Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung von Entschädigungen an Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger im Bereich des Brandschutzes wird beschlossen.

 


 

Im Laufe des Jahres 2023 haben sich durch den Führungswechsel an der Spitze der Kreisfeuerwehr auch kleinere Änderungen in der allgemeinen Struktur der Kreisfeuerwehr ergeben.

Durch diese Änderungen ist es notwendig, die o. g. Satzung entsprechend anzupassen.

 

Zunächst hat sich bei der Wahl des Kreisbrandmeisters am Anfang des Jahres ergeben, dass ein zweiter Stellvertreter nicht benötigt wird. Dies hat vor allem den Hintergrund, dass der Kreisbrandmeister zukünftig nicht mehr der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Friesland e. V. sein wird.

Dennoch wird der zukünftige Stellvertreter mehr Aufgaben übernehmen müssen, als es mit zwei Stellvertretern der Fall wäre. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die monatliche Aufwandentschädigung auf 400,- € zu erhöhen. Ein Vergleich mit anderen Landkreisen hat gezeigt, dass dies eine gerechtfertigte Höhe ist. Zudem ist eine angemessene Aufwandentschädigung wichtig, um das Ehrenamt langfristig zu fördern.

 

Weiterhin wird es zukünftig keine Abschnittsleiter mehr geben. Bisher wurde der Landkreis in zwei Brandschutzabschnitte (Nord und Süd) unterteilt. Die Funktionen der Abschnittsleiter wurden bisher von den beiden stellvertretenden Kreisbrandmeistern in Personalunion wahrgenommen.

Eine Überprüfung der Rechtslage hat allerdings ergeben, dass die Aufteilung des Landkreises Friesland in zwei Abschnitte, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, weder erforderlich noch sinnvoll ist.

 

Somit werden zukünftig Kosten bei den Aufwandsentschädigungen eingespart, auch wenn die Aufwandsentschädigung für den Stellvertreter erhöht wird. Die Einsparungen betragen insgesamt ca. 4.800,- € pro Jahr.

 

Die Anpassungen wurden mit dem Kreisbrandmeister abgestimmt.

 

 

 

Herr Tetz führt zum Sachverhalt der Vorlage aus.

 

Hingehend der Begründung in der Vorlage, dass ein Vergleich mit anderen Landkreisen getätigt wurde, möchte Frau KTA Sudholz wissen, ob es möglich wäre hierzu eine Übersicht zu erhalten.

 

Herr Kreisbrandmeister Jens-Olaf Fianke erklärt, dass eine Abfragung bei allen Nachbarkreisen stattgefunden habe und die Gebühren im mittleren Bereich festgelegt wurden.

 

 

Anlage zur Niederschrift:

 

Übersicht Aufwandsentschädigungen 2023

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

11

Nein:

  0

Enthaltung:

  0