Sitzung: 14.06.2023 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0516/2023
Beschluss:
Die Satzung zur Änderung der Satzung des
Landkreises Friesland über die Gewährung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und
sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger im Bereich des Brandschutzes wird
beschlossen.
Im Laufe des Jahres 2023 haben sich durch den
Führungswechsel an der Spitze der Kreisfeuerwehr auch kleinere Änderungen in
der allgemeinen Struktur der Kreisfeuerwehr ergeben.
Durch diese Änderungen ist es notwendig, die o. g.
Satzung entsprechend anzupassen.
Zunächst hat sich bei der Wahl des Kreisbrandmeisters
am Anfang des Jahres ergeben, dass ein zweiter Stellvertreter nicht benötigt
wird. Dies hat vor allem den Hintergrund, dass der Kreisbrandmeister zukünftig
nicht mehr der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Friesland e. V. sein
wird.
Dennoch wird der zukünftige Stellvertreter mehr
Aufgaben übernehmen müssen, als es mit zwei Stellvertretern der Fall wäre. Aus
diesem Grund wird vorgeschlagen, die monatliche Aufwandentschädigung auf 400,- €
zu erhöhen. Ein Vergleich mit anderen Landkreisen hat gezeigt, dass dies eine
gerechtfertigte Höhe ist. Zudem ist eine angemessene Aufwandentschädigung
wichtig, um das Ehrenamt langfristig zu fördern.
Weiterhin wird es zukünftig keine Abschnittsleiter mehr
geben. Bisher wurde der Landkreis in zwei Brandschutzabschnitte (Nord und Süd)
unterteilt. Die Funktionen der Abschnittsleiter wurden bisher von den beiden
stellvertretenden Kreisbrandmeistern in Personalunion wahrgenommen.
Eine Überprüfung der Rechtslage hat allerdings
ergeben, dass die Aufteilung des Landkreises Friesland in zwei Abschnitte,
unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, weder erforderlich noch
sinnvoll ist.
Somit werden zukünftig Kosten bei den
Aufwandsentschädigungen eingespart, auch wenn die Aufwandsentschädigung für den
Stellvertreter erhöht wird. Die Einsparungen betragen insgesamt ca. 4.800,- €
pro Jahr.
Die Anpassungen wurden mit dem Kreisbrandmeister
abgestimmt.
Herr Tetz führt zum Sachverhalt der Vorlage aus.
Hingehend der Begründung in der Vorlage, dass ein Vergleich mit anderen Landkreisen getätigt wurde, möchte Frau KTA Sudholz wissen, ob es möglich wäre hierzu eine Übersicht zu erhalten.
Herr Kreisbrandmeister Jens-Olaf Fianke erklärt, dass eine Abfragung bei allen Nachbarkreisen stattgefunden habe und die Gebühren im mittleren Bereich festgelegt wurden.
Anlage zur Niederschrift:
Übersicht Aufwandsentschädigungen
2023
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |