Sitzung: 30.05.2023 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreisausschuss
Vorlage: 0514/2023
Der TOP wird zunächst beratend
zur Kenntnis genommen und zur Entscheidung dem Kreisausschuss am 07.06.2023
vorgelegt.
Mit
Datum vom 22.12.2021 schloss der Landkreis Friesland eine Rahmenvereinbarung
mit Herrn Max Richard Plafky über die Erbringung von Vergrämungsmaßnahmen im
Landkreis Friesland. Herr Plafky ist Baumpfleger und ist beauftragt worden die
Saatkrähen in der Umgebung des Nordwest Krankenhaus Sanderbusch zu vergrämen.
Die
Vergrämung erfolgt indem Herr Plafky zu Beginn der Brutsaison und wenn nötig
auch während der Brutsaison (unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher
Belange) die Äste in den Bäumen soweit zurückschneidet, dass der Baum als
Brutstätte für die Saatkrähen nicht mehr attraktiv ist. Die Vergrämung erfolgt
aufgrund der Kotverschmutzung und der Lärmbelästigung unmittelbar am
Krankenhaus.
In
der Rahmenvereinbarung wurde eine jährliche Pauschale in Höhe von 60.000 €
vereinbart. Im Jahr 2022 wurden durch Herrn Plafky allerdings 87.027,21 €
abgerechnet, die jedoch saisonal (Herbst bis Brutbeginn Anfang März) zu
betrachten sind. Hochgerechnet ergeben sich in etwa durchschnittliche jährliche
Aufwendungen in Höhe der geplanten Mittel (60.000 €).
Die
Rahmenvereinbarung läuft im Frühjahr 2024 aus. Es ist daher zu beschließen, ob
eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung bzw. eine neue Vereinbarung
geschlossen werden soll.
Nach
fachlicher Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde zeigen die
Vergrämungsmaßnahmen nur begrenzten Erfolg, da Krähen in der Lage sind schnell
neue Nester zu bauen und dies teilweise bis unmittelbar vor der Eiablage (bis
dahin darf regelmäßig vergrämt werden). Somit können angepasste
Vergrämungsmaßnahmen nur eingeschränkt und häufig nicht mehr zeitgerecht
umgesetzt werden.
Ein
anderer Aspekt sind die immer höher werdenden Kosten. Waren ursprünglich Kosten
für die Vergrämung im Zuge eines komplexen Umsiedlungskonzepts in Höhe von jährlich
insgesamt 60.000 € angedacht, liegen mittlerweile die Kosten der Baumpflege
allein auf diesem Niveau. Das Umsiedlungskonzept konnte mangels Anbieter nicht
weiterverfolgt werden.
Sofern die Vergrämungsmaßnahmen fortgesetzt werden
sollen, ist auch die Frage der Kostenträgerschaft zu beantworten.
Kurz
skizziert stellt sich die Entwicklung der Nesterzahlen am Standort Krankenhaus
Sanderbusch aufgrund der langjährigen Bestandszählungen wie folgt dar:
Ohne Maßnahmen ca.
600-800, durch Baumschnittmaßnahmen ca. 250 und durch das komplexe
Umsiedlungskonzept (2x durchgeführt) ca. 170.
Auf Nachfrage der KTA Kück ob die
Verminderung der Krähen spürbar ist, führt die Verwaltung aus, dass es bei den
Parkplätzen deutlich erkennbar ist in Bezug auf die Anzahl der Nester. Ob dies
auch subjektiv durch die Betroffenen so wahrgenommen wird, kann nicht beurteilt
werden.
Frau Vorsitzende Esser
erkundigt sich bei der Verwaltung, ob die Vergrämung als naturschutzfachliche
Maßnahme zu sehen ist. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass eine Vergrämung
grds. keine naturschutzrechtliche Maßnahme ist und als letztes Mittel zu sehen
ist.
KTA Osterloh führt an, dass der
Haushalt momentan sehr angespannt ist und man das Geld einsparen sollte.
KTA Homfeldt weist auf die hygienische
Situation beim Krankenhaus hin und das die Saatkrähen diese verschlechtern. Der
finanzielle Aufwand sollte hinge-nommen werden, um hier eine Verbesserung
herbeizuführen.