Sitzung: 04.05.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreisausschuss
Vorlage: 0480/2023
Begründung:
Der
Verwaltung ist am weiteren Ausbau und Erhalt der Qualität im Betreuungsangebot
der Kindertagespflege gelegen. Die Satzung bedarf daher der Anpassung.
Gemäß § 22
SGB VIII soll Kindertagespflege die
Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen
und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung
besser miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst
Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale,
emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die
Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am
Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der
Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes
orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Dies bedeutet u.a.,
dass der Landkreis Friesland als Fachberatung mit den Tagespflegepersonen
stetig am Ausbau und Erhalt der Qualität in der Kindertagespflege arbeiten
muss.
Die Änderungen der Satzung werden
nachfolgend erläutert.
In der gesamten Satzung wurde der Begriff
Tagespflegepersonen durch Kindertagespflegepersonen entsprechend der
Bezeichnung in den Gesetzen ersetzt (sh. SGB VIII, NKiTaG).
In § 4 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises
Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen
in der Kindertagespflege” wurde der Stundensatz erhöht. Der Anerkennungsbetrag
der Förderleistung beträgt weiterhin 3,20 € pro geleisteter Betreuungsstunde
und Kind. Die pauschale Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand
wurde von 1,40 € pro Betreuungsstunde und Kind auf 1,90 € erhöht. (Die
Erstattung vom Sachaufwand ist steuerfrei). Zudem wurde neu in der Satzung
aufgenommen, dass der Landkreis Friesland einen Betrag von 0,50 € pro
geleisteter Betreuungsstunde und Kind bezahlt zur Bildung einer Rücklage für
Ausfallzeiten. Dies bedeutet einen Gesamtbetrag von 5,60 € pro geleisteter
Betreuungsstunde und Kind. Diese Erhöhung ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund
der allgemeinen Kostensteigerung und zur Beibehaltung der Attraktivität der
Kindertagespflege erforderlich. Die Gesamterhöhung des Stundensatzes pro
geleisteter Betreuungsstunde und Kind um 1,00 € wird Mehrkosten i.H.v. ca.
130.000,00 € jährlich bedeuten.
Neu eingefügt wurde als § 4 Abs. 3 der
“Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die
Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” die zusätzliche
Bezahlung von 2,50 € je geleisteter Betreuungsstunde bei Aufnahme eines Kindes
mit einem besonderen Betreuungs-/ Förderbedarf.
Neu eingefügt wurde als § 4 Abs. 4 der
“Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die
Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” die Bezahlung von zwei
Stunden je betreutem Kind im Monat als Verfügungszeit für Vor- und
Nachbereitungszeiten, die Erstellung von Entwicklungsberichten, die
Dokumentationen und Elterngespräche.
Der Zuschuss zur Anschaffung bzw. Ergänzung
von Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Mobiliar oder auch entstandener
Renovierungskosten für die Kindertagespflegepersonen wurde von 100,00 € auf
max. 150,00 € im Jahr erhöht (sh. neuer § 4 Abs. 14 der “Satzung des
Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von
Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege”).
Sofern für die Großtagespflegestelle durch
die selbständigen Kindertagespflegepersonen kostenpflichtig Räumlichkeiten
angemietet wurden, so kann unter Vorlage von Nachweisen gemeinsam ein
monatlicher Zuschuss von max. 200,00 € beantragt werden. Der Zuschuss wurde von
100,00 € monatlich auf 200,00 € angehoben (sh. § 5 Abs. 4 der “Satzung des Landkreises
Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen
in der Kindertagespflege”).
In § 6 Abs. 3 der “Satzung des Landkreises
Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen
in der Kindertagespflege” wurde ergänzt, dass die Kindertagespflegepersonen bei
Nachweis der Erfüllung von 24 Unterrichtsstunden (01.08.-31.07. eines Jahres)
70,00 € an die Kindertagespflegeperson ausgezahlt werden.
Die geänderte Satzung gilt rückwirkend ab
dem 01.01.2023.
Frau Vogelbusch verteilt an das Gremium eine Gegenüberstellung, der
geforderten Änderungen der Kindertagespflegepersonen zu den Vorschlägen der
Verwaltung. Parallel bezugnehmend auf das Schreiben der
Kindertagespflegepersonen geht Frau Vogelbusch auf die einzelnen Positionen der
Gegenüberstellung ein.
Angelehnt an die Erläuterung erklärt Frau Vogelbusch, dass die Anzahl
der Inklusionskinder innerhalb einer Pflegestelle noch im gemeinsamen Gespräch
festgelegt werden müsse. Dies geschieht in Zuge der Qualitätsvereinbarung und
Fortbildungsbedarfsplanung und komme nicht in die Satzung. Zudem würde die
Satzung, wie in der Vergangenheit bereits beschlossen rückwirkend in Kraft
treten.
Herr Kruse fragt nach warum im §3 Abs. 2 eine Beschränkung der
Wochenstunden auf 20 Std. festgesetzt wurde, seines Erachtens nach sei dies
nach §24 Abs. 1 SGB nicht gesetzteskonform. Frau Vogelbusch erläutert, dass der
Rechtsanspruch bei 20 Std. sei, hier greift das SGB nicht.
Herr Kruse schlägt weiter vor, die Pauschalen im §4 Abs. 2, 4 für die
Sachkostenerstattung von angebotenen 1,90 € auf 2,31 € zu erhöhen, sowie die
Rücklagen für Ausfallzeiten von vorgeschlagenen 0,50 € auf 0,80 € finanziell
höher anzusetzen. Zudem empfiehlt er, bezugnehmend auf das NKiTa-Gesetz auch
die Verfügungszeiten (Vor- und Nachbereitung) von 2 Std/monatlich auf 4
Std./monatlich höher zu veranschlagen.
Herr Osterloh unterstützt den vom Landkreis vorgeschlagenen
Satzungsentwurf. Dieser ist durchdacht und mit anderen Landkreisen abgestimmt
worden. Daraus resultieren jährliche Mehrkosten von rund 185.000 € trotz des
Haushaltslochs von 9,8 Mio/€. Es sei erstrebenswert den Höchstsatz zu fordern,
aber auch in Tarifverhandlungen sei es ein normaler Vertragsgebrauch nicht den
Höchstsatz zu beschließen. Es bestünde eine durchdachte Erhöhung der
Ausfallzeiten sowie Sachkostenerstattung. Die Forderung von 4 Std.
Vorbereitungszeit fände er für willkürlich angesetzt, da er auf Nachfrage bei
einer Kindertagesstättenleitung 2,5 Std/monatlich als Vorbereitungszeit in einer
dreifach betreuten Gruppe als Information bekommen habe.
Weiter mache Herr Osterloh den Vorschlag, dass im §4 Abs. 6 die
Pauschale in der Eingewöhnungszeit von 3 Monaten auf 6 Wochen verkürzt werden
würde.
Frau Bayram erläutert ergänzend, dass sie ebenfalls an einer
Kompromisslösung interessiert sei. Das sich der Landkreis Friesland bei der
Ausfallpauschale am Landkreis Aurich orientiere fände sie ok, auch wenn der
Landkreis Aurich eine andere Kalkulationsgrundlage nutze und dadurch 0,83 €
zahle. Frau Bayram empfindet die
angesetzte Sachkostenpauschale von 1,90 € als zu gering und 2,31 € als
angemessen.
Die finanzielle Unterstützung der inklusionsbetreuten Kinder
befürwortete Frau Bayram sehr, auch der notwendigen Steuerung über die
Qualitätsvereinbarung stimmte sie zu. Bezugnehmend auf das Forderungspapier der
Kindertagespflegepersonen, erläuterte Frau Bayram, dass man die Vor- und
Nachbereitungszeiten nicht mit Kindergärten vergleichen könne, da eine
Tagespflegeperson sich zusätzlich um Verpflegungen, Handwerkerdienste und
leistungsorientierten Tätigkeiten krümmeren müsse. Studien haben ergeben, dass
diese zusätzlichen Zeiten durch min. 1 Std. pro Kind pro Woche abzudecken sein
müsse.
Frau Vogelbusch ergänzt, dass die Verwaltung die Satzung mit Fachkräften
erarbeitet hat um jegliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zudem würde eine
jährliche Anpassung an inflationäre Gegebenheiten erfolgen. Herr Ambrosy fügt
hinzu, dass eine lineare Anpassung nicht umsetzbar wäre und somit eine, der
Situation individuell angepasste Erhöhung erfolgen müsse. Frau Vogelbusch
erläutert, dass nach Durchrechnung der vorgeschlagenen Anpassungen an der
Satzung, würden jährliche Mehrkosten von rund 115.000 € zusätzlich erfolgen,
das wären insgesamt 300.000 €/jährlich mehr. Dies setzt sich wie folgt
zusammen:
Gegenüberstellung Forderung Berufsvereinigung KTPP u. Inhalt
neue Satzung u. weitere Forderungen im JHA am 04.05.2023 |
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Forderungspunkte Berufsvereinigung
der Kindertagespflegepersonen e.V. |
dazu: Regelung im neuen Satzungsentwurf
des Landkreises Friesland zur Kindertagespflege - Vorschlag Verwaltung |
Mehrkosten |
Forderung einer zusätzlichen Erhöhung |
zusätzliche Mehrkosten |
1. Fortlaufende, pauschalierte
Geldleistung der Kindertagespflegepersonen |
- weiterhin Zahlung pro geleisteter Betreuungsstunde
(Spitzabrechnung); § 4 Abs. 2 Satzung |
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1a. Fortlaufende Geldleistung bei
Ausfallzeiten der betreuten Kinder |
- zusätzliche Zahlung von 0,50 € pro geleisteter
Betreuungsstunde und Kind zur Bildung einer Rücklage für Ausfallzeiten; § 4
Abs. 2 Satzung |
inkl. 1d. = 130.000 € |
- zusätzliche Erhöhung
Rücklagenbetrag für Ausfallzeiten um 0,30 € auf 0,80 € |
39.000 € |
1b. Fortlaufende Geldleistung bei
Schließzeiten der Kindertagespflegestellen |
keine fortlaufende Zahlung bei Schließzeiten, wird über
die 0,50 € für die Rücklagenblidung mit abgedeckt, da Ausfallzeit (§ 4 Abs. 2
Satzung) |
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1d. Erhöhung der pauschalen
Sachkostenerstattung |
- Erhöhung pauschale Kostenerstattung für Sachaufwand auf
1,90 € pro Betreuungsstunde und Kind (vorher 1,40 €); § 4 Abs. 2 Satzung |
|
- zusätzliche Erhöhung
Kostenerstattung für Sachaufwand von 1,90 € auf 2,31€ |
53.300 € |
2. Vergütung für Verfügungszeit (Vor-
und Nachbereitung) |
es werden 2 Stunden pro Monat pro Tagespflegekind
zusätzlich pauschal vergütet (vormals 0 Stunden) |
22.800 € |
zusätzliche Erhöhung um 2 weitere
Stunden auf insgesamt 4 Std. |
22.800 € |
3. Erhöhung Zahlungen für |
- für Eingewöhnungszeit wird unverändert 100 € einmalig
gezahlt, wenn Betreuungsverhältnis zustande kommt; § 4 Abs. 6 Satzung |
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Summen |
185.240 € |
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115.100 € |
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Gesamtsumme ~ 300.000 € |
Angelehnt an den Vorträgen zum Thema Fachkräftemangel schlägt Herr Kruse
vor, dass die Rücklagen für Ausfallzeiten auf 0,65 € angehoben werden. Nach kurzer Unklarheit welche Beträge, in
welcher Höhe gefordert werden, schlägt Frau Vogelbusch vor, dass die
Beschlussvorlage „beratend zur Kenntnis“ geändert wird somit würde keine Zeit
verloren gehen und der Kreisausschuss könne am 24.05.2023 beratend beschließen.
Mit verschiedenen Wortbeiträgen wird dieser Vorschlag unterstützt.
Frau Sudholz formuliert den abweichenden Beschluss und bittet
Abschließend um Abstimmung mit Frau Bayram, bevor die Beschlussvorlage in den
Kreisausschuss geht.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Änderung der Satzung des Landkreises
Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen
in der Kindertagespflege gemäß des beigefügten Entwurfes der Anlage 1 beratend
zur Kenntnis.