Sitzung: 04.05.2023 Jugendhilfeausschuss
Frau Sudholz informiert das Gremium über die
Tonaufnahme der Sitzung und übergibt an Frau Vogelbusch zur Pflichtenbelehrung.
Frau Vogelbusch begrüßt das neue Mitglied,
Frau Melanie Heinen und weist gemäß § 43 NKomVG auf die einzuhaltenden
Pflichten der §§ 40-42 NKomVG hin. Entsprechende Gesetzesauszüge werden
ausgehändigt. Sie
verpflichtet das Mitglied per Handschlag.