Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

 


Die KVHS/KMS Friesland Wittmund nimmt verschiedene Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) wahr.

So nimmt sie im Bereich „Volkshochschule“ Aufgaben nach dem niedersächsischen Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG) wahr und übernimmt die Förderung der außerschulischen Erwachsenen-, Kinder- und Jugendbildung durch allgemeine, kulturelle, berufliche, persönliche, soziale und politische Bildung. Im Bereich „Musikschule“ wird die Förderung musikalischer Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung durch die Vermittlung einer umfassenden flächendeckenden musikalischen Grundbildung und die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, die Begabtenauslese und die Begabtenförderung sowie die vorberufliche Fachausbildung nach dem Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. wahrgenommen.

Gemäß dem Beschluss der Europäischen Kommission vom 20.12.2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit DAWI betraut sind (2012/21/EU, Abl. EU Nr. L 7/3 v. 11.01.2012 - „Freistellungsbeschluss“) ist es erforderlich, dass eine Gewährung von Zahlungen an die Kreisvolkshochschule/Kreismusikschule Friesland und Wittmund gGmbH aufgrund eines sog. Betrauungsaktes erfolgt.

Der Betrauungsakt muss Ausführungen zu der übernommenen Aufgabe der Daseinsvorsorge, zur zeitlichen Begrenzung der Übertragung der übernommenen Aufgabe, zur Vermeidung einer Überkompensation mit eventueller Rückerstattungsregelung, zur Berichtspflicht und Vorhaltepflicht von Unterlagen und ggf. zur Änderung der Ausgleichszahlung bei unvorhersehbar eintretenden Ereignissen mit Nachschussbedarf enthalten.

Der Betrauungszeitraum darf maximal zehn Jahre umfassen. Für die Kreisvolkshochschule/ Kreismusikschule Friesland Wittmund wurde bereits am 19.12.2013 ein Betrauungsakt erlassen, der  am 19.12.2023 ausläuft. Daher ist eine Verlängerung erforderlich.

Der neue Betrauungsakt ist bis zum 31.12.2032 befristet. Die Zehnjahresfrist wird dabei nicht ganz ausgeschöpft, um eine Harmonisierung mit dem Haushaltsplan zum Jahresende zu ermöglichen.

 

In Abänderung des Beschlussvorschlages der Vorlage wird der Vorschlag der Ermächtigung der Verwaltung, künftig Änderungen und Verlängerungen des Betrauungsaktes vorzunehmen, zurückgezogen.

 

Der Ausschuss stimmt daher dem folgenden Beschlussvorschlag einstimmig zu:

 

Der in der Anlage beigefügte Betrauungsakt für die Kreisvolkshochschule/Kreismusikschule Friesland Wittmund gGmbH (KVHS/KMS) wird beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

2