Ein Bürger meldet sich zu Wort und fragt, ob eine Erhebung über die Dichte der installierten Balkonkraftwerke und PV-Kapazitäten bezogen auf die Einwohneranzahl des Landkreises Friesland je 100 oder 1000 Einwohner möglich sei. Des Weiteren möchte er wissen, ob eine solche Erhebung auch in Bezug auf die Ausstattung der Haushalte mit fossilen oder erneuerbaren Heizungsanlagen möglich sei.

 

Herr Neuhaus antwortet, dass für den Landkreis aggregierte Zahlen zu den installierten PV-Anlagen vorliegen und geprüft werde, ob diese öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen und über den Netzbetreiber gemeindebezogen spezifiziert werden können. Ob allerdings nach Art der PV-Anlage unterschieden werden könne, wisse er nicht. Da die Balkonkraftwerke nicht baugenehmigungspflichtig seien, könne die genaue Anzahl dieser nicht aus Sekundärdaten ermittelt werden.

 

Der Bürger wirft daraufhin ein, dass Balkonkraftwerke anmeldepflichtig seien.

 

Herr Neuhaus entgegnet darauf, dass nur Daten ermittelt werden können, die der Netzbetreiber auch vorliegen habe und der Landkreis wie vorher geschildert keine Möglichkeit hat, diese Daten selbst zu erheben. Soweit Daten aber vorliegen und veröffentlicht werden dürfen, können diese auch zur Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich der Wärmedaten würde man prüfen was aus der kommunalen Wärmeplanung abgeleitet werden könne. Allerdings sei es hier auch zu aufwändig etwas dezidiert zu erheben.

 

Es gab keine weiteren Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern.