Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Vorstellung der gesetzlichen Änderung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ab dem 09.06.2021.

 

§ 37b SGB VIII, Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien

 

(1) Das Jugendamt stellt sicher,

dass während der Dauer des Pflegeverhältnisses ein nach Maßgabe fachlicher Handlungsleitlinien gemäß § 79a Satz 2 entwickeltes Konzept zur Sicherung der Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz vor Gewalt angewandt wird.

Hierzu sollen die Pflegeperson sowie das Kind oder der Jugendliche vor der Aufnahme und während der Dauer des Pflegeverhältnisses beraten und an der auf das konkrete Pflegeverhältnis bezogenen Ausgestaltung des Konzepts beteiligt werden.

 

(2) Das Jugendamt gewährleistet,

dass das Kind oder der Jugendliche während der Dauer des Pflegeverhältnisses Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten hat, und informiert das Kind oder den Jugendlichen hierüber.

 

(3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen,

ob eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Entwicklung bei der Pflegeperson gewährleistet ist.

Die Pflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen. (fast identisch mit § 37 Abs. 3 SGB VIII alte Fassung)

 

 

Was genau sind überhaupt Schutzkonzepte?

 

Ziel:

  • Gefährdungen abzuwenden,
  • Gefährdungslagen zu verhindern,
  • sichere Orte für junge Menschen zu schaffen und
  • junge Menschen zu befähigen, ihre Rechte selbst durchzusetzen.

 

Herausforderungen für die Praxis:

  • Welche Gefahren drohen in/durch Pflegefamilien?
  • Wen gilt es alles einzubeziehen?
  • Wo liegen die Probleme/Herausforderungen?
  • Was braucht es?

 

Beschwerdemöglichkeiten in Pflegeverhältnissen, § 37b Abs. 2 SGB VIII:

Pflicht des Jugendamts zur Gewährleistung von Beschwerdemöglichkeiten Pflegekinder

Problem: Wer könnte das sein? Vertrauensbeziehung wichtig!

Nennung konkreter Kontaktdaten (auch bei Wechsel)

Beschwerdemöglichkeit muss während der gesamten Dauer bestehen.

 

Elemente des Schutzkonzeptes in Friesland:

Verlässliche Ansprechpersonen

Qualifizierte Informationen über Rechte

Beschwerde (-wege)

 

Qualifizierung struktureller Beteiligungsformen:

(Aufarbeitungsprozesse gehören in den Prozess §8a)

Fortbildungen

Gemeinsame Veranstaltungen für Pflegepersonen und junge Menschen

 

Dokumentation der Mitarbeit durch eigene Berichte der Pflegepersonen und der jungen Menschen im Hilfeplan.

Dokumentation der Aktualität des individuellen Schutzkonzepts

·         Verlässliche Ansprechpersonen werden im Leporello aufgeführt

·         Qualifizierte Informationen über Rechte der jungen Menschen werden im Rechte-Katalog ausgehändigt

·         Beschwerde (-wege) werden im Leporello mindestens jährlich besprochen, dort und im Hilfeplan dokumentiert

 

 

Frau Sudholz übergibt das Wort an Herrn Rosenthal, Frau Hartwig und Frau Ratzke.

 

Während Frau Hartwig und Frau Ratzke die „Rechte-Box“ an alle Mitglieder verteilen, erläutert Herr Rosenthal, dass aufgrund einer gesetzlichen Änderung im Juni 2021 die Jugendämter aufgefordert wurden, alle Kinderschutzmaßnahmen in Pflegefamilien zu verschriftlichen.

Das Kinderschutzkonzept diene dazu, Kinder schnell und sicher in ihren Rechten zu schützen ohne die Autonomie der Pflegefamilie einzuschränken. Es wird offen und vertrauensvoll mit den Pflegeeltern und den Kindern kommuniziert um z.B. in Situationen, in der die Pflege des Kindes in eine Krise geraten kann, durch Erkrankung oder Trennung der Pflegeeltern, rechtzeitig einzugreifen.

Das Kinderschutzkonzept diene weiter dazu, Gefährdungen abzuwenden. Hier arbeiten der Pflegekinderdienst und der Allgemeine Soziale Dienst engmaschig zusammen. Dem Landkreis sei über die gesetzliche Änderung des §37b hinaus wichtig, partizipativ mit den Pflegeeltern und den Pflegekindern zusammen zu arbeiten, so würde z.B. in jedem Hilfeplangespräch die“ Rechte-Box“ mit einbezogen werden. Diese enthält unter anderem ein „Liporello“, in dem die möglichen Beschwerdestellen und Hilfemöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und Pflegeeltern aufgezeigt werden würde. Es würde zurzeit noch an einer Möglichkeit gearbeitet, auch Kindern die noch nicht lesen und schreiben können, Hilfestellungen an die Hand geben zu können. Auch externe Berichte z.B. vom Waisenstift kommen in das Kinderschutzkonzept. Hier bestünde ein stetiger und transparenter Austausch zwischen den Einrichtungen und Jugendämtern.

 

Die in der „Rechte-Box“ enthaltene Auflistung der eigenen Rechte von Kindern wurde im direkten Austausch mit den Pflegeeltern entworfen, ohne dies für ein Kind zu komplex zu gestalten. Die „Rechte-Box“ würde stetig weiterentwickelt werden, so Herr Rosenthal.

 

Frau Sudholz bedankt sich für die Ausführung und bittet um Erläuterung, ob das Konzept evaluiert wird, die Kinder direkt gefragt werden und wie mit Kindern mit bestehender Behinderung umgegangen wird.

 

Frau Ratzke und Frau Hartwig führen aus, es gäbe eine stetige Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes. Durch die ¼ jährliche Beratungsfrequenz bestünde ein solides Vertrauen seitens der Kinder, so komme man spielerisch ins Gespräch und könne auf den individuellen Entwicklungsstand sowie jegliche Lebenssituation eingehen.

 

Frau Sudholz bittet, das Thema Mitte 2024 erneut aufzugreifen.

 

 

Kenntnisnahme / Empfehlung:

Die Verwaltung bittet das Gremium um Kenntnisnahme.