Beschluss:
Vorstellung der gesetzlichen Änderung des
Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ab dem 09.06.2021.
§ 37b SGB VIII, Sicherung der
Rechte von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien
(1) Das
Jugendamt stellt sicher,
dass
während der Dauer des Pflegeverhältnisses ein nach Maßgabe fachlicher
Handlungsleitlinien gemäß § 79a Satz 2 entwickeltes Konzept zur Sicherung der
Rechte des Kindes oder des Jugendlichen und zum Schutz vor Gewalt angewandt
wird.
Hierzu
sollen die Pflegeperson sowie das Kind oder der Jugendliche vor der Aufnahme
und während der Dauer des Pflegeverhältnisses beraten und an der auf das
konkrete Pflegeverhältnis bezogenen Ausgestaltung des Konzepts beteiligt
werden.
(2) Das
Jugendamt gewährleistet,
dass das
Kind oder der Jugendliche während der Dauer des Pflegeverhältnisses
Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten hat, und
informiert das Kind oder den Jugendlichen hierüber.
(3) Das
Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und
Stelle überprüfen,
ob eine
dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Entwicklung bei der
Pflegeperson gewährleistet ist.
Die
Pflegeperson hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die
das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen. (fast identisch mit § 37
Abs. 3 SGB VIII alte Fassung)
Was genau sind überhaupt
Schutzkonzepte?
Ziel:
- Gefährdungen
abzuwenden,
- Gefährdungslagen
zu verhindern,
- sichere Orte
für junge Menschen zu schaffen und
- junge Menschen
zu befähigen, ihre Rechte selbst durchzusetzen.
Herausforderungen für die Praxis:
- Welche Gefahren
drohen in/durch Pflegefamilien?
- Wen gilt es
alles einzubeziehen?
- Wo liegen die
Probleme/Herausforderungen?
- Was braucht es?
Beschwerdemöglichkeiten in
Pflegeverhältnissen, § 37b Abs. 2 SGB VIII:
Pflicht
des Jugendamts zur Gewährleistung von Beschwerdemöglichkeiten Pflegekinder
Problem:
Wer könnte das sein? Vertrauensbeziehung wichtig!
Nennung
konkreter Kontaktdaten (auch bei Wechsel)
Beschwerdemöglichkeit
muss während der gesamten Dauer bestehen.
Elemente des Schutzkonzeptes in
Friesland:
Verlässliche
Ansprechpersonen
Qualifizierte
Informationen über Rechte
Beschwerde
(-wege)
Qualifizierung struktureller
Beteiligungsformen:
(Aufarbeitungsprozesse
gehören in den Prozess §8a)
Fortbildungen
Gemeinsame
Veranstaltungen für Pflegepersonen und junge Menschen
Dokumentation
der Mitarbeit durch eigene Berichte der Pflegepersonen und der jungen Menschen
im Hilfeplan.
Dokumentation
der Aktualität des individuellen Schutzkonzepts
·
Verlässliche
Ansprechpersonen werden im Leporello aufgeführt
·
Qualifizierte
Informationen über Rechte der jungen Menschen werden im Rechte-Katalog
ausgehändigt
·
Beschwerde (-wege)
werden im Leporello mindestens jährlich besprochen, dort und im Hilfeplan
dokumentiert
Frau Sudholz übergibt das Wort an Herrn Rosenthal, Frau Hartwig und Frau
Ratzke.
Während Frau Hartwig und Frau Ratzke die „Rechte-Box“ an alle Mitglieder
verteilen, erläutert Herr Rosenthal, dass aufgrund einer gesetzlichen Änderung
im Juni 2021 die Jugendämter aufgefordert wurden, alle Kinderschutzmaßnahmen in
Pflegefamilien zu verschriftlichen.
Das Kinderschutzkonzept diene dazu, Kinder schnell und sicher in ihren
Rechten zu schützen ohne die Autonomie der Pflegefamilie einzuschränken. Es
wird offen und vertrauensvoll mit den Pflegeeltern und den Kindern kommuniziert
um z.B. in Situationen, in der die Pflege des Kindes in eine Krise geraten
kann, durch Erkrankung oder Trennung der Pflegeeltern, rechtzeitig
einzugreifen.
Das Kinderschutzkonzept diene weiter dazu, Gefährdungen abzuwenden. Hier
arbeiten der Pflegekinderdienst und der Allgemeine Soziale Dienst engmaschig
zusammen. Dem Landkreis sei über die gesetzliche Änderung des §37b hinaus
wichtig, partizipativ mit den Pflegeeltern und den Pflegekindern zusammen zu
arbeiten, so würde z.B. in jedem Hilfeplangespräch die“ Rechte-Box“ mit
einbezogen werden. Diese enthält unter anderem ein „Liporello“, in dem die
möglichen Beschwerdestellen und Hilfemöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und
Pflegeeltern aufgezeigt werden würde. Es würde zurzeit noch an einer
Möglichkeit gearbeitet, auch Kindern die noch nicht lesen und schreiben können,
Hilfestellungen an die Hand geben zu können. Auch externe Berichte z.B. vom
Waisenstift kommen in das Kinderschutzkonzept. Hier bestünde ein stetiger und
transparenter Austausch zwischen den Einrichtungen und Jugendämtern.
Die in der „Rechte-Box“ enthaltene Auflistung der eigenen Rechte von
Kindern wurde im direkten Austausch mit den Pflegeeltern entworfen, ohne dies
für ein Kind zu komplex zu gestalten. Die „Rechte-Box“ würde stetig
weiterentwickelt werden, so Herr Rosenthal.
Frau Sudholz bedankt sich für die Ausführung und bittet um Erläuterung,
ob das Konzept evaluiert wird, die Kinder direkt gefragt werden und wie mit
Kindern mit bestehender Behinderung umgegangen wird.
Frau Ratzke und Frau Hartwig führen aus, es gäbe eine stetige
Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes. Durch die ¼ jährliche Beratungsfrequenz
bestünde ein solides Vertrauen seitens der Kinder, so komme man spielerisch ins
Gespräch und könne auf den individuellen Entwicklungsstand sowie jegliche
Lebenssituation eingehen.
Frau Sudholz bittet, das Thema Mitte 2024 erneut aufzugreifen.
Kenntnisnahme / Empfehlung:
Die Verwaltung bittet das Gremium um
Kenntnisnahme.