Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Kenntnisnahme/Empfehlung:

Das Gremium nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

 


Darstellung des Sachverhaltes:

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung vom 23.11.2022 die Verwaltung beauftragt, zum Bericht „Wohngeld-Plus-Reform“ ergänzend vorzutragen, sobald sich erste Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Reform ergeben.

 

Zur zahlenmäßigen Entwicklung, also dem prognostizierten Zuwachs an Antragstellungen, wird auf die grafische Darstellung verwiesen, die anliegend beigefügt ist. Hieraus lässt sich eine Verdoppelung bis Verdreifachung der Antragszahlen entnehmen. Diese Entwicklung war auch auf Bundes- und Landesebene vorhergesagt worden.

 

Aus der grafischen Darstellung lässt sich eine weitere Antragsspitze ab Juli 2023 entnehmen. Diese ist auf eine gesetzliche Besonderheit zurückzuführen:

Üblicherweise prüfen die Grundsicherungsträger (Jobcenter bzw. Sozialamt), ob für Anspruchsberechtigte mit lediglich geringem Anspruch (z.B. unter 100,00 € monatlich) eine Besserstellung durch Wohngeldbezug erreicht werden kann. In diesen Fällen erfolgt eine Aufforderung zur Wohngeldantragstellung, so dass die anspruchsberechtigte Person aus dem Grundsicherungssystem in das Wohngeld überwechselt.

 

Bei Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes durften die Grundsicherungsträger durch gesetzliche Sonderbestimmung diese Prüfung eines vorrangigen Wohngeldanspruchs nicht durchführen, um eine Überlastung der Wohngeldbehörden zu vermeiden.

 

Diese „Unterlassungsfrist“ endet am 30.06.2023, so dass die Grundsicherungsträger in erheblichem Umfang dazu übergehen werden, diese Vorrangprüfung durchzuführen und zur Wohngeldbeantragung aufzufordern.

 

Es wird erwartet, dass die Summe der durch Wohngeld Begünstigten mehrere Hundert Fälle umfassen könnte, so dass auf die Wohngeldbehörden eine weitere, deutliche größere Antragswelle zulaufen dürfte.

 

Die Zahl der allein hieraus zusätzlich zu erwartenden Anträge ist aktuell noch nicht seriös zu prognostizieren, da zuvor beispielhafte Probeberechnungen durchzuführen sind, um den Einkommenscluster zu ermitteln für den eine Günstigkeitsprüfung sinnvoll wäre.

 

Die Verwaltung bietet an, hierüber erneut anlässlich der Ausschusssitzung am 16.11.2023 zu berichten.

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Börgardts um seinen Bericht.

 

Zu Beginn der Ausführungen von Herrn Börgardts informiert Erste Kreisrätin Vogelbusch die Teilnehmenden über den Wechsel der Fachbereichsleitung im Fachbereich Soziales und Senioren. Sie teilt mit, dass Herr Börgardts erfolgreich das Auswahlverfahren bewältigt habe und heute in seiner neuen Funktion als Fachbereichsleiter an der Sitzung teilnehme.

 

Herr Börgardts führt die Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation aus. Herr Börgardts erklärt, dass die Gewährung von Wohngeld dazu führen solle, dass kein Leistungsbezug nach SGB II bzw. nach SGB XII notwendig werde. Man habe bereits in der Vergangenheit zur Wohngeldantragstellung aufgefordert, wenn erkennbar gewesen sei, dass die Leistungsbeziehenden durch Wohngeldbezug eine Verbesserung erführen.

 

Er erläutert detailliert anhand einer Grafik, dass der zum 01.07.23 zu erwartende erhebliche Anstieg der Wohngeldanträge damit zu erklären sei, dass zu diesem Zeitpunkt die vom Gesetzgeber gesetzte Frist, wonach die Leistungsträger SGB II und SGB XII angehalten seien, bis zum 30.06.2023 ihre Kunden nicht zu Wohngeldantragstellung aufzufordern, auslaufen werde. Abschließend teilt er mit, dass man zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Zahlen präsentieren könne. Er bietet in diesem Zusammenhang an, in der nächsten Sitzung des Ausschusses mit konkreten Zahlen erneut zu berichten.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bedankt sich bei Herrn Börgardts und erkundigt sich, ob es Fragen gäbe.

 

KTA Ratzel erkundigt sich, ob die bisherige Entwicklung der Antragstellungen so verlaufen sei, wie man erwartet habe.

 

Herr Börgardts antwortet, dass die erwartete Verdreifachung der Antragstellungen nahezu exakt eingetroffen sei.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen erkundigt sich nach den personellen Auswirkungen der Wohngeldreform. Herr Börgardts antwortet, dass man bereits frühzeitig begonnen habe, Personal zu akquirieren.  Es seien zum 01.01.2023 und zum 01.02.2023 neue Mitarbeitende eingestellt worden. Allerdings müsse zunächst die fachliche Einarbeitung erfolgen, ehe sich die Antragsbearbeitung beschleunigen könne.