Nachtrag: 06.03.2009 Nummer 2

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages für das „Zukunftszentrum Technologie und Ausbildung Varel-Friesland GmbH“ in der anliegenden Fassung wird zugestimmt. Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 12.500,- € wird ebenfalls zugestimmt.


Es wird Bezug genommen auf die gemeinsame Sitzung mit dem Kreisausschuss sowie dem Verwaltungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss der Stadt Varel am 08.01.2009 im Rathaus Varel (siehe TOP 3.1.2 der Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Friesland vom 08.01.2009).


Inzwischen ist geklärt worden, dass eine Gesellschaft für Entwicklung und Betrieb des Zukunftszentrums Technologie und Ausbildung ausreichend und eine Trennung in Besitz- und Betriebsgesellschaft aus wirtschaftlichen sowie auch aus steuerlichen Gründen nicht erforderlich ist.


Der anliegende Entwurf des Gesellschaftsvertrages enthält die aus Sicht der Verwaltungen des Landkreises und der Stadt Varel erforderlichen Regelungen und ist auch zwischen den Verwaltungen abgestimmt.


Die erforderliche Anzeige an die Aufsichtsbehörde nach § 116 Abs. 1 NGO i.V.m. § 65 NLO ist inzwischen vorsorglich erfolgt. Soweit aus deren Sicht Änderungen bzw. Ergänzungen erforderlich sein sollten, bittet die Verwaltung, diese im Laufe des Verfahrens einpflegen zu dürfen.


Verpflichtungen aus der Gründung der Gesellschaft entstehen zunächst lediglich in Höhe der Beteiligung von je 12.500,- €, sowie gegebenenfalls anteilige Gründungskosten.


Die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 12.500,- € ist erforderlich um die Gesellschaft schnellstmöglich gründen zu können. Die Mittel dafür können zunächst aus dem Investitionsobjekt „Zuweisungen zur Förderung der Wirtschaftsstruktur“ (Produkt: I1.080158.525) gezahlt werden.


Sobald die Planungen sowohl für das Technologiezentrum als auch für das Ausbildungszentrum sich konkretisieren, die Kosten dafür verlässlich beziffert werden können und auch der jeweilige Förderumfang feststeht, wird die Verwaltung weiter berichten und für die dann anstehenden Entscheidungen die entsprechenden Ermächtigungsbeschlüsse einholen.



Landrat Ambrosy erläuterte kurz die Vorlage sowie den Sachstand. Er teilte mit, dass die Verwaltung sich nunmehr für dieses „Bausteinverfahren“ entschieden habe, da die genaue Fördersumme – von der alles Weitere abhänge – noch unklar sei. Der 1. Baustein sei nunmehr die Gründung der Gesellschaft Zukunftszentrum Technologie und Ausbildung Friesland-Varel GmbH. Landrat Ambrosy machte deutlich, dass die Ausschussmitglieder sobald Informationen für die Finanzierung vorliegen, sofort informiert würden und bat um Verständnis dafür, dass die Verwaltung derzeit noch keinen Wirtschaftsplan für die Gesellschaft vorlegen könne.


Kreistagsabgeordneter Chmielewski wies darauf hin, dass die Vorlage des Wirtschaftsplanes äußert wichtig sei. Er sehe ein, dass ein schnelles Handeln notwendig sei, aber ohne konkrete finanzielle Daten sei eine derartige Beschlussfassung sehr unsicher. Er fragte an, ob eine eventuelle in Betracht kommende Nachjustierung im Rahmen der Beschlussfassung aufgenommen werden solle. Weiterhin wies er auf die Regelungen des § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages hin. Er erklärte, dass eine Regelung über eine Rückkopplung mit den Trägern eingearbeitet werden sollte, um ein Weisungsrecht bei der Verwendung von überproportionalen Gewinnen zu haben.

Landrat Ambrosy erläuterte zu der Anfrage, dass die Gründung unbedingt jetzt erfolgen solle, da sonst ein zu großer Zeitverzug eintreten könne. Er versprach noch einmal, dass alle Informationen im Rahmen seiner Berichtspflicht an den Ausschuss weitergegeben würden. Eine „Notbremse“ sei auch so gegeben, da jeder Baustein einzeln von den jeweils zuständigen Gremien entschieden werden müsse. Weiterhin erklärte er, dass der Kreisausschuss im Rahmen seiner Kompetenzen immer weisungsbefugt sei über die Mitglieder der Gesellschafterversammlung, um dort entsprechende Beschlüsse über Gewinnverwendungen oder Verluste einzubringen. Im Rahmen seiner Berichtspflicht müsse er über Verluste, Gewinne oder wesentliche Änderungen im Gesellschaftsvertrag berichten.


Abstimmungsergebnis:


- einstimmig -