Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Änderung der Richtlinie (AV) 2023 wird zugestimmt.

 

 


 

Mit dem Beschluss des Nahverkehrsplanes (2020 – 2024) für den Landkreis Friesland vom 18.12.2019 wurde ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf den Weg gebracht. Der Beschluss des Kreistages bereitete außerdem den Weg für eine Umsetzung im eigenwirtschaftlichen Betrieb mit den Verkehrsunternehmen.

 

Seit 2020 wurden bereits umfangreiche Verbesserungen auf den Linien 121, 253, 219, 251, 215 und 111 beschlossen und umgesetzt. Außerdem wurden die Tarifreform (eine Gemeinde = eine Zone), die Einführung des FrieslandJugendTickets (jetzt Regionales Jugendticket) und die Einführung der Echtzeitinformation bereits erfolgreich umgesetzt, sodass große Teile der im Nahverkehrsplan festgelegten Ziele bereits realisiert wurden.

 

Um die beschlossenen und umgesetzten Verbesserungen der Buslinien im Rahmen der Eigenwirtschaftlichkeit finanziell auszugleichen, ist die Richtlinie (Allgemeine Vorschrift) in 2021 entsprechend angepasst worden. Konkret erfolgte eine Änderung der Ausgleichsregelung in § 3 der Richtlinie (Absätze 6 bis 8), wodurch die zusätzlichen Mittel gemäß der entsprechenden Beschlüsse bei Einhaltung der Vorgaben des Nahverkehrsplanes und der konkreten Vorgaben pro Linie gemäß der Anlage 7 an die Verkehrsunternehmen über die Abrechnung der AV ausgekehrt werden können.

 

Sowohl die in der AV enthaltenden Landesmittel gem. § 7a und 7b NNVG als auch die Haushaltsmittel für die jeweiligen Maßnahmen wurden dabei als feste Beträge verankert und nie dynamisiert, sodass sie die normalen Kostensteigerungen über die Jahre nicht abbilden können. Spätestens im vergangenen Jahr führte dies durch die Energie-Krise für die Unternehmen zu nicht mehr auffangbaren Verwerfungen, welche eine wirtschaftliche Durchführung des ÖPNV massiv gefährden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung eine jährliche Dynamisierung der AV-Mittel ab 2023 vor. Die Höhe der Dynamisierung wird jährlich anhand des jeweils gültigen Index (gutachterlich ermittelt anhand der für den ÖPNV wesentlichen Kostenparameter) für die Tariferhöhung ausgerichtet.

 

Des Weiteren soll aufgrund des akuten Personalmangels bei den Verkehrsunternehmen, welcher bereits jetzt die Aufrechterhaltung der bestehenden Verkehre gefährdet, ein Personalkostenzuschuss über die AV in Höhe von 10 % der jeweils über die Trennungsrechnung nachgewiesenen Personalkosten des Vorjahres ausgeschüttet werden. Dieser Betrag soll ungekürzt in die Löhne des Fahrpersonals fließen und zusätzlich zum jeweils gültigen Tarif gezahlt werden (ca. + 1,50 €/Stunde). Die Löhne des Fahrpersonals bei den in Friesland tätigen Busunternehmen sind aktuell unterschiedlich hoch, sodass die Unternehmen, die ein eher niedriges Lohnniveau haben, zusätzlich die Löhne auch noch etwas anheben werden, um das Lohnniveau anzugleichen und ein Abwandern ihres Fahrpersonals an andere Unternehmen zu verhindern.

 

Die Mehrkosten für die genannten Maßnahmen betragen in 2023 ca. 900.000 €, können aber aus Restmitteln aus 2022, Einsparungen bei der Umsetzung des Nahverkehrsplanes (Umsetzungen im Wangerland wie geplant zum neuen Schuljahr) und Regionalisierungsmitteln gedeckt werden. Ab 2024 betragen die Mehrkosten abzüglich Regionalisierungsmittel ca. 700.000 €, welche entsprechend in den Haushalt eingeplant werden müssen.

 

Aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets wird außerdem die Ausreichung der Ausgleichsleistungen für dieses nach Maßgabe der der Richtlinie Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2023 in die AV mit aufgenommen, um eine rechtssichere Weiterleitung der Ausgleichsmittel für nicht gedeckte Ausgaben im ÖPNV im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket zu gewährleisten.

 

 

 

 

Herr Neuhaus fasst die wesentlichen Aspekte der Beschlussvorlage zusammen und führt diese aus.

 

Herr Landrat Ambrosy ergänzt, dass insbesondere darauf geachtet wurde, dass die Mehrfinanzen, die die Unternehmen für die Verbesserung der Fahrerentgelte erhalten nicht mit den Mehrkosten, die sich aus Tarifsteigerungen ergeben, verrechnet werden. Er betont, dass es hierbei um keine Subventionierung eines Tarifvertrages handle, sondern vornehmlich um die Priorität zur Verbesserung der Fahrerentgelte.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

11

Nein:

  0

Enthaltung:

  0