Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, anliegenden Entwurf zur Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes den kreisangehörigen Gemeinden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorzulegen. Weiterhin soll mit den politischen Gremien des Landkreises Friesland diskutiert werden.

 


Der Landkreis Friesland ist gem. § 6 niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) als öffentlich-rechtlicher Entsorger (örE) für die Abfallwirtschaftsplanung zuständig. Hierzu gehört nach § 5 des NAbfG auch die regelmäßige Erstellung / Fortschreibung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (AWIKO). Dieses Konzept soll alle Maßnahmen der Abfallwirtschaft für einen Zeitraum von 5 Jahren aufführen und bewerten. Das Konzept ist regelmäßig fortzuführen.

 

Durch die Neuausschreibung der Entsorgungsverträge im Laufe dieses Jahres für den Zeitraum ab 2025 ist es auch Sicht der Verwaltung zielführend, das vorhandene Abfallwirtschaftskonzept nunmehr fortzuschreiben. Das vorhandene Abfallwirtschaftskonzept hat eine Laufzeit von 2019 – 2023. Um sowohl im Rahmen der europaweiten Ausschreibung (für die Entsorgungsdienstleistungen) Klarheit und Verbindlichkeit zu verschaffen, als auch transparent gegenüber den Bürgerinnen und Bürger zu sein, wurde das vorhandene Abfallwirtschaftskonzept detailliert fortgeschrieben. Anhand erweiterter Darstellungen und Diagrammen ist eine vollumfängliche Nachvollziehbarkeit der Zahlen und Entwicklungen gegeben.

 

Der Entwurf der Fortschreibung liegt der Vorlage als Anlage bei.

 

Weiteres Vorgehen:

 

·         Beteiligung der kreiseigenen Gemeinden und Träger öffentlicher Belange

·         Auslegung des Konzeptes

·         Diskussionsangebot an die politischen Entscheidungsträger

·         Einarbeitung möglicher Abwägungen/Einwände

·         Beschluss zum Abfallwirtschaftskonzept seitens der politischen Gremien im 3./4. Quartal 2023

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

 

Enthaltung: