Sitzung: 19.06.2023 Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0520/2023
Die KVHS/KMS Friesland Wittmund
nimmt verschiedene Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
(DAWI) wahr.
So nimmt sie im Bereich
„Volkshochschule“ Aufgaben nach dem niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz
(NEBG) wahr und übernimmt die Förderung der außerschulischen Erwachsenen-,
Kinder- und Jugendbildung durch allgemeine, kulturelle, berufliche,
persönliche, soziale und politische Bildung. Im Bereich „Musikschule“ wird die
Förderung musikalischer Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung durch die
Vermittlung einer umfassenden flächendeckenden musikalischen Grundbildung und
die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, die Begabtenauslese
und die Begabtenförderung sowie die vorberufliche Fachausbildung nach dem
Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. wahrgenommen.
Gemäß dem Beschluss der
Europäischen Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs.
2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf
staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter
Unternehmen, die mit DAWI betraut sind (2012/21/EU, Abl. EU Nr. L 7/3 v.
11.01.2012 - „Freistellungsbeschluss“) ist es erforderlich, dass eine Gewährung
von Zahlungen an die Kreisvolkshochschule/Kreismusikschule Friesland und
Wittmund gGmbH aufgrund eines sog. Betrauungsaktes erfolgt.
Der Betrauungsakt muss
Ausführungen zu der übernommenen Aufgabe der Daseinsvorsorge, zur zeitlichen
Begrenzung der Übertragung der übernommenen Aufgabe, zur Vermeidung einer Überkompensation
mit eventueller Rückerstattungsregelung, zur Berichtspflicht und
Vorhaltepflicht von Unterlagen und ggf. zur Änderung der Ausgleichszahlung bei
unvorhersehbar eintretenden Ereignissen mit Nachschussbedarf enthalten.
Der Betrauungszeitraum darf
maximal zehn Jahre umfassen. Für die Kreisvolkshochschule/ Kreismusikschule
Friesland Wittmund wurde bereits am 19.12.2013 ein Betrauungsakt erlassen,
der am 19.12.2023 ausläuft. Daher ist
eine Verlängerung erforderlich.
Der neue Betrauungsakt ist bis
zum 31.12.2032 befristet. Die Zehnjahresfrist wird dabei nicht ganz
ausgeschöpft, um eine Harmonisierung mit dem Haushaltsplan zum Jahresende zu
ermöglichen.
In Abänderung des
Beschlussvorschlages der Vorlage wird der Vorschlag der Ermächtigung der Verwaltung,
künftig Änderungen und Verlängerungen des Betrauungsaktes vorzunehmen,
zurückgezogen.
Der Ausschuss stimmt daher dem folgenden Beschlussvorschlag
einstimmig zu:
Der in der Anlage beigefügte Betrauungsakt für die Kreisvolkshochschule/Kreismusikschule Friesland Wittmund gGmbH (KVHS/KMS) wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
8 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
2 |