und Kosten entsprechen. Als Anlage ist die vollständige Neufassung und eine Auflistung der Notwendigkeit von Änderungen(mit der Gegenüberstellung der alten und neuen Tarifpositionen) beigefügt. Die in der Auflistung nicht genannten Positionen wurden nicht geändert.


Aufgrund der zahlreichen Änderungen wird der Kostentarif in Form der Neufassung beschlossen.



Kreistagsabgeordneter Pauluschke erkundigte sich, ob die Kostentarife bundeseinheitlich gelten würden. Herr Höfer erläuterte, dass es eine Allgemeine Gebührenordnung gebe, in der bestimmte Kostenspannen vorgegeben seien. Die Landkreise in Weser-Ems haben sich darauf verständigt möglichst gleichmäßige Tarife zu verwenden, so dass keine größeren Schwankungen zwischen den Nachbarlandkreisen auftreten.




Abstimmungsergebnis:


- einstimmig -