Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 


Nach Aufstellung des Jahresabschlusses hat das Rechnungsprüfungsamt ihn nach § 155 Abs. 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zu prüfen. Nach § 156 Abs.3 NKomVG hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit  ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen.

 

Der Landrat stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses fest und legt ihn dem Kreistag unverzüglich mit dem Schlussbericht der Rechnungsprüfung und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht vor (§ 129 Abs. 1 NKomVG).

 

Nach § 129 Abs. 1 beschließt der Kreistag über den Abschluss und die Entlastung des Landrates. Die Beschlüsse sind unverzüglich der Kommunalaufsichtsbehörde mitzuteilen und öffentlich bekannt zu machen.

Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2019 10.02.2023 festgestellt. Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes datiert vom 27.04.2023. Der Jahresabschluss (mit Anhang und Rechenschaftsbericht) und der Schlussbericht hierzu liegen dieser Vorlage an.

 

Einer Stellungnahme der Verwaltung hierzu bedarf es – aus Sicht der Verwaltung – nicht.

 

Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

 

ordentliches Ergebnis:                  13.863.129,29 Euro

außerordentliches Ergebnis:      - 3.567.818,86 Euro

Jahresergebnis:                                10.295.310,43 Euro  (Vorjahr: 17.532.323,85 Euro)

 

Die Überschüsse sind nach § 110 Abs. 6 NKomVG den Überschussrücklagen zuzuführen. Die Zuführungen/Verrechnungen müssen durch den Kreistag im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss beschlossen werden.

Die Überschussrücklagen haben nach den Beschlüssen des Kreistages über den Jahresabschluss 2018 und die Verrechnung der Überschussrücklagen mit dem Reinvermögen derzeit einen Bestand von 43.422.100,82 € (ordentl.: 41.428.481,39 € / außerordentl.: 1.993.619,43 €). Überschussrücklagen sind ebenfalls Teil der Nettoposition.

Die wesentlichen Aussagen ergeben sich aus dem Rechenschaftsbericht (ab S. 24 des Anhangs):

 

-     Der Ergebnishaushalt 2019 ist gegenüber der Planung um 4.125.906,43 Euro besser abgeschlossen worden (Vorjahr: 9.859.879,85 Euro).

-     Der Finanzmittelbestand ist gegenüber dem Vorjahr um ca. 5,6 Mio. Euro auf 15,9 Mio. Euro gesunken.

-     Liquiditätskredite mussten nicht aufgenommen werden.

-     Das Anlagevermögen hat sich um rd. 10,2 Mio. Euro erhöht (Schulbauten, Infrastruktur), das reine Finanzvermögen liegt nahezu unverändert bei 42,5 Mio. Euro.

 

Nach kurzer Diskussion stimmt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag einstimmig zu:

 

 

1.     Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss 2019 des Landkreises Friesland.

2.       Die noch nicht bewilligten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen 2019 werden nachträglich bewilligt.

 

3.       Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 13.863.129,29 Euro  wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.

4.       Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 3.567.818,86 Euro wird in Höhe von 1.993.619,43 Euro mit der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses verrechnet, in Höhe von 1.574.199,43 Euro mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses.

5.       Der Kreistag erteilt dem Landrat gem. § 129 Abs. 1 NKomVG für den Jahresabschluss 2019 Entlastung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0