Beschluss: in Abänderung des Beschlussvorschlages beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Neuberatung zur Beantragung einer Förderung zur Koordination der Aktivität in regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerken durch einen Netzwerkkoordinator/in nach § 39d Absatz 3 SGB V.

Erweiterung des Beschlusses wie folgt: „Das Stellenbesetzungsverfahren wird ohne Förderzusage eingegangen. Zur Steigerung der Attraktivität der Stelle wird das Arbeitsverhältnis auf ein 1 Jahr bis Mitte 2024 befristet! Einer verbesserten Chance zur Stellenbesetzung steht hier ein höherer finanzieller Eigenanteil des Landkreises entgegen.“

 

 


Begründung:

Entsprechend dem abschließenden Beschluss des Kreistages vom 14.09.2022 ist der Prüf- und Förderstelle zur Förderung nach § 39d Absatz 3 SGB V, der IKK Classic, Landesvertretung Mitte-Ost, Frau Griese, am 20.09.2022 der entsprechende Antrag auf Förderung zugeschickt worden. Nachdem die allgemeine Antragsfrist auf den 31.12.2022 verlängert wurde, hat die Verwaltung am 20.12.2022 ergänzend die unterschriebene Kooperationsvereinbarung und das Netzwerkkonzept per Mail nachgereicht.

 

In der 3. Kalenderwoche dieses Jahres hat die Verwaltung telefonisch beim Fördergeber nach dem Sachstand zum Antrag nachgefragt. Die IKK Classic erläuterte, dass die Antragsunterlagen noch nicht geprüft wurden, weil der Arbeitsvertrag fehle. Es wurde die Verabredung getroffen, dass die IKK die Unterlagen durschaut und eine schriftliche Rückmeldung erfolgt, welche konkreten Unterlagen für die Antragsbearbeitung noch fehlen würden. Da keine Rückmeldung einging, erfolgte mit Mail vom 24. Januar 2023 nochmal eine schriftliche Nachfrage, insbesondere auch nochmal zum Umgang mit dem Arbeitsvertrag. Daraufhin antwortete die zuständige Sachbearbeiterin mit Mail vom 26. Januar 2023, dass der Arbeitsvertrag einzureichen sei, um den Antrag abschließend bearbeiten zu können. Die IKK Classic weißt in diesem Zusammenhang auf § 3 Abs. 8 der Förderrichtlinie in der es heißt:

 

 „Die Netzwerkkoordinatorin oder der Netzwerkkoordinator soll beim Antragsteller beschäftigt sein und über einen Arbeitsvertrag verfügen.“

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Beschäftigung inkl. Arbeitsvertrag unstrittig. Es ergibt sich aber aus dem Passus nicht die direkte Verpflichtung den Vertrag vor Antragsprüfung einzureichen. Durch die Forderung den Vertrag vorher einzureichen, ergeben sich aus Sicht der Verwaltung verschiedene Herausforderungen:

 

·         Die politischen Gremien haben der Beantragung zugestimmt, der Beschluss beinhaltet aber einen finanziellen Eigenanteil in Höhe von 20.000 € jährlich. Ferner berücksichtigt der Beschluss den maximalen Zuschuss der Krankenkassen in Höhe von 15.000,00 € jährlich. Sollte ein Arbeitsverhältnis eingegangen werden und der Landkreis erhält keinen Zuschuss, ergibt sich ein Eigenanteil für den Landkreis in Höhe von 35.000,00 € jährlich, inkl. Kostensteigerungen, z. B. durch Preissteigerungen und Tariferhöhungen.

 

·         Unabhängig von der Förderung ergeben sich arbeitsvertragliche Verpflichtungen und Fragestellungen (Befristung etc.)

 

·         Der Haushalts- und Stellenplan wird voraussichtlich erst Mitte April verabschiedet.

 

Da die Verabschiedung des Haushalts- und Stellenplanes abzuwarten bleibt, wurde die Antragstellung nicht weiter verfolgt. Herr Duin hat das, unter Beteiligung des Landkreises Friesland, gegründete Hospiz- und Palliativnetzwerk im Rahmen einer Sitzung am 01. März 2023 über den Sachstand informiert. Mit Mail vom 14.03.2023 hat die Verwaltung die IKK Classic, als Antragsbearbeiter und Fördergeber, nochmal auf die Problemstellungen hingewiesen. Insbesondere die Verpflichtung den Arbeitsvertrag als Antragsbestandteil mitzuschicken und somit sowohl eine arbeitsvertragliche Verpflichtung einzugehen, als auch das Gebot des „vorzeitigen Maßnahmenbeginns“ zu umgehen.

 

Ohne eine Rückmeldung dazu zu erhalten, hat die Verwaltung am 28.03.2023 ein Telefonat mit Frau Griese geführt. In diesem Telefonat erläuterte die zuständige Sachbearbeiterin, dass die Mail nochmal an eine klärende Stelle weitergegeben wird. Gleichzeitig aber einschränkte, dass nicht davon auszugehen sei, dass eine Abweichung vom Verfahren möglich ist und der Arbeitsvertrag als Antragsbestandteil mitzuschicken ist. Darüber hinaus sei zu beachten, dass entsprechend der Richtlinie eine Förderung auf das Jahr 2023 befristet ist. Also eine Förderung nur noch anteilig bis Ende des Jahres 2023 erfolgen könnte. Die Maximalförderung in Höhe von 15.000,00 € somit ausgeschlossen ist. Frau Griese erläutert, dass die Vorgehensweise immer dem Antragsverfahren der Krankenkassen entspricht und die mögliche finanzielle Beteiligung lediglich als Zuschuss und nicht als Einstellungsvoraussetzung gesehen werden soll. 

 

Die Verwaltung hegt Zweifel, ob die Aufrechterhaltung des Antrages für 2023 sinnvoll ist. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um ein ungewöhnliches Antragsverfahren.  Darüber hinaus ergeben sich durch die anteilige Bezuschussung für 2023 neue Bedingungen. Die Verwaltung schlägt vor, den Sachverhalt neu im Ausschuss zu beraten. Folgende Alternativen sind aus Sicht der Verwaltung Beratungsgrundlage:

 

  • Das Antragsverfahren wird aufgrund der finanziellen Risiken nicht weiter betrieben.

 

  • Das Stellenbesetzungsverfahren wird ohne Förderzusage eingeleitet; mit einer Besetzung der Stelle kann frühestens im Sommer gerechnet werden. Da die Förderung auf den 31.12.2023 befristet ist, kann das Arbeitsverhältnis nur mit einer Befristung bis Ende des Jahres 2023 angeboten werden, was die Aussichten auf eine qualifizierte Besetzung eher negativ erscheinen lassen.

 

  • Das Stellenbesetzungsverfahren wird ohne Förderzusage eingegangen. Zur Steigerung der Attraktivität der Stelle wird das Arbeitsverhältnis auf ein 1 Jahr bis Mitte 2024 befristet. Einer verbesserten Chance zur Stellenbesetzung steht hier ein höherer finanzieller Eigenanteil des Landkreises entgegen.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet Herrn Duin um seinen Bericht.

 

Herr Duin führt die Vorlage aus und beschreibt die wesentlichen Inhalte der Beratungsvorlage.

 

KTA Busch regt an, sich für die von der Verwaltung vorgeschlagene Alternative, nämlich das Stellenbesetzungsverfahren ohne Förderzusage einzugehen, zu entscheiden.

 

KTA Ratzel schließt sich dem Vorschlag von KTA Busch an und bittet, den Beschlussvorschlag der Vorlage dahingehend zu erweitern, dass die Regelung zunächst auf ein Jahr befristet werde. Nach Ablauf dieser Zeit müsse dann neu beraten werden.

 

KTA Sudholz teilt mit, dass die CDU/ZV/UWG/WPW-Gruppe der Vorlage ebenfalls zustimmen werde, wenn die Förderung zunächst für ein Jahr befristet werde, um nach Ablauf des Jahres neu zu beraten.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen liest den erweiterten Beschlussvorschlag vor und lässt über diesen abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Ja:

10

Nein:

 

Enthaltung: