Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10

Kenntnisnahme/Empfehlung:

Das Gremium nimmt den vorgelegten Eingliederungsbericht des Jobcenters Friesland für das Jahr 2022 zur Kenntnis.

 


Der Landkreis Friesland hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in 2013 eine Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgeschlossen. Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung ist unter anderem, dass der Landkreis Friesland dem BMAS jährlich einen Eingliederungsbericht übermittelt.

 

In dem Eingliederungsbericht wird dargestellt, welche Strategien bei den Bemühungen um Eingliederung und um Überwindung der Hilfebedürftigkeit von Leistungsempfängern angewandt wurden und wie die im Vorjahr erzielten Ergebnisse aus Sicht des Landkreises bewertet werden.

 

Die Eingliederungsberichte aller zugelassenen kommunalen Träger werden unter www.sgb2.info veröffentlicht.

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet Frau Burkhardt um ihren Bericht.

 

Frau Burkhardt begrüßt die Teilnehmenden und erläutert die Vorlage unter Verweis auf den der Einladung beigefügten Eingliederungsbericht für das Jahr 2022. Sie erklärt, man sei auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales verpflichtet, jährlich einen Eingliederungsbericht zu erstellen.

 

Frau Burkhardt berichtet, dass dem Jobcenter Friesland im zurückliegendem Jahr 3,4 Mio. € für Eingliederungsleistungen aus Bundesmitteln zur Verfügung standen, welche man zu 98 % habe ausgeben können. Dieses sei im Vergleich zu anderen Jobcentern bundesweit ein sehr hoher Anteil.

 

Frau Burkhardt geht auf die Zielgruppen, welche im Jahr 2022 im Fokus der Eingliederungsarbeit des Jobcenters standen, ein und nennt hier im Besonderen die Zielgruppe der ukrainischen Geflüchteten. Als eine weitere Zielgruppe, welche sehr intensiv gefördert worden sei, nennt Frau Burkhardt die der jungen Menschen unter 27 Jahren. Sie beschreibt detailliert welche Projekte und Instrumente man diesem Personenkreis habe anbieten können und welche Erfolge man damit habe erzielen können. Insbesondere nennt Frau Burkhardt hier die Förderung nach § 16 h, also die Förderung von schwer erreichbaren jungen Menschen. Man habe im vergangenen Jahr etwa 100 junge Menschen in Ausbildung und etwa 140 in Arbeitsverhältnisse vermitteln können.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bedankt sich bei Frau Burkhardt für ihren Bericht und erkundigt sich, ob es Fragen gäbe. Es ergeben sich keine Wortmeldungen.