Sitzung: 04.05.2023 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 0488/2023
Mit dem Gesamtplan 2022 werden die Aufgaben
der Kindertagesstätten-bedarfsplanung sowie der Jugendhilfeplanung dargestellt.
Nach §21NKiTag ist eine jährliche
Fortschreibung der Plätze in den Kindertagesstätten sowie in der
Kindertagespflege vorgesehen.
Gemäß § 79 SGB VIII hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII. Der Steuerungsauftrag für die Entwicklung der Jugendhilfe ergibt sich aus dem § 80 SGB VIII, der die Aufgaben der Jugendhilfeplanung beschreibt.
Der Kindertagesstättenbedarfsplan sowie die Jugendhilfeplanung wurden bisher immer separat voneinander betrachtet und veröffentlicht. Dabei gibt es viele thematische Überschneidungspunkte der beiden Bereiche und ihrer Wirkung auf die sozialen Strukturen innerhalb des Landkreises Friesland. Mit einer gemeinsamen Berichtserstattung soll die Bedeutung der beiden Bereiche weiter verdeutlicht und der Austausch der unterschiedlichen Akteure weiter gefördert werden.
Sowohl die Jugendhilfeplanung als auch die Kindertagesstättenbedarfsplanung sind ein fortwährender Prozess. Sie orientieren sich an den neuen sich kontinuierlich verändernden Bedingungen der gesellschaftlichen Entwicklung und suchen Lösungen, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. Es ist erforderlich, flexibel auf Veränderungen zu reagieren und an die individuellen Lebenssituationen junger Menschen im Landkreis Friesland anzupassen.
Herr Schueuermann stellt den Kitabedarfsplan 2022/2023 Beispielhaft an
der Gemeinde Sande, Bockhorn und dem gesamten Landkreis Friesland sowie den
Jugendhilfebericht 2022 mit dem Schwerpunkt §8a SGB VIII vor. Beide Pläne seien
zum ersten Mal zusammengefasst worden, um Überschneidungen aufzuzeigen und
Synergien zu nutzen.
Herr Osterloh bittet um Nachreichung der Information, wie viele Krippen-
und Kindertagesstättenplätze tatsächlich belegt worden seien und ergänzend wie
viele Integrationskinder in den Kindertagesstätten untergebracht wurden. Herr
Schueuermann sichert eine Nachreichung der Daten zu, bittet jedoch um
Beachtung, dass die Angaben zu einem bestimmten Stichtag gezogen werden und die
Kindergärten ggfs. die freien Plätze einem Kind zu einem späteren Zeitpunkt
zugesichert worden sind. Weiter fragt Herr Osterloh, in wie weit sich die 45 %
der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen, die sich als nichtig rausgestellt haben,
zu den Vorjahren verändert haben und ob die Schulen nach ihrer Sensibilisierung
zu dem Thema mehr Meldungen von Kindeswohlgefährdungen gemacht haben. Auch hier
sichert Herr Schueuermann die Nachreichung der Daten zu. Frau Renken erläutert
ergänzend, dass diese Prozentzahl immer die Höchste darstelle, dies würde auch
von anderen Jugendämtern bestätigt werden. Im regionalen Vergleich erkenne man,
dass eine engmaschige Netzwerkarbeit mit den Einrichtungen zu erhöhten
Meldungen führe.
Frau Lammers fragt nach, ob man bei einer Meldung durch die Schule
Rückschlüsse ziehen könne, ob es bereits im Kindergarten hätte erkannt werden
können. Herr Rosenthal erläutert, dass es im Einzelfall möglich sei und
durchgeführt werden würde, ein nachforschen in allen Fällen sei jedoch zu
arbeitsintensiv und nicht umsetzbar.
Herr Kruse fragt nach was die Politik leisten könne. Die Politik müsse
gucken, dass der Rechtsanspruch gewährleistet werden könne und darüber hinaus,
wie man dem Fachkräftemangel vorbeugen könne, so Herr Schueuermann. Frau Renken
führt weiter aus, dass der Jugendhilfebericht zukünftig als Prozess stattfinden
wird und für die kommenden Jugendhilfeausschüsse einzelne Themen intensiver
aufbereitet werden. Eine detailliertere Betrachtung würde erkennen lassen, wo
die Politik unterstützen könnte. In Zuge
dessen interessiere sich Frau Lammers, wie viele Gruppen aufgrund des
Fachkräftemangels geschlossen werden müssen.
Frau Sudholz gibt zu bedenken, dass eine Bedarfssteigerung erkennbar sei
und stimmt zu, dass beide Pläne für eine mittelfristige Strategie der
Finanzplanung unabdingbar seien.
Das Gremium beschließt einstimmig die Fortschreibung des Kitabedarfsplan
und Jugendhilfeplanung.
Beschluss:
Das Gremium
beschließt die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |