Nachtrag: 06.03.2009 Nummer 1

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kenntnis.



Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Entscheidung und um schon vorab für die erweiterten Zuschussmöglichkeiten werben zu können, wurde nachfolgende Information und Beschlussvorlage im Kreisausschuss am 04.02.2009 beraten und beschlossen:


Das Land Niedersachsen stockt die Finanzmittel für die einzelbetriebliche Förderung in Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“ um 60 Mio. € aus Mitteln der Konjunkturprogramms auf und verbessert damit die Rahmenbedingungen zugunsten betrieblicher Investitionen erheblich. Der Landkreis Friesland ist Bestandteil der Gemeinschaftsaufgabe und definiert in diesem Programm als sogenanntes C-Fördergebiet.


Durch die zusätzlichen Finanzmittel soll dazu beigetragen werden, Unternehmen und Banken bei der Finanzierung von Investitionen in Anlagevermögen zu unterstützen, um gestärkt aus der derzeitigen Situation herauszukommen. Unternehmen, die jetzt einen Förderantrag stellen, haben die Möglichkeit, bis zu 35 % an verlorenen Zuschüssen vom Land zu erhalten. Diese Quote, die sich je nach Betriebsgröße und Art der Investition (Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung) zwischen 10- und wie oben erwähnt 35 % staffelt, stellt die Höchstquote an Zuschüssen aus der mit der Europäischen Union festgelegten Rahmenregelung zu. In den vergangenen Jahren wurden und ab 2010 sollen diese Prozentsätze auf Grund knapper Mittel wieder auf deutlich niedrigere Prozentsätze reduziert werden.


Der Landkreis Friesland möchte ebenfalls einen Teil zur Konjunkturbelebung in den Unternehmen beitragen und erhöht die Förderquoten für Anträge an das kreiseigene Förderprogramm. Hier können Unternehmen einen Antrag stellen, die keinen überwiegend regionalen Absatz haben. Die erhöhten Quoten von 30 % für Kleine Unternehmen bis 49 auf Vollzeit umgerechnete Mitarbeiter und 20 % für Mittlere Unternehmen von 50 – 250 auf Vollzeit umgerechnete Mitarbeiter gelten für Anträge, die in 2009 gestellt und auch beschieden werden. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises hofft auf die Investitionsbereitschaft der Unternehmen mit Sitz einer Betriebsstätte im Landkreis Friesland und bietet bei der Bearbeitung der Antragsunterlagen an das Land Niedersachsen oder im kreiseigenen Programm gerne seine Hilfe an. Ansprechpartner für Anträge an das Land Niedersachsen sind Herr Frank Schnieder unter Tel. 0 44 61 – 919 – 2520 oder Frau Heidi Boeck unter Tel. 0 44 61 – 919 – 2510 für das kreiseigene Wirtschaftsförderungsprogramm.


Die weiteren inhaltlichen Änderungen tragen dazu bei, bestimmte Ausschlüsse im Bereich Kreditwesen, Versicherungen und Pflegeeinrichtungen zu konkretisieren. Außerdem sollen keine Unternehmen gefördert werden, deren Inhaber Rückzahlungsverpflichtungen aus Mitteln des Kreiswirtschaftsförderungsprogramms nicht nachgekommen sind.


Existenzgründer sollen zukünftig im KMU-Programm mindestens 10.000,00 € (bisher 4.000,00 €) förderfähig investieren müssen, um den hohen Verwaltungsaufwand im Antragsverfahren zu rechtfertigen. Gründer, die unterhalb dieser Summe liegen, können im Rahmen des so genannten kleinen kreiseigenen Programms abgewickelt werden. Der Verwaltungsaufwand ist hier ungleich geringer, da keine Kofinanzierungsmittel von Land, Bund oder EU einbezogen sind!

Der Landkreis Friesland ändert die kreiseigene Wirtschaftsförderungsrichtlinie (KMU-Richtlinie) wie folgt:


  1. Anhebung der Fördersätze:


Für Anträge, die in 2009 gestellt und auch beschieden werden, können


  • kleine Unternehmen bis zu 30 % (derzeit 25 %) an Zuschüssen sowie

  • mittlere Unternehmen bis zu 20 % (17,5 %) an Zuschüssen,


höchstens jedoch 10.000,00 € (7.500,00 €) für kleine Unternehmen und 7.500,00 € (5.000,00 €) für mittlere Unternehmen je geschaffenem Arbeitsplatz und 7.500,00 € (5.000,00 €) für kleine Unternehmen und 5.000,00 € (2.500,00 €) für mittlere Unternehmen je gesichertem Arbeitsplatz bereitgestellt werden. Die Bewertung eines Antrages erfolgt nach einem Bewertungsschema. Bei besonders hoher Punktzahl des Antrages kann ein weiterer Bonus je Arbeitsplatz gewährt werden.


Die Gesamtbelastung des Haushaltes soll nicht verändert werden. Insgesamt stehen in diesem Jahr 200.000,00 € zur Verfügung. Durch die zusätzlichen Anreize wird davon ausgegangen, eine ausreichende Quantität und Qualität der Anträge zu erzielen, die die o.g. Mittel voll binden.


2. Weitere inhaltliche Änderungen:

Von einer Förderung nach der KMU-Richtlinie des Landkreises Friesland sind ausgeschlossen:


  • Gewerbebetriebe der Kreditwirtschaft und des Versicherungswesens

  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung mit EFRE-Mitteln nicht gefolgt

  • Pflegeeinrichtungen, stationär und ambulant (jeweils Ziffer 3.1 der aktuellen Richtlinie).

  • Existenzgründer sollen zukünftig im KMU-Programm mindestens 10.000,00 € (bisher 4.000,00 €) förderfähig investieren müssen, um den hohen Verwaltungsaufwand im Antragsverfahren zu rechtfertigen.

Gründer, die unterhalb dieser Summe liegen, können im Rahmen des so genannten kreiseigenen Programms abgewickelt werden. Der Verwaltungsaufwand ist ungleich geringer, da keine Kofinanzierungsmittel von Land, Bund oder EU sind.



Kreistagsabgeordneter Gramberger erkundigte sich ob es viele Unternehmen gebe, die ihren Rückzahlungsverpflichtungen nicht gefolgt seien. Herr Höfer teilte mit, dass es sich hierbei nicht um viele Unternehmen (etwa 5-6 Unternehmen) handele. Diese Unternehmen hätten eine Rückzahlungsverpflichtung auch nur, weil sie ihren Pflichten im Rahmen der Richtlinien nicht nachgekommen seien. Aus diesem Grunde müssten die Zuschüsse entweder teilweise oder vollständig zurückgefordert werden.