Gemäß § 43 NKomVG erfolgt die Pflichtenbelehrung auf die nach den §§ 40 – 42 NKomVG einzuhaltenden Pflichten für Herr Axel Engelbrecht als Lehrervertreter der Berufsbildenden Schulen:

Nach Unterzeichnung wird die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht. Die §§ 40-42 NKomVG sowie ein Auszug aus den Niedersächsischen Datenschutzgesetz werden als Druckfassung ausgehändigt.

Frau Vogelbusch verpflichtet verpflichtet Herrn Engelbrecht mit einer persönlichen Geste.