Sitzung: 29.06.2023 Ausschuss für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung
Ein Bürger meldet sich zu Wort und fragt, ob
eine Erhebung über die Dichte der installierten Balkonkraftwerke und
PV-Kapazitäten bezogen auf die Einwohneranzahl des Landkreises Friesland je 100
oder 1000 Einwohner möglich sei. Des Weiteren möchte er wissen, ob eine solche
Erhebung auch in Bezug auf die Ausstattung der Haushalte mit fossilen oder
erneuerbaren Heizungsanlagen möglich sei.
Herr
Neuhaus antwortet,
dass für den Landkreis aggregierte Zahlen zu den installierten PV-Anlagen
vorliegen und geprüft werde, ob diese öffentlich zugänglich gemacht werden
dürfen und über den Netzbetreiber gemeindebezogen spezifiziert werden können.
Ob allerdings nach Art der PV-Anlage unterschieden werden könne, wisse er
nicht. Da die Balkonkraftwerke nicht baugenehmigungspflichtig seien, könne die
genaue Anzahl dieser nicht aus Sekundärdaten ermittelt werden.
Der Bürger wirft daraufhin ein, dass
Balkonkraftwerke anmeldepflichtig seien.
Herr
Neuhaus
entgegnet darauf, dass nur Daten ermittelt werden können, die der Netzbetreiber
auch vorliegen habe und der Landkreis wie vorher geschildert keine Möglichkeit
hat, diese Daten selbst zu erheben. Soweit Daten aber vorliegen und
veröffentlicht werden dürfen, können diese auch zur Verfügung gestellt werden.
Hinsichtlich der Wärmedaten würde man prüfen was aus der kommunalen
Wärmeplanung abgeleitet werden könne. Allerdings sei es hier auch zu aufwändig
etwas dezidiert zu erheben.
Es gab keine weiteren Fragen von Einwohnerinnen
und Einwohnern.