Sitzung: 19.06.2023 Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0519/2023
Nach Aufstellung des Jahresabschlusses hat das Rechnungsprüfungsamt ihn
nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) zu prüfen. Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine
Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit
ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.
Der Landrat stellt
die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem
Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer
eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).
Nach § 129 Abs. 1
beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates.
Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und
öffentlich bekannt zu machen.
Der Landrat hat die
Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2019 10.02.2023 festgestellt. Der Schlussbericht des
Rechnungsprüfungsamtes datiert vom 27.04.2023. Der Jahresabschluss (mit Anhang
und Rechenschaftsbericht) und der Schlussbericht hierzu liegen dieser Vorlage
an.
Einer Stellungnahme
der Verwaltung hierzu bedarf es – aus Sicht der Verwaltung – nicht.
Das Haushaltsjahr
2019 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:
ordentliches
Ergebnis: 13.863.129,29
Euro
außerordentliches
Ergebnis: - 3.567.818,86 Euro
Jahresergebnis: 10.295.310,43
Euro (Vorjahr: 17.532.323,85 Euro)
Die Überschüsse sind nach § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen
zuzuführen. Die Zuführungen/Verrechnungen müssen durch den Kreistag im Rahmen
des Beschlusses über den Jahresabschluss beschlossen werden.
Die
Überschussrücklagen haben nach den Beschlüssen des Kreistages über den
Jahresabschluss 2018 und die Verrechnung der Überschussrücklagen mit dem
Reinvermögen derzeit einen Bestand von 43.422.100,82 € (ordentl.: 41.428.481,39
€ / außerordentl.: 1.993.619,43 €). Überschussrücklagen sind ebenfalls Teil der
Nettoposition.
Die wesentlichen
Aussagen ergeben sich aus dem Rechenschaftsbericht (ab S. 24 des Anhangs):
-
Der
Ergebnishaushalt 2019 ist gegenüber der Planung um 4.125.906,43 Euro besser
abgeschlossen worden (Vorjahr: 9.859.879,85 Euro).
-
Der
Finanzmittelbestand ist gegenüber dem Vorjahr um ca. 5,6 Mio. Euro auf 15,9
Mio. Euro gesunken.
-
Liquiditätskredite
mussten nicht aufgenommen werden.
-
Das
Anlagevermögen hat sich um rd. 10,2 Mio. Euro erhöht (Schulbauten,
Infrastruktur), das reine Finanzvermögen liegt nahezu unverändert bei 42,5 Mio.
Euro.
Nach kurzer Diskussion stimmt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag
einstimmig zu:
1. Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2019 des
Landkreises Friesland.
2.
Die noch nicht bewilligten über- und
außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen 2019 werden nachträglich
bewilligt.
3.
Der Überschuss des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 13.863.129,29 Euro
wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses
zugeführt.
4.
Der Fehlbetrag des außerordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 3.567.818,86 Euro wird in Höhe von 1.993.619,43 Euro
mit der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses verrechnet,
in Höhe von 1.574.199,43 Euro mit der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses.
5.
Der Kreistag erteilt dem Landrat gem.
§ 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2019 Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |