Begründung:

Der Verwaltung ist am weiteren Ausbau und Erhalt der Qualität im Betreuungsangebot der Kindertagespflege gelegen. Die Satzung bedarf daher der Anpassung.

 

Gemäß § 22 SGB VIII soll Kindertagespflege die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. Dies bedeutet u.a., dass der Landkreis Friesland als Fachberatung mit den Tagespflegepersonen stetig am Ausbau und Erhalt der Qualität in der Kindertagespflege arbeiten muss.

 

Die Änderungen der Satzung werden nachfolgend erläutert.

 

In der gesamten Satzung wurde der Begriff Tagespflegepersonen durch Kindertagespflegepersonen entsprechend der Bezeichnung in den Gesetzen ersetzt (sh. SGB VIII, NKiTaG).

 

In § 4 Abs. 2 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” wurde der Stundensatz erhöht. Der Anerkennungsbetrag der Förderleistung beträgt weiterhin 3,20 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind. Die pauschale Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand wurde von 1,40 € pro Betreuungsstunde und Kind auf 1,90 € erhöht. (Die Erstattung vom Sachaufwand ist steuerfrei). Zudem wurde neu in der Satzung aufgenommen, dass der Landkreis Friesland einen Betrag von 0,50 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind bezahlt zur Bildung einer Rücklage für Ausfallzeiten. Dies bedeutet einen Gesamtbetrag von 5,60 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind. Diese Erhöhung ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung und zur Beibehaltung der Attraktivität der Kindertagespflege erforderlich. Die Gesamterhöhung des Stundensatzes pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind um 1,00 € wird Mehrkosten i.H.v. ca. 130.000,00 € jährlich bedeuten.

 

Neu eingefügt wurde als § 4 Abs. 3 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” die zusätzliche Bezahlung von 2,50 € je geleisteter Betreuungsstunde bei Aufnahme eines Kindes mit einem besonderen Betreuungs-/ Förderbedarf.

 

Neu eingefügt wurde als § 4 Abs. 4 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” die Bezahlung von zwei Stunden je betreutem Kind im Monat als Verfügungszeit für Vor- und Nachbereitungszeiten, die Erstellung von Entwicklungsberichten, die Dokumentationen und Elterngespräche.

 

Der Zuschuss zur Anschaffung bzw. Ergänzung von Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Mobiliar oder auch entstandener Renovierungskosten für die Kindertagespflegepersonen wurde von 100,00 € auf max. 150,00 € im Jahr erhöht (sh. neuer § 4 Abs. 14 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege”).

 

Sofern für die Großtagespflegestelle durch die selbständigen Kindertagespflegepersonen kostenpflichtig Räumlichkeiten angemietet wurden, so kann unter Vorlage von Nachweisen gemeinsam ein monatlicher Zuschuss von max. 200,00 € beantragt werden. Der Zuschuss wurde von 100,00 € monatlich auf 200,00 € angehoben (sh. § 5 Abs. 4 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege”).

 

In § 6 Abs. 3 der “Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege” wurde ergänzt, dass die Kindertagespflegepersonen bei Nachweis der Erfüllung von 24 Unterrichtsstunden (01.08.-31.07. eines Jahres) 70,00 € an die Kindertagespflegeperson ausgezahlt werden.

 

Die geänderte Satzung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2023.

 

 

Frau Vogelbusch verteilt an das Gremium eine Gegenüberstellung, der geforderten Änderungen der Kindertagespflegepersonen zu den Vorschlägen der Verwaltung. Parallel bezugnehmend auf das Schreiben der Kindertagespflegepersonen geht Frau Vogelbusch auf die einzelnen Positionen der Gegenüberstellung ein.

 

Angelehnt an die Erläuterung erklärt Frau Vogelbusch, dass die Anzahl der Inklusionskinder innerhalb einer Pflegestelle noch im gemeinsamen Gespräch festgelegt werden müsse. Dies geschieht in Zuge der Qualitätsvereinbarung und Fortbildungsbedarfsplanung und komme nicht in die Satzung. Zudem würde die Satzung, wie in der Vergangenheit bereits beschlossen rückwirkend in Kraft treten.

 

Herr Kruse fragt nach warum im §3 Abs. 2 eine Beschränkung der Wochenstunden auf 20 Std. festgesetzt wurde, seines Erachtens nach sei dies nach §24 Abs. 1 SGB nicht gesetzteskonform. Frau Vogelbusch erläutert, dass der Rechtsanspruch bei 20 Std. sei, hier greift das SGB nicht.

Herr Kruse schlägt weiter vor, die Pauschalen im §4 Abs. 2, 4 für die Sachkostenerstattung von angebotenen 1,90 € auf 2,31 € zu erhöhen, sowie die Rücklagen für Ausfallzeiten von vorgeschlagenen 0,50 € auf 0,80 € finanziell höher anzusetzen. Zudem empfiehlt er, bezugnehmend auf das NKiTa-Gesetz auch die Verfügungszeiten (Vor- und Nachbereitung) von 2 Std/monatlich auf 4 Std./monatlich höher zu veranschlagen.

 

Herr Osterloh unterstützt den vom Landkreis vorgeschlagenen Satzungsentwurf. Dieser ist durchdacht und mit anderen Landkreisen abgestimmt worden. Daraus resultieren jährliche Mehrkosten von rund 185.000 € trotz des Haushaltslochs von 9,8 Mio/€. Es sei erstrebenswert den Höchstsatz zu fordern, aber auch in Tarifverhandlungen sei es ein normaler Vertragsgebrauch nicht den Höchstsatz zu beschließen. Es bestünde eine durchdachte Erhöhung der Ausfallzeiten sowie Sachkostenerstattung. Die Forderung von 4 Std. Vorbereitungszeit fände er für willkürlich angesetzt, da er auf Nachfrage bei einer Kindertagesstättenleitung 2,5 Std/monatlich als Vorbereitungszeit in einer dreifach betreuten Gruppe als Information bekommen habe.

 

Weiter mache Herr Osterloh den Vorschlag, dass im §4 Abs. 6 die Pauschale in der Eingewöhnungszeit von 3 Monaten auf 6 Wochen verkürzt werden würde.

 

Frau Bayram erläutert ergänzend, dass sie ebenfalls an einer Kompromisslösung interessiert sei. Das sich der Landkreis Friesland bei der Ausfallpauschale am Landkreis Aurich orientiere fände sie ok, auch wenn der Landkreis Aurich eine andere Kalkulationsgrundlage nutze und dadurch 0,83 € zahle.  Frau Bayram empfindet die angesetzte Sachkostenpauschale von 1,90 € als zu gering und 2,31 € als angemessen.

 

Die finanzielle Unterstützung der inklusionsbetreuten Kinder befürwortete Frau Bayram sehr, auch der notwendigen Steuerung über die Qualitätsvereinbarung stimmte sie zu. Bezugnehmend auf das Forderungspapier der Kindertagespflegepersonen, erläuterte Frau Bayram, dass man die Vor- und Nachbereitungszeiten nicht mit Kindergärten vergleichen könne, da eine Tagespflegeperson sich zusätzlich um Verpflegungen, Handwerkerdienste und leistungsorientierten Tätigkeiten krümmeren müsse. Studien haben ergeben, dass diese zusätzlichen Zeiten durch min. 1 Std. pro Kind pro Woche abzudecken sein müsse.

 

Frau Vogelbusch ergänzt, dass die Verwaltung die Satzung mit Fachkräften erarbeitet hat um jegliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Zudem würde eine jährliche Anpassung an inflationäre Gegebenheiten erfolgen. Herr Ambrosy fügt hinzu, dass eine lineare Anpassung nicht umsetzbar wäre und somit eine, der Situation individuell angepasste Erhöhung erfolgen müsse. Frau Vogelbusch erläutert, dass nach Durchrechnung der vorgeschlagenen Anpassungen an der Satzung, würden jährliche Mehrkosten von rund 115.000 € zusätzlich erfolgen, das wären insgesamt 300.000 €/jährlich mehr. Dies setzt sich wie folgt zusammen:

 

Gegenüberstellung Forderung Berufsvereinigung KTPP u. Inhalt neue Satzung u. weitere Forderungen im JHA am 04.05.2023

Forderungspunkte Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.

dazu: Regelung im neuen Satzungsentwurf des Landkreises Friesland zur Kindertagespflege - Vorschlag Verwaltung

Mehrkosten

Forderung einer zusätzlichen Erhöhung

zusätzliche Mehrkosten

1. Fortlaufende, pauschalierte Geldleistung der Kindertagespflegepersonen

- weiterhin Zahlung pro geleisteter Betreuungsstunde (Spitzabrechnung); § 4 Abs. 2 Satzung

 

 

 

1a. Fortlaufende Geldleistung bei Ausfallzeiten der betreuten Kinder

- zusätzliche Zahlung von 0,50 € pro geleisteter Betreuungsstunde und Kind zur Bildung einer Rücklage für Ausfallzeiten; § 4 Abs. 2 Satzung
- ggfs. zusätzlicher Betrag i.H.v. 2,50 €/Stunde für erhöhten Betreuungs-/Förderbedarf bei Kindern mit Behinderung; § 4 Abs. 3 Satzung

inkl. 1d. = 130.000 €

  25.000 €

- zusätzliche Erhöhung Rücklagenbetrag für Ausfallzeiten um 0,30 € auf 0,80 €

39.000 €

1b. Fortlaufende Geldleistung bei Schließzeiten der Kindertagespflegestellen

keine fortlaufende Zahlung bei Schließzeiten, wird über die 0,50 € für die Rücklagenblidung mit abgedeckt, da Ausfallzeit (§ 4 Abs. 2 Satzung)

 

 

 

1d. Erhöhung der pauschalen Sachkostenerstattung

- Erhöhung pauschale Kostenerstattung für Sachaufwand auf 1,90 € pro Betreuungsstunde und Kind (vorher 1,40 €); § 4 Abs. 2 Satzung

 

- zusätzliche Erhöhung Kostenerstattung für Sachaufwand von 1,90 € auf 2,31€

53.300 €

2. Vergütung für Verfügungszeit (Vor- und Nachbereitung)

es werden 2 Stunden pro Monat pro Tagespflegekind zusätzlich pauschal vergütet (vormals 0 Stunden)

22.800 €

zusätzliche Erhöhung um 2 weitere Stunden auf insgesamt 4 Std.

22.800 €

3. Erhöhung Zahlungen für
- Eingewöhnungszeiten
- Investitions-/Anschaffungskosten
- Mietzuschüsse GTP
- "Bonus" für alle 24 Fortbildungsstunden

- für Eingewöhnungszeit wird unverändert 100 € einmalig gezahlt, wenn Betreuungsverhältnis zustande kommt; § 4 Abs. 6 Satzung
- Erhöhung der Pauschale für Anschaffung von Spiel- und Beschäftigungsmobiliar sowie für Renovierungskosten auf jährlich 150 € (vormals 100 €); § 4 Abs. 14 Satzung
- für GTP: Erhöhung des monatlichen Zuschusses für Miet- und Nebenkosten auf 200 € (vormals 100 €); § 5 Abs. 4 Satzung
- bei Erfüllung aller 24 Fortbildungsstunden werden jährlich 70 € für die erfolgte Qualifizierungsleistung gezahlt (Vormals 0 €)




        2.100 €



        2.400 €


        2.940 €

 

 

Summen

185.240 €

 

115.100 €

Gesamtsumme   ~ 300.000 €

 

Angelehnt an den Vorträgen zum Thema Fachkräftemangel schlägt Herr Kruse vor, dass die Rücklagen für Ausfallzeiten auf 0,65 € angehoben werden.  Nach kurzer Unklarheit welche Beträge, in welcher Höhe gefordert werden, schlägt Frau Vogelbusch vor, dass die Beschlussvorlage „beratend zur Kenntnis“ geändert wird somit würde keine Zeit verloren gehen und der Kreisausschuss könne am 24.05.2023 beratend beschließen. Mit verschiedenen Wortbeiträgen wird dieser Vorschlag unterstützt.

 

Frau Sudholz formuliert den abweichenden Beschluss und bittet Abschließend um Abstimmung mit Frau Bayram, bevor die Beschlussvorlage in den Kreisausschuss geht.

  

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Förderung von Kindern und die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege gemäß des beigefügten Entwurfes der Anlage 1 beratend zur Kenntnis.