Sitzung: 31.05.2023 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 0506/2023
Kenntnisnahme/Empfehlung:
Das Gremium nimmt den vorgelegten Eingliederungsbericht des Jobcenters
Friesland für das Jahr 2022 zur Kenntnis.
Der Landkreis Friesland hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) in 2013 eine Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu
tragenden Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgeschlossen.
Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung ist unter anderem, dass der Landkreis
Friesland dem BMAS jährlich einen Eingliederungsbericht übermittelt.
In dem Eingliederungsbericht wird dargestellt, welche Strategien bei den
Bemühungen um Eingliederung und um Überwindung der Hilfebedürftigkeit von
Leistungsempfängern angewandt wurden und wie die im Vorjahr erzielten
Ergebnisse aus Sicht des Landkreises bewertet werden.
Die Eingliederungsberichte aller
zugelassenen kommunalen Träger werden unter www.sgb2.info veröffentlicht.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Vorlage vor und bittet
Frau Burkhardt um ihren Bericht.
Frau Burkhardt begrüßt die
Teilnehmenden und erläutert die Vorlage unter Verweis auf den der Einladung
beigefügten Eingliederungsbericht für das Jahr 2022. Sie erklärt, man
sei auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales verpflichtet, jährlich einen Eingliederungsbericht zu
erstellen.
Frau Burkhardt berichtet, dass dem Jobcenter
Friesland im zurückliegendem Jahr 3,4 Mio. € für Eingliederungsleistungen aus
Bundesmitteln zur Verfügung standen, welche man zu 98 % habe ausgeben können.
Dieses sei im Vergleich zu anderen Jobcentern bundesweit ein sehr hoher Anteil.
Frau Burkhardt geht auf die Zielgruppen, welche
im Jahr 2022 im Fokus der Eingliederungsarbeit des Jobcenters standen, ein und
nennt hier im Besonderen die Zielgruppe der ukrainischen Geflüchteten. Als eine
weitere Zielgruppe, welche sehr intensiv gefördert worden sei, nennt Frau
Burkhardt die der jungen Menschen unter 27 Jahren. Sie beschreibt detailliert
welche Projekte und Instrumente man diesem Personenkreis habe anbieten können
und welche Erfolge man damit habe erzielen können. Insbesondere nennt Frau
Burkhardt hier die Förderung nach § 16 h, also die Förderung von schwer
erreichbaren jungen Menschen. Man habe im vergangenen Jahr etwa 100 junge
Menschen in Ausbildung und etwa 140 in Arbeitsverhältnisse vermitteln können.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bedankt
sich bei Frau Burkhardt für ihren Bericht und erkundigt sich, ob es Fragen
gäbe. Es ergeben sich keine Wortmeldungen.