Beschluss: vorberatend zur Kenntnis genommen / weiter an Kreisausschuss

Der TOP wird zunächst beratend zur Kenntnis genommen und zur Entscheidung dem Kreisausschuss am 07.06.2023 vorgelegt.

 


Mit Datum vom 22.12.2021 schloss der Landkreis Friesland eine Rahmenvereinbarung mit Herrn Max Richard Plafky über die Erbringung von Vergrämungsmaßnahmen im Landkreis Friesland. Herr Plafky ist Baumpfleger und ist beauftragt worden die Saatkrähen in der Umgebung des Nordwest Krankenhaus Sanderbusch zu vergrämen.

 

Die Vergrämung erfolgt indem Herr Plafky zu Beginn der Brutsaison und wenn nötig auch während der Brutsaison (unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange) die Äste in den Bäumen soweit zurückschneidet, dass der Baum als Brutstätte für die Saatkrähen nicht mehr attraktiv ist. Die Vergrämung erfolgt aufgrund der Kotverschmutzung und der Lärmbelästigung unmittelbar am Krankenhaus.

 

In der Rahmenvereinbarung wurde eine jährliche Pauschale in Höhe von 60.000 € vereinbart. Im Jahr 2022 wurden durch Herrn Plafky allerdings 87.027,21 € abgerechnet, die jedoch saisonal (Herbst bis Brutbeginn Anfang März) zu betrachten sind. Hochgerechnet ergeben sich in etwa durchschnittliche jährliche Aufwendungen in Höhe der geplanten Mittel (60.000 €).

 

Die Rahmenvereinbarung läuft im Frühjahr 2024 aus. Es ist daher zu beschließen, ob eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung bzw. eine neue Vereinbarung geschlossen werden soll.

 

Nach fachlicher Einschätzung der unteren Naturschutzbehörde zeigen die Vergrämungsmaßnahmen nur begrenzten Erfolg, da Krähen in der Lage sind schnell neue Nester zu bauen und dies teilweise bis unmittelbar vor der Eiablage (bis dahin darf regelmäßig vergrämt werden). Somit können angepasste Vergrämungsmaßnahmen nur eingeschränkt und häufig nicht mehr zeitgerecht umgesetzt werden.

 

Ein anderer Aspekt sind die immer höher werdenden Kosten. Waren ursprünglich Kosten für die Vergrämung im Zuge eines komplexen Umsiedlungskonzepts in Höhe von jährlich insgesamt 60.000 € angedacht, liegen mittlerweile die Kosten der Baumpflege allein auf diesem Niveau. Das Umsiedlungskonzept konnte mangels Anbieter nicht weiterverfolgt werden.

 

Sofern die Vergrämungsmaßnahmen fortgesetzt werden sollen, ist auch die Frage der Kostenträgerschaft zu beantworten.

Kurz skizziert stellt sich die Entwicklung der Nesterzahlen am Standort Krankenhaus Sanderbusch aufgrund der langjährigen Bestandszählungen wie folgt dar:

 

Ohne Maßnahmen ca. 600-800, durch Baumschnittmaßnahmen ca. 250 und durch das komplexe Umsiedlungskonzept (2x durchgeführt) ca. 170.

Auf Nachfrage der KTA Kück ob die Verminderung der Krähen spürbar ist, führt die Verwaltung aus, dass es bei den Parkplätzen deutlich erkennbar ist in Bezug auf die Anzahl der Nester. Ob dies auch subjektiv durch die Betroffenen so wahrgenommen wird, kann nicht beurteilt werden.
 

Frau Vorsitzende Esser erkundigt sich bei der Verwaltung, ob die Vergrämung als naturschutzfachliche Maßnahme zu sehen ist. Die Verwaltung stellt hierzu fest, dass eine Vergrämung grds. keine naturschutzrechtliche Maßnahme ist und als letztes Mittel zu sehen ist.
 

KTA Osterloh führt an, dass der Haushalt momentan sehr angespannt ist und man das Geld einsparen sollte.

KTA Homfeldt weist auf die hygienische Situation beim Krankenhaus hin und das die Saatkrähen diese verschlechtern. Der finanzielle Aufwand sollte hinge-nommen werden, um hier eine Verbesserung herbeizuführen.