Beschluss: Kenntnisnahme/Zustimmung

Abstimmung: Ja: 10

Kenntnisnahme/Empfehlung:

Das Gremium nimmt zur Kenntnis, dass die Novellierung der Landesrichtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements Auswirkungen auf die Freiwilligenagenturen im Kreisgebiet haben kann.

 


Darstellung des Sachverhaltes:

Im Landkreis Friesland sind zwei Freiwilligenagenturen ansässig. Dabei handelt es sich um:

 

  • Die Freiwilligenagentur Jever des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und
  • Die Freiwilligenagentur „Ehrensache“ der Agenda in Varel. 

 

Beide Freiwilligenagenturen haben sich bisher um die ehrenamtliche Arbeit im Landkreis Friesland gekümmert. Um die Arbeit der Freiwilligenagenturen zu finanzieren, haben beide Institutionen Fördermittel beim Land Niedersachsen erhalten. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements. Der Landkreis war an den Fördermodalitäten bisher nicht beteiligt. Die Richtlinie wurde nun zum 01.01.2023 überarbeitet.

 

Mit Schreiben vom 06.03.2023 hat uns das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie darüber informiert, dass für den Landkreis Friesland mehr Förderanträge gestellt wurden, als bewilligt werden können. In Zukunft könne seitens des Landes nur noch eine Agentur gefördert werden. Beide o. g. Agenturen haben Anträge gestellt.

 

Als Landkreis wurden wir aufgefordert eine neutrale, unabhängige Stellungnahme abzugeben. Die Freiwilligenagenturen haben uns auf Anfrage die gewünschten Informationen zur Verfügung gestellt, daraus haben wir eine Stellungnahme erstellt und diese fristgerecht (31.03.) am 24.03.2023 an das Landesamt geschickt.

 

Wir haben in der Stellungnahme und telefonisch gegenüber dem Land darauf aufmerksam gemacht, dass die bisherige Situation mit zwei Freiwilligenagenturen aus unserer Sicht vorteilhaft war. Die Aufteilung hat eine Versorgung des nördlichen- und südlichen Kreisgebietes gewährleistet. Beide Träger haben zum Ausdruck gebracht, dass die bisherigen Fördermittel nicht ausreichen werden, um das ganze Kreisgebiet zu versorgen. Wir befinden uns in enger Abstimmung mit den betroffenen Agenturen.

Aus diesem Grund hat der Fachbereich 50 die beiden FWA am 04.05.2023 zu einem gemeinsamen Erörterungstermin eingeladen:

 

Ø  Der Paritätische Wohlfahrtsverband prognostiziert, sein Angebot an ehrenamtlichen Angeboten über den 31.12.2023 hinaus nicht weiter aufrechterhalten zu können, wenn die Landesförderung ausbleiben sollte. Der Einsatz von Eigenmitteln zur Stützung der Aufgabe ‚FWA‘ betrage bereits jetzt 30-40% und könne nicht weiter angehoben werden.

Ø  Für die Agenda Varel würde ein Förderausfall ebenfalls einen gravierenden Einschnitt in die Handlungsfähigkeit bedeuten.

Ø  Beide ‚FWA‘ sind sich dahingehend einig gewesen, dass eine Verteilung der Fördersumme in Form einer Halbierung keine Alternative darstellt. Die jährlichen Fördersummen sind fest in die Haushaltsplanungen einbezogen.

Ø  Die FWA regen daher an, die Problemstellung dem Ausschuss und den Hauptverwaltungsbeamten anzutragen, um beim Ausbleiben der Landesförderförderung alternative Fördermöglichkeiten zu erörtern.

 

Auf Grund der Veränderung der Richtlinie und der Handreichung des Nds. Landkreistages (NLT) und es des Dachverbandes für das freiwilligen Engagement in Niedersachsen, die LAGFA Nds, zur Freiwilligen- und Ehrenamtskoordination auf Ebene der Landkreise“ ist eine Neuausrichtung der Strukturen für die Ehrenamtsarbeit zu erwarten.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Duin um seinen Bericht.

 

Herr Duin führt die Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation aus. Herr Duin berichtet, dass in Friesland zwei Freiwilligenagenturen ansässig seien. Er erläutert die wesentlichen Details einer geplanten Novellierung der Landesrichtlinie und die hieraus zu erwartenden Auswirkungen für die Freiwilligenagenturen und deren Verbleib im Landkreis Friesland.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bedankt sich bei Herrn Duin für seinen Bericht und erkundigt sich, ob es Fragen an Herrn Duin gäbe.

 

Herr Kulawik fügt ergänzend hinzu, dass das Wegfallen von Fördergeldern dazu führen werde, dass mindestens eine der in Friesland ansässigen Freiwilligenagentur nicht weiter betrieben werden könne. Damit werde es zukünftig entweder im Südkreis oder entsprechend im Nordkreis des Landkreises Friesland keine Anlaufstelle für Hilfesuchende geben. Weiter teilt er mit, dass die bisherigen Fördergelder zudem schon nur eine Minimal-Förderung darstellten und die evtl. verbleibende Freiwilligenagentur damit sehr begrenzt in ihren Möglichkeiten sein werde. Er beklagt, dass es von Seiten des Landes keine Kontaktaufnahme zu den Freiwilligenagenturen gegeben habe und die einzige Kontaktaufnahme die Aufforderung einer Stellungnahme an den Landkreis Friesland gewesen sei.

 

Er sei der Ansicht, dass die Wertschätzung für diese sehr wichtige Arbeit der Freiwilligenagenturen seitens des Landes Niedersachsen sehr gering zu sein scheine.

 

Er richtet die Bitte an die Politik und an die Verwaltung, ein Signal nach Hannover zu senden mit dem Inhalt, dass man die Freiwilligenagenturen in den jetzigen Strukturen erhalten wolle.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch weist darauf hin, dass der Landkreis bereits durch Übermittlung seiner Stellungnahme an das Land Niedersachsen, in welcher auch auf eine Besitzstandswahrung eingegangen wurde, bereits tätig geworden sei.

 

Herr Duin fügt ergänzend hinzu, dass man in der Stellungnahme ebenso darauf hingewiesen habe, dass die Aufteilung der Beratungsstellen im Landkreis Friesland auf einen Nord- und einen Südkreis sich sehr bewährt habe.

 

KTA Busch regt an, dem Wunsch der Freiwilligenagenturen nachzukommen und sich für diese in Hannover einzusetzen. Man habe drei Landtagsabgeordnete in den eigenen Gremien, welchen man diese Problematik zutragen solle.

 

KTA Ratzel äußert die Vermutung, dass der Stellenwert für den ländlichen Raum im Bundesland Niedersachsen wohl nicht sehr ausgeprägt sei, wenn man sehe, dass in Städten bis zu vier Freiwilligenagenturen gefördert würden. Er stelle sich die Frage, ob es in der Novellierung möglicherweise Ausnahmenregelungen gäbe, auf welche man zurückgreifen könne.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch erläutert, dass der Landkreis selbst keine Forderungen stellen könne, da dieser nicht direkt betroffen oder beteiligt sei. Sie stimmt dennoch KTA Busch zu, dass man versuchen solle, über die drei Landtagsabgeordneten, welche man in den eigenen Gremien habe, Einfluss zu nehmen. Sie sagt zu, die Abgeordneten mit der Bitte, sich für die Fortführung der Förderung beider Freiwilligenagenturen einzusetzen, zu kontaktieren.

 

KTA Wilken bittet wegen der drängenden Zeit um kurzfristige Kontaktaufnahme zu den Landtagsabgeordneten.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch sagt zu, die Abgeordneten zügig um Unterstützung zu bitten.