Die Vorsitzende Frau Sudholz begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Ladung werden festgestellt.

 

Frau Sudholz informiert das Gremium über die Tonaufnahme der Sitzung und übergibt an Frau Vogelbusch zur Pflichtenbelehrung.

 

Frau Vogelbusch begrüßt das neue Mitglied, Frau Melanie Heinen und weist gemäß § 43 NKomVG auf die einzuhaltenden Pflichten der §§ 40-42 NKomVG hin. Entsprechende Gesetzesauszüge werden ausgehändigt. Sie verpflichtet das Mitglied per Handschlag.