Sitzung: 04.05.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 0474/2023
Begründung:
Gemäß § 35
des Jugendgerichtsgesetzes (Anlage 1) sind die Jugendschöffinnen und
Jugendschöffen für die Jugendgerichte von den zuständigen
Jugendhilfeausschüssen vorzuschlagen. Die Vorschlagslisten sind getrennt nach
Frauen und Männern, nicht jedoch getrennt nach Haupt- und Hilfsschöffenamt,
aufzustellen.
Die Zahl der benötigten Schöffen ist vom Präsidenten des Landgerichtes Oldenburg festgesetzt worden auf:
- für die Jugendkammern des Landgerichtes Oldenburg
Aus jedem Amtsgerichtsbezirk (Jever und Varel) je 2 Hauptjugendschöffen
- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Jever
12 Hauptjugendschöffen
12 Hilfsjugendschöffen
- für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Varel
8 Hauptjugendschöffen
10 Hilfsjugendschöffen
Die Jugendhilfeausschüsse sollen mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vorschlagen. Insgesamt sind somit für den Amtsgerichtsbezirk Jever mindestens 48 Personen und für den Amtsgerichtsbezirk Varel mindestens 40 Personen zu benennen.
Bei der Auswahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gilt es die §§ 28 bis 58 Gerichtsverfassungsgesetz (Anlage 2) zu beachten. Des Weiteren sollen die vorgeschlagenen Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Der Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur hat die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebeten, entsprechende Vorschläge für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen einzureichen.
Die Stadt Jever konnte eine höhere Beteiligung verzeichnen als notwendig. Ein Interessent für das Jugendschöffenamt hat sich direkt beim Landkreis Friesland gemeldet, diese Meldung wurde der Gemeinde Wangerland zugeordnet. Die Stadt Schortens, Varel und die Gemeinde Zetel kamen durch zu geringe Bewerbungen der Bevölkerung nicht auf die notwendige Anzahl. Hier mussten Personen, die die Voraussetzungen nach dem GVG erfüllen, aus dem Melderegister per Zufallsprinzip gezogen werden. In diesen Fällen wurden auf den Vorschlagslisten Vermerke gemacht. Die Gemeinde Wangerland hat nur 10 Bewerber (von 20 geforderten Bewerber/innen) für das Jugendschöffenamt einreichen können. Durch Ausfall des Ansprechpartners der Gemeinde wurde hier nicht auf das Melderegister zurückgegriffen. Es besteht dennoch ein ausreichender Ausgleich für das Amtsgericht durch die gemeldeten Bewerber der anderen Gemeinden und Städte.
Die Rückmeldungen sind vollständig in die Vorschlagslisten eingearbeitet worden (Anlage 3 und Anlage 4).
Es steht dem
Jugendhilfeausschuss frei, über die Vorschlagslisten in toto abzustimmen oder
eine Auswahl der Bewerber/innen vorzunehmen. Die Wahl erfolgt mit 2/3 Mehrheit
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch mit Zustimmung
der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder.
Frau Sudholz bittet um Abstimmung der Jugendschöffen/innen Listen in
Toto. Frau Sudholz ist befangen und setzt sich zurück. Herr Osterloh wird nach
kurzer Überlegung als nicht befangen von Frau Vogelbusch bestimmt.
Frau Sudholz bittet um Abstimmung im Sinne des Beschlussvorschlages.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die
Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die
Jahre 2024 bis 2028.
Der Kreisausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |